30. Oktober 2013

Flüchtlinge menschenwürdig behandeln – Bargeld statt Essenspakete

Unser Antrag vom 30.10.2013

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, zukünftig vollständig auf die Versorgung von Asylbewerbern und geduldeten Flüchtlingen mit Essenspaketen zu verzichten. Stattdessen wird der Bedarf an Nahrungsmitteln künftig durch eine Geldleistung abgedeckt. Hierzu werden die Bezirksregierungen von der Staatsregierung angewiesen, künftig den in § 3 Asylbewerberleistungsgesetz normierten Bedarf an Ernährung unabhängig vom Status des Asylbewerbers als Geldleistung zu erbringen.

Begründung:
Mit einem Schreiben vom 8. Juli 2013 hat die Staatsregierung die Bezirksregierungen gebeten, künftig bei der Essensversorgung von Asylbewerbern flexibler zu verfahren. Als Alternative zur Versorgung mit Essenspaketen, soll im Einzelfall auch auf Gutscheine, ein Shopsystem oder Bargeld zurückgegriffen werden. Vor allem bei Asylbewerbern, die eine Auszugsberechtigung aus der Gemeinschaftsunterkunft erhalten, soll vom Vorrang der Sachleistungsgewährung abgewichen werden. Diese Vollzugshinweise des Staatsministeriums für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen zum Sachleistungsvorrang nach § 3 AsylbLG führen zu einer Ungleichbehandlung von Asylbewerbern. Die Abdeckung des Nahrungsbedarfs wird abhängig vom Status der Asylbewerber und von den Vorgaben der jeweiligen Bezirksregierung.
Wir fordern stattdessen eine Gleichbehandlung aller Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG durch einen vollständigen Verzicht auf die Versorgung mit Essenspaketen und eine einheitliche Bedarfsdeckung über eine Geldleistung. Die Versorgung über Essenspakte beinhaltet eine unzumutbare Entmündigung und Bevormundung von Asylbewerbern. Flüchtlinge müssen die Möglichkeit haben, ihre Nahrungsmittel selber einzukaufen und selbständig darüber zu entscheiden, was sie essen wollen. Sollte es in kleinen Gemeinden keine fußläufig erreichbare Einkaufsmöglichkeit geben, kann die Versorgung auch über einen mobilen Einkaufsservice erfolgen, der an ein oder zwei Tagen pro Woche an der Unterkunft Nahrungsmittel und Güter des täglichen Bedarfs anbietet.
Die jetzt für die Bayernkaserne in München angekündigte Essensversorgung über eine Kantine ist keine Alternative zu den Essenspaketen. Den Bewohnern wird so die Möglichkeit genommen, ihr Essen selber nach ihren eigenen kulturellen Vorlieben und persönlichen Wünschen zuzubereiten. Auch die ebenfalls vorgesehene Versorgung über Wertgutscheine ist mit einer unnötigen Stigmatisierung der Betroffenen verbunden. Außerdem schaffen Wertgutscheine einen überflüssigen bürokratischen und personellen Aufwand für die Vollzugsbehörden. Die zuständigen Kommunalverwaltungen müssten mit jedem Einzelhändler eine separate Vereinbarung über die Anerkennung von Wertgutscheinen abschließen und jeden Einkauf individuell abrechnen. Hierdurch entstünde ein erheblicher Verwaltungs- und Personalaufwand.
Nur die Bargeldvariante stärkt die Selbstverantwortung der Asylbewerber und minimiert gleichzeitig den Verwaltungsaufwand. Sie sollte deshalb den Bezirksregierungen als einheitliche Praxis zur Deckung des Ernährungsbedarfs vorgegeben werden. Der in § 3 AsylbLG vorgesehene Vorrang des Sachleistungsprinzips wird dadurch gewahrt, dass der Bedarf an Unterkunft, Kleidung und Heizung auch künftig als Sachleistung gewährt wird.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 10.12.2013 leider durch die Stimmen der CSU, bei Enthaltung der Freien Wähler, abgelehnt.