Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Kein staatliches Geld für Schneekanonen am Sudelfeld

Unser Dringlichkeitsantrag vom 13.03.2012 im Wortlaut

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert:
– klarzustellen, dass der geplante Ausbau des Skigebietes Sudelfeld mit einer Beschneiung auf 71 Hektar und einem Speichersee von 1,5 Hektar und 17 Kilometer Wasserleitungen nicht mit staatlichen Geldern gefördert werden kann, da das Projekt den Zielen des Klimaschutzes, des Naturschutzes und des Landschaftsbildes und der völkerrechtlich verbindlichen Alpenkonvention zuwiderläuft.
– die Grundsätze für die Genehmigung von Beschneiungsanlagen neu zu erlassen und an die Vorgaben des Tourismusprotokolls der Alpenkonvention anzupassen.

Begründung:
Für das relativ niedrig gelegene Sudelfeld muss damit gerechnet werden, dass der Skitourismus aufgrund des Klimawandels keine Perspektive hat. Eine derart massive Investition in Schneekanonen, um dem Klimawandel entgegenzusteuern ist deshalb sinnlos.
Im Gegenteil, durch die Möblierung der Landschaft mit bis zu 250 Schneekanonen und die spät abschmelzenden Kunstschneepisten zeigen sich bis in den Sommer hinein braune Bänder, die den Sommertourismus, der intakte Naturlandschaften sucht, massiv vergrämen.
Die Maßnahmen widersprechen zudem Art. 14 Abs. 2 des Tourismusprotokolls der Alpenkonvention. Dort steht:
„Die innerstaatlichen Rechtsvorschriften können die Erzeugung von Schnee während der jeweiligen örtlichen Kälteperioden zulassen, insbesondere um exponierte Zonen zu sichern, wenn die jeweiligen örtlichen hydrologischen, klimatischen und ökologischen Bedingungen es erlauben.“ Die Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention sind selbständige, völkerrechtliche Übereinkommen. Deutschland hat alle Protokolle im Jahr 2002 ratifiziert, sie sind am 18. Dezember 2002 in Kraft getreten. Sie haben damit innerstaatliche Geltung erlangt und sind für alle staatlichen Organe verbindlich geworden. Die Exekutive und die Gerichte haben die Vorschriften der Alpenkonvention und der Protokolle grundsätzlich als im Range von Bundesrecht stehendes Recht zu beachten und anzuwenden.
Die mit 71 Hektar größte Beschneiung Bayerns steht mit einer Beschneiung exponierter Zonen sicher nicht im Einklang. Art. 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes fordert den Erhalt der bayerischen Alpen in ihrer einzigartigen Schönheit und ihrer herausragenden Bedeutung. Weiterhin verlangt es den Vollzug der Alpenkonvention.
Laut Zeitungsberichten sollen am Sudelfeld Investitionen in Bergbahnen und Beschneiungen in Höhe von 45 Mio. Euro erfolgen.
Die Betreiber erwarten einen staatlichen Zuschuss von etwa 15 Mio. Euro. Die Staatsregierung hat bereits kundgetan, dass die Modernisierung des Sudelfelds für sie hohe Priorität hat und für eine Förderung im Rahmen des Seilbahnförderprogramms vorgesehen ist.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag leider mit den Stimmen der CSU, FDP und der Freien Wähler abgelehnt.

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