Forschung zu Klimaschutz, Klimaanpassung und Klimafolgen in Bayern
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann, Verena Osgyan, Patrick Friedl, Martin Stümpfig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.02.2020, mit den Antworten des Staatsministers im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Thorsten Glauber, vom 07.05.2020 (kursiv markiert)
Hiermit fragen wir die Bayerische Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst, für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Gesundheit und Pflege wie folgt:
1.1 Welche Lehrstühle und Professuren wurden an bayerischen Hochschulen in den letzten zehn Jahren geschaffen (bitte unter Nennung von Fachbereichen, Denomination und Jahr der Einrichtung aufschlüsseln)?
Antwort: Vgl. Anlage 1.
(Anmerkung: Die jeweils aufgeführten Anlagen können Sie der am Ende des Artikels verlinkten Landtagsdrucksache entnehmen).
1.2 Welche Lehrstühle und Professuren sind geplant und sollen in den nächsten Jahren geschaffen werden (bitte unter Nennung von Fachbereich, geplanter Denomination sowie Zeithorizont der Einrichtung aufschlüsseln)?
Antwort: Vgl. Anlage 2.
(Anmerkung: Die jeweils aufgeführten Anlagen können Sie der am Ende des Artikels verlinkten Landtagsdrucksache entnehmen).
2.1 Welche Lehrstühle bzw. Professuren in Bayern forschen im Bereich Klimaschutz (bitte unter Nennung von Hochschule, Fachbereich und Denomination)?
Antwort: Vgl. Anlage 3.
(Anmerkung: Die jeweils aufgeführten Anlagen können Sie der am Ende des Artikels verlinkten Landtagsdrucksache entnehmen).
2.2 Welche Lehrstühle bzw. Professuren in Bayern forschen in den Bereichen Klimaanpassung bzw. Klimafolgenforschung (bitte unter Nennung von Hochschule, Fachbereich und Denomination)? Antwort: Vgl. Anlage 4.
(Anmerkung: Die jeweils aufgeführten Anlagen können Sie der am Ende des Artikels verlinkten Landtagsdrucksache entnehmen).
3.1 Wie hoch belaufen sich die Gesamtausgaben, die der Freistaat in den letzten zehn Jahren in die Forschung zu Klimaschutz, Klimaanpassung sowie Klimafolgenforschung investiert hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Antwort: Die Gesamtausgaben belaufen sich gemäß nachfolgender Aufstellung auf
(2010) rd. 2,02 Mio. €
(2011) rd. 2,05 Mio. €
(2012) rd. 1,92 Mio. €
(2013) rd. 2,83 Mio. €
(2014) rd. 2,36 Mio. €
(2015) rd. 3,91 Mio. €
(2016) rd. 5,08 Mio. €
(2017) rd. 5,46 Mio. €
(2018) rd. 4,61 Mio. €
(2019) rd. 5,37 Mio. €
insgesamt rd. 35,61 Mio. €.
4.1 Welche Einrichtungen, die eine institutionelle Förderung durch den Freistaat erhalten, forschen in Bayern im Bereich Klimaschutz (bitte unter Angabe, falls eine Bund-Länder-Finanzierung vorliegt oder es sich um eine landeseigene Einrichtung handelt)?
5.1 Welche Einrichtungen, die eine institutionelle Förderung durch den Freistaat erhalten, forschen in Bayern in den Bereichen Klimaanpassung bzw. Klimafolgenforschung (bitte angeben, falls eine Bund-Länder-Finanzierung vorliegt oder es sich um eine landeseigene Einrichtung handelt)?
Antworten: Die Fragen Nr. 4.1 und Nr. 5.1 werden gemeinsam beantwortet, da eine Abgrenzung zwischen den Bereichen Klimaschutz einerseits und Klimaanpassung bzw. Klimafolgenforschung andererseits nicht möglich ist.
Folgende Einrichtungen, die eine institutionelle Förderung durch den Freistaat Bayern erhalten, forschen in Bayern (auch) in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Klimafolgenforschung: – Helmholtz-Institut Erlangen-Nürnberg für Erneuerbare Energien (HI ERN): alleinige institutionelle Förderung durch den Freistaat Bayern in den Jahren 2013 und 2014, institutionelle Bund-Länder-Förderung (90:10) seit 2015
– Helmholtz Zentrum München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (HMGU): institutionelle Bund-Länder-Förderung (90:10)
– Karlsruher Institut für Technologie/Institut für Meteorologie und Klimaforschung – Institut für atmosphärische Umweltforschung – (KIT IMK-IFU): institutionelle Bund-Länder-Förderung (90:10)
– bifa Umweltinstitut GmbH (bifa)
– Umweltforschungsstation Schneefernerhaus GmbH (UFS)
4.2 Wie hoch fiel die jährliche finanzielle Förderung für die unter 4.1 genannten Einrichtungen durch den Freistaat in den letzten zehn Jahren aus (bitte nach Einrichtungen und Jahren aufschlüsseln)?
5.2 Wie hoch fiel die jährliche finanzielle Förderung für die unter 5.1 genannten Einrichtungen durch den Freistaat in den letzten zehn Jahren aus (bitte nach Einrichtungen und Jahren aufschlüsseln)?
Antworten: Die Fragen Nr. 4.2 und Nr. 5.2 werden gemeinsam beantwortet, da eine Abgrenzung zwischen den Bereichen Klimaschutz einerseits und Klimaanpassung bzw. Klimafolgenforschung andererseits nicht möglich ist.
Die genannten Einrichtungen haben in den letzten zehn Jahren eine institutionelle Förderung in folgender Höhe vom Freistaat Bayern erhalten:
5.3 Inwieweit ist die Förderung für die Forschungsstation am Schneefernerhaus auf Forschungstätigkeiten direkt vor Ort beschränkt?
Antwort: Empfänger der institutionellen Förderung ist die Betriebsgesellschaft Umweltforschungsstation Schneefernerhaus GmbH (UFS). Gegenstand des Unternehmens sind der Betrieb und der Unterhalt einer hochalpinen Forschungsstation für Zwecke der Klima-, Umwelt- und Höhenforschung sowie der atmosphärischen und anwendungsorientierten Grundlagenforschung, einschließlich der damit verwandten umweltrelevanten Disziplinen. Die Förderung kommt daher der Forschungsinfrastruktur vor Ort zugute.
6.1 In welchen Verbundprojekten, die auf Grundlage von Förderprogrammen des Freistaates gefördert werden, findet Forschung im Bereich Klimaschutz statt (bitte unter Nennung der beteiligten Einrichtungen, Laufzeit der Förderung sowie Förderhöhe)?
Antwort: Forschung im Bereich Klimaschutz wird n i c h t auf Grundlage von Förderprogrammen gefördert. Dies gilt auch für Verbundprojekte. Verbundprojekte sind Vorhaben, die von universitären sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen durchgeführt und vom Staat finanziert werden. Partner in solchen Verbundprojekten sind also Universitäten und sonstige Hochschulen als staatliche Einrichtungen im Sinne des Art. 11 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes und nichtstaatliche Forschungseinrichtungen einerseits sowie ein Ministerium oder mehrere Ministerien andererseits. Die Finanzierung erfolgt nicht mit den Mitteln des Zuwendungsrechts (also aus Förderprogrammen), sondern im Wege einer Bewilligung oder mittels Vertrag. Ersteres (Bewilligung) dann, wenn Partner eine bayerische Universität oder sonstige Hochschule ist, Letzteres (Vertrag), wenn es sich beim Partner um eine nichtstaatliche Forschungseinrichtung handelt.
6.2 In welchen Verbundprojekten, die auf Grundlage von Förderprogrammen des Freistaates gefördert werden, findet Forschung in den Bereichen Klimaanpassung bzw. Klimafolgenforschung statt (bitte unter Nennung der beteiligten Einrichtungen, Laufzeit der Förderung sowie Förderhöhe)?
Antwort: Vgl. Antwort auf Frage Nr. 6.1.
6.3 Wie haben sich die Gesamtausgaben des Freistaates für die Förderung von Verbundprojekten, in denen Forschung zu den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Klimafolgenforschung stattfindet, in den letzten 10 Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Antwort: Vgl. Antwort auf Frage Nr. 6.1.
7.1 Wann nimmt das Klimazentrum am Landesamt für Umwelt (LfU) seine Arbeit zur Bündelung aller unmittelbar mit dem Klimawandel betroffenen Einheiten (Klimaschutz, -anpassung, -forschung) auf?
7.2 Bis wann werden die geplanten 8 Stellen dafür im LfU besetzt sein?
7.3 Bis zu welchem Zeitpunkt sollen die Klimadaten-Informationssysteme „Klimazukunft Bayern“ (BayKliZ) und das „Bayerische Klimainformationssystem“ (BayKIS) an den Start gehen?
Antwort: Die Fragen Nr. 7.1 bis 7.3 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Das Klimazentrum am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) einschließlich des Betriebes der Klimadaten-Informationssysteme „Klimazukunft Bayern“ (BayKliZ) und „Bayerische Klimainformationssystem“ (BayKIS) sind Teil der vom Ministerrat am 26.11.2019 beschlossenen Klimaschutzoffensive. Für diese Offensive sollen zusätzlich 60 Mio. € im Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 bereitgestellt werden, sowie jeweils 60 Mio. € in den drei Folgejahren. Die Umsetzung der Klimaschutzoffensive kann nach Verabschiedung des Nachtragshaushalts im Bayerischen Landtag beginnen.
8.1 Wann nimmt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz in Regensburg ihre Arbeit auf?
Antwort: Die Landesagentur für Energie und Klimaschutz wird ihre Arbeit im Laufe des 2. Quartals 2020 mit der Ernennung des Leiters der Agentur und der Ausschreibung weiterer Mitarbeiterstellen seine Arbeit aufnehmen.
8.2 Wie viele Stellen sind zur Besetzung in den Jahren 2020 bis 2023 bei der Landesagentur für Energie und Klimaschutz vorgesehen?
Antwort: Es werden insgesamt 20 Stellen bei der Landesagentur für Energie und Klimaschutz im Laufe der Jahre 2020/2021 besetzt.
8.3 Inwieweit soll die Arbeit der Landesagentur für Energie und Klimaschutz auch zur Vernetzung und Bündelung von universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und -ergebnissen, insbesondere aus der anwendungsorientierten Forschung dienen?
Antwort: Die Landesagentur für Energie und Klimaschutz wird, neben der Vernetzung der dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie nachgeordneten Institutionen (Ökoenergie-Institut Bayern, C.A.R.M.E.N. e.V., Technologie- und Förderzentrum, Energiecluster Bayern Innovativ) auch mit universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten. Besonders die räumliche Nähe zur Universität Regensburg mit ihren naturwissenschaftlichen Fakultäten sowie zur Ostbayerisch-Technischen Hochschule Regensburg mit ihren angewandten Ingenieurwissenschaften und der starken Ausrichtung auf Energiethemen (Regenerative Energietechnik, Energieeffizienz etc.) kann Synergieeffekte bieten, insbesondere bei der Anwendung von Forschungsergebnissen.
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