10. Februar 2015

Keine B 15 neu zwischen Rosenheim und Landshut

Unser Dringlichkeitsantrag vom 10.02.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, keine Platzhaltertrasse der B 15 neu für den Bundesverkehrswegeplan 2015 anzumelden, die Bayerische Straßenbauverwaltung anzuweisen, die Anmeldung einer Platzhaltertrasse der Bundesstraße B 15 neu zwischen Landshut und Rosenheim für den Bundesverkehrswegeplan 2015 zurückzuziehen und keine Weiterführung der B 15 neu südlich der A 92 zu verfolgen.

Begründung:

Die u.E. schlecht vorbereitete Anmeldung der Projekte für den Bundesverkehrswegeplan 2015 fällt der Staatsregierung auf die Füße, wie man jetzt am Beispiel der B 15 neu zwischen Landshut und Rosenheim sieht. Wer dringend eine notwendige Straße bauen möchte, geht anders vor, als mit Doppelanmeldungen und Korridortrassen. Das StMI hat bei seinen Straßenbauanmeldungen weder auf fachliche Kriterien noch auf ein Achsenkonzept gesetzt, sondern einfach eine nicht geprüfte Wunschliste nach Berlin geschickt. Wer schon den Unterhalt der bestehenden Straßen nicht mehr finanzieren kann, darf das Problem nicht durch den Bau weiterer nicht nötiger Straßen wie der B 15 neu südlich der A 92 verschärfen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 11.02.2015 leider durch die Stimmen der CSU, der SPD und der Freien Wähler abgelehnt.