25. Februar 2014

Kirchenasyle müssen unantastbar bleiben!

Unser Antrag vom 25.02.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Ausländerbehörden zu vermitteln, dass Kirchenasyle unantastbar sind und traditionelle, unantastbare Rechte der Kirchengemeinden unbedingt geachtet werden müssen.

Begründung:

Am 18. Februar 2014 wurde in Bayern erstmals seit 1996 ein Kirchenasyl geräumt. Eine alleinerziehende Mutter tschetschenischer Herkunft wurde mit ihren vier Kindern aus einer Kirche in Augsburg gewaltsam nach Polen abgeschoben. Dass Kirchenasyle nicht mehr vor Räumung sicher sind ist ein Tabubruch, der nicht akzeptiert werden kann. Bischof Konrad Zdarsa spricht von einem einmaligen Vorgang, der sich nicht wiederholen dürfe. Es ist eine große humanitäre Leistung, die Anerkennung verdient, wenn islamische, christliche oder jüdische Gemeinden Flüchtlinge aufnehmen und ihnen Asyl gewähren. Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen darf auf keinen Fall ignoriert werden. Kirchenasyl gilt nicht nur in Sakralbauten sondern in allen Räumen einer Gemeinde.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 04.06.2014 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.