20. Juni 2009

Lärmschutzmaßnahmen an der A96 München-Lindau auf der Höhe Sandau

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 22. Mai 2009, mit den Antworten des Staatsministeriums des Innern vom 20.06.2009 (kursiv dargestellt)

Die Ortschaft Sandau hat durch die Initiative der Stadt Landsberg eine Lärmschutzvorrichtung zum Schutz der Bewohner vor Lärm in Folge des Ausbaus der A 96 zwischen München und Lindau erhalten. Verantwortlich für die technische Planung und Ausführung des Lärmschutzes war die Autobahndirektion Süd. Dabei wurde die südliche Beplankung zur Stadt Landsberg mit einer Höhe von 3 m bis 4,5 m ausgeführt. Hieraus ergibt sich, dass die nördliche Lärmschutzwand um ca. 70 cm niedriger ist und somit der Lärm verstärkt auf der nördlichen Seite bei den Bewohnern von Sandau ankommt. Zudem endet die nördliche Lärmschutzwand bereits unmittelbar am Ende der Lechbrücke Richtung Westen, die südliche Wand wurde bis zur Überführung der B17 über die A96 weiter nach Westen geführt.
Auch diese „Lärmschutzmaßnahme“ führt zu einer verstärkten Reflektion des Lärms nach Sandau.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wurden im Vorfeld und nach der Errichtung der Lärmschutzwände in Höhe Sandau Lärm-Messungen in der Ortschaft Sandau durchgeführt, um die angestrebte Verminderung der Lärmbeschallung zu ermitteln?
Zu 1.:
Lärmmessungen spiegeln nur die momentane, von veränderlichen Rahmenbedingungen geprägte Lärmsituation wider und sind deshalb als Bezugsbasis für Schutzmaßnahmen nicht geeignet. Die Beurteilung der Lärmsituation erfolgt auf der Basis eines bundeseinheitlichen Berechnungsverfahrens. Im vorliegenden Fall wurden dementsprechend keine Lärmmessungen durchgeführt. Im Vorfeld der Planung der Lärmschutzwände wurde ein Sachverständiger mit einer schalltechnischen Untersuchung beauftragt. Die Untersuchung sollte aufzeigen, mit welchen Lärmbelastungen langfristig (Prognosehorizont 2020) zu rechnen ist, welche Lärmreduktion mit Lärmschutzmaßnahmen erreicht werden kann und wie die Lärmschutzanlagen dimensioniert sein müssen. 

2. Mit welcher Begründung wurden die Lärmschutzwände beider Seiten entlang der A 96 unterschiedlich hoch konzipiert und zeigt sich der angestrebte Effekt dieser Maßnahme in einer messbaren Verminderung der Lärmbelastung von Sandau?
Zu 2.:
Die Höhe der Lärmschutzwände auf der Süd- und Nordseite wurde in Abstimmung mit dem Sachverständigen entsprechend den lärmschutztechnischen Erfordernissen festgelegt. Bei der abschließenden Berechnung ist der Sachverständige zu dem Ergebnis gekommen, dass mit den ausgeführten Lärmschutzanlagen die Lärmimmissionen an den Gebäuden in Sandau an den der Autobahn zugewandten Fassaden um 3 bis 8 dB(A) reduziert werden. Bei der Berechnung wurde die Ausgestaltung der realisierten Lärmschutzwand (Material, Länge, Höhe usw.) berücksichtigt. Die maßgeblichen Grenzwerte der Lärmsanierung sind damit erheblich unterschritten. Die Lärmschutzanlage bringt für die Ortschaft Sandau eine deutliche Lärmentlastung. 

3. Weshalb endet die nördliche Lärmschutzwand bereits am Ende der Lechbrücke Richtung Westen entgegen der südlichen Wand?
Zu 3.:
Mit der ausgeführten nördlichen Lärmschutzwand kann der Bereich Sandau ausreichend geschützt werden (siehe auch Ziffer 2). Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist hier keine größere Wandlänge erforderlich.  

Um Drucklegung und Beantwortung entsprechend der Geschäftsordnung wird gebeten.

Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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