20. November 2013

Haftbedingungen in Straubing und München Verhandlungsunfähigkeit des in Augsburg angeklagten M.

Unser Antrag vom 20.11.2013

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, unverzüglich im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen über die Haftbedingungen in den Justizvollzugsanstalten Straubing und München zu berichten und dabei insbesondere zu erläutern,

─  wie der wegen Mordes an einem Augsburger Polizisten angeklagte M. behandelt wurde,

─  ob diese Behandlung den Empfehlungen des über seine Gesundheit erstatteten Gutachtens entsprach,

─  was die Ursache für die während der Untersuchungshaft eingetretene Verhandlungsunfähigkeit des M. ist und

─  ob über diesen Fall das Staatsministerium der Justiz unterrichtet war und falls es unterrichtet war, seit wann und ob auch die Spitze des Ministeriums informiert war.

Begründung:
Mehrere Medien berichten, dass der wegen Mordes an einem Augsburger Polizisten angeklagte M. für verhandlungsunfähig erklärt werden musste, weil sich sein Gesundheitszustand während der Untersuchungshaft in den Justizvollzugsanstalten Straubing und München massiv verschlechtert habe. In etlichen Berichten werden äußerst schwere Vorwürfe gegen die Anstalten erhoben. So sei die Behandlung unzureichend gewesen und die nach einem Gutachten notwendigen Maßnahmen seien nicht durchgeführt worden. Dies sei die Ursache für die Verhandlungsunfähigkeit des M. Sollten diese Vorwürfe zutreffen, wäre über notwendige Konsequenzen zu entscheiden. Darum ist es unerlässlich, dass der zuständige Ausschuss des Landtags unverzüglich und vollständig informiert wird.

++++++++++++

Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unserem Antrag mit der Maßgabe, dass die Worte „unverzüglich im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen“ durch die Worte „dem Landtag“ ersetzt werden, einstimmig zugestimmt.