14. Mai 2014

Flüchtlinge nicht kriminalisieren, gegen den Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums Position beziehen

Unser Dringlichkeitsantrag vom 14.05.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene gegen die im Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums vorgesehenen Inhaftierungsandrohungen für einreisende Flüchtlinge einzusetzen.

Begründung:

Der neue Referentinnen- und Referentenentwurf des Bundesinnenministers würde zu einer Kriminalisierung eines großen Teils der neu ankommenden Flüchtlinge führen. Festnahmen und Inhaftierungen sollen nach derzeitigem Gesetzestext schon möglich sein, wenn jemand „unter Umgehung einer Grenzkontrolle eingereist“ sei, Identitätspapiere wie Ausweise vernichtet oder „unstimmige oder falsche Angaben gemacht“ hat oder falsche Angaben über seine Identität oder seinen Reiseweg macht oder sich vor der Polizei versteckt. Diese Verhaltensweisen deutet das Ministerium als Anhaltspunkte für „Fluchtgefahr“. Fast jeder Flüchtling, der nach Deutschland kommt, läuft dann Gefahr, inhaftiert zu werden.

Die überfälligen Verbesserungen des Bleiberechts für schon mehrere Jahre hier lebende Flüchtlinge müssen bald umgesetzt werden.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 15.07.2014 leider durch die Stimmen der CSU, bei Enthaltung der Freien Wähler, abgelehnt.