Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Freiheitsrechte schützen – verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung nicht wieder einführen!

Unser Dringlichkeitsantrag vom 26.02.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert:

– sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die vom Bundesverfassungsgericht für grundrechtswidrig erklärte Vorratsdatenspeicherung nicht wiedereingeführt wird,

– die Ermittlungsbehörden bei der Bekämpfung von Internetstraftaten besser zu unterstützen und insbesondere durch entsprechende Fortbildung dafür zu sorgen, dass Polizeieinsatzkräfte in der Breite im Kampf gegen Cybercrime auf den neuesten Stand gebracht werden.

Begründung:

Als Instrument des verdachts- und gefahrenunabhängigen, massenhaften Vorgehens gegen die Gesamtbevölkerung ist die Vorratsdatenspeicherung mit unserem bürgerrechtlichen Grundverständnis demokratisch-rechtstaatlicher Sicherheitsgewährleistung nicht vereinbar. Sowohl das Bundesverfassungsgericht wie auch der EuGH haben der Vorratsdatenspeicherung eine klare Absage erteilt. Wir lehnen die Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten weiterhin entschieden ab.

Zudem gilt: Weder gibt es die stets behauptete, aber nie valide belegte Schutzlücke, die dieses grundrechtsbelastende Instrument erforderlich machen würde, noch gibt es bis heute hinreichende Belege ihrer möglichen Wirksamkeit, wie auch die gescheiterte Evaluation der Europäischen Kommission gezeigt hat. In jedem Falle aber ist die Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger völlig unverhältnismäßig.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 07.05.2015 leider durch die Stimmen der CSU, bei Enthaltung der Freien Wähler, abgelehnt.

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