Finanzierung der Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2018 in München, Garmisch-Partenkirchen, Oberammergau und Schönau am Königssee
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann vom 11.03.2010 mit Antwort der Staatsregierung durch Staatsminister Siegfried Schneider, vom 13.04.2010 (kursiv dargestellt)
Die Kosten der in Vancouver stattgefundenen Olympischen Winterspiele wurden durch das OCOG (Organising Committee for the Olympic Games) detailliert aufgelistet (Theme 6 – Finance, Budget Template 6.6.1).Eine äquivalente Kostenübersicht interessiert im Zuge der Planungen auch für die Kommunen München, Garmisch-Partenkirchen, Oberammergau und Schönau am Königssee.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hartmann beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen wie folgt:
- Wann kann mit den entsprechenden Zahlen für die Olympiabewerbung 2018 gerechnet werden? Werden diese Beträge veröffentlicht? Falls ja, wann?
Zu Frage 1:
Detaillierte Aussagen über die Kosten der Durchführung Olympischer und Paralympischer Winterspiele 2018 werden von der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH nach Zulassung Münchens als Kandidatenstadt mit den dann bis zum 11.01.2011 beim Internationalen Olympischen Komitee (IOC) einzureichenden Bewerbungsunterlagen dargestellt und veröffentlicht. Gleiches gilt für Umfang, Volumen und Finanzierungsanteile des sog. Non-OCOG-Budgets, das Infrastrukturinvestitionen umfasst, die nacholympisch weiter genutzt werden können und von der öffentlichen Hand (z.B. Verkehrsinfrastruktur) bzw. Privaten (z.B. Hotels) finanziert werden. Die im sog. Mini-Bid-Book, das am 15.03.2010 beim IOC eingereicht wurde, dargestellten vorläufigen Kostenschätzungen für Non-OCOG-Investitionen und das OCOG-Budget habe ich am 10.12.2009 im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport im Bayerischen Landtag erläutert. - Ist der Staatsregierung bekannt, dass neben der candidature acceptance fee in der Höhe von US $ 150.000,–, eine weitere nicht rückzahlbare Leistung von US $ 500.000,– zu erbringen ist, falls München in den Rang einer Candidate City aufrückt, auch wenn München den Zuschlag nicht erhält? Wird dieser Betrag durch die Bewerbungsgesellschaft beglichen? (laut 2018 CANDIDATURE ACCEPTANCE PROCEDURE; 1.3.5 Payment of candidature acceptance fee; Herausgeber: IOC)
Zu Frage 2:
Die genannten Zahlungsverpflichtungen der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH gegenüber dem IOC sind der Bayerischen Staatsregierung bekannt und in der Finanzplanung der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH berücksichtigt. - Welcher international anerkannte und unabhängige Wirtschaftsprüfer wurde entsprechend den IOC-Vorschriften (laut 2018 CANDIDATURE ACCEPTANCE PROCEDURE; Rules of conduct applicable to all cities wishing to organise the Olympic Games; Article 3 „Audit“, Herausgeber: IOC) unmittelbar nach Bekanntgabe der Bewerbung ernannt, um dem IOC bis zur Beendigung der Bewerbung genau beschriebene Informationen zu liefern? Wird die Staatsregierung bereit sein diese der Bewerbungsgesellschaft und damit dem Aufsichtsrat zugehenden Berichte, auch jeweils dem Landtag und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen?
Zu Frage 3:
Die Gesellschafterversammlung der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH hat am 12.02.2009 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers, Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Jahresabschlussprüfer für das Rumpfgeschäftsjahr 2008 und am 12.11.2009 als Jahresabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 gewählt.
Entsprechend der Handhabung in Gesellschaften mit staatlicher Beteiligung werden die Berichte des Abschlussprüfers über die Jahresabschlussprüfung Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung zur Verfügung gestellt; eine Veröffentlichung der Prüfungsberichte erfolgt entsprechend gängiger Praxis nicht. - Wird die Staatsregierung eine unabhängige, begleitende Kontrollinstanz für die Einhaltung des Bewerbungsbudgets einrichten? Hat die Staatsregierung nach einer etwaigen erfolgreichen Bewerbung Münchens vor, eine begleitende Kontrollinstanz für die Investitionsvorhaben einzurichten?
Zu Frage 4:
Die Einhaltung des Bewerbungsbudgets wird durch Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH in regelmäßigen Sitzungen und durch ergänzende Informationsanforderungen überwacht.
Entscheidungen über Gremien und Strukturen eines Organisationskomitees München 2018, das im Falle einer erfolgreichen Olympiabewerbung zur Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Winterspiele 2018 zu errichten wäre, wurden noch nicht getroffen. - Ist der Staatsregierung bekannt, dass Investitionen in alle Sportstätten, sowie Investitionen in die Medienzentren, die Olympischen Dörfer, u.a., nicht aus dem Budget des OCOG, bezahlt werden dürfen? (laut 2018 CANDIDATURE ACCEPTANCE PROCEDURE; Part 2, III-Finance, Punkte 8+9; Herausgeber: IOC) Plant die Staatsregierung diese Ausgaben komplett aus Mitteln der öffentlichen Hand zu begleichen? Falls nein, steht die öffentliche Hand für nicht eingeplante Mehrkosten bei privat oder teilweise privat finanzierten Investitionen gerade?
Zu Frage 5:
In meinem Bericht vor dem Ausschuss für Jugend, Bildung und Sport im Bayerischen Landtag am 10.12.2009 habe ich dargestellt, dass Infrastrukturinvestitionen, die nacholympisch weiter genutzt werden können (Non-OCOG-Budget) von der öffentlichen Hand (z.B. Verkehrsinfrastruktur) bzw. von Privaten (z.B. Hotels) finanziert werden (vgl. auch Antwort zu Frage 1).
Für Maßnahmen, die nicht ausschließlich durch Private finanziert werden, werden derzeit zwischen Bund, Freistaat Bayern und Kommunen Finanzierungsanteile verhandelt. Diese Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. - Gibt es bereits Vereinbarungen über die Aufteilung der unter Frage 5 benannten, durch Steuergelder zu finanzierenden Kosten der Öffentlichen Hand, zwischen den beteiligten Kommunen, dem Freistaat und dem Bund? Falls nein, bis wann werden solche Vereinbarungen angestrebt?
Zu Frage 6:
Vgl. Antwort zu Frage 5. Der Bund hat eine Kostentragung in Höhe von 1/3 der olympiabedingten Kosten der Sportstätten als Festbetrag zugesagt.
Grundlage dieser Festbetragsförderung soll ein Realisierungswettbewerb sein, der eine seriöse Kostenermittlung erlaubt. Darüber hinausgehende Vereinbarungen werden derzeit verhandelt und sollen bis spätestens Herbst 2010 vorliegen. - Wie hoch sind die Kosten für die Aufbringung des Gesellschafterkapitals der Bewerbungsgesellschaft München 2018, die Errichtung der Sportstätten, der Olympischen Dörfer, der Medienzentren, aller sonstigen Investitionen in die Sportinfrastruktur, der Investitionen in die Verkehrsstruktur, der Investitionen in den Umweltschutz, der Investitionen in alle sonstigen olympiabedingten Maßnahmen, sowie die Kosten für den Zinsendienst? In welcher Höhe sind diese benannten Kosten vom Freistaat Bayern zu tragen?
Zu Frage 7:
Vgl. Antwort zu Frage 6. Der Freistaat Bayern hat entsprechend seiner Beteiligungsquote im Rahmen der Errichtung der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH 9.000 € in das Stammkapital einbezahlt. Darüber hinaus hat der Freistaat Bayern der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH Gesellschafterdarlehen in Höhe von 500.000 € gewährt.
Kostenschätzungen für die weiteren in Frage 7 genannten Maßnahmen werden derzeit konkretisiert und anschließend für die bis zum 11.01.2011 beim IOC einzureichenden Bewerbungsunterlagen aufbereitet. Soweit einzelne Kostenschätzungen bereits im sog. Mini-Bid-Book anzugeben waren, darf ich auf die entsprechenden Ausführungen in diesem Dokument verweisen, das unter www.muenchen2018.org veröffentlicht wurde. - In welcher Höhe werden die vom IOC für Fernsehrechte und TOP-Sponsoren vereinbarten Beiträge an die Veranstalter geleistet, falls die Spiele 2018 wegen Krieg, Aufruhr, Terror, Epidemien, Wetterkatastrophen etc. nicht abgehalten werden können? Welcher Schaden kann im schlimmsten Fall maximal für die Veranstalter und damit für den Freistaat entstehen?
Zu 8.:
Das IOC wird die Höhe seiner Mittelzuweisungen aus Fernsehrechten und Einnahmen aus dem Top-Sponsoren-Programm des IOC an den Ausrichter der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 voraussichtlich im Juli 2010 bekannt geben. Abhängig von den dann definierten Beträgen sind grundsätzlich Rückforderungen des IOC im Falle eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls der Spiele möglich.
Eine Absage von Spielen (vor deren Beginn) könnte dazu führen, dass kein IOC-Beitrag aus den Einnahmen für Fernsehrechte und von TOP-Sponsoren an das Organisationskomitee geleistet würde. Dieses Risiko hätte dann das Organisationskomitee zu tragen und damit dessen Gesellschafter, die gegenüber dem IOC für mögliche Defizite des Organisationskomitees einschließlich eventueller Rückerstattungen an das IOC mit einem derzeit noch nicht abschließend verhandelten Anteil haften.
Die kaufmännische Vorsicht gebietet es, die – allerdings unwahrscheinliche – Möglichkeit einer Absage von Olympischen und Paralympischen Spielen abzusichern. Für eine weitgehende Begrenzung des Risikos ist es daher üblich, eine möglichst umfassende „Ausfallversicherung“ abzuschließen. Entscheidungen über Form und Art einer entsprechenden Absicherung sind im Falle eines Zuschlags für München durch die zukünftigen Gesellschafter des dann zu gründenden Organisationskomitees zu treffen.
Anbei meine Anfrage samt den Antworten der Staatsregierung im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags.