7. April 2015

Erneute Nachfragen zum Liquidationsabschluss der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 25.02.2015 mit den Antworten des Staatsministers der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Dr. Markus Söder, vom 07.04.2015 (kursiv dargestellt)

Im Nachgang zu den Schriftlichen Anfragen mit den Drucksachennummern 16/15269, 16/17009, 17/333 und 17/769 stellen sich mir weitere Fragen bezüglich des zuletzt für das erste Halbjahr 2014 angekündigten Abschlusses der Liquidation der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH (siehe Drs. 17/333; Antwort zu meiner Frage 1. a). In der Antwort der Staatsregierung auf meine Schriftliche Anfrage vom 15.11.2012 auf Drucksache 16/15269 wurde ein Abschluss der Liquidation noch für Anfang 2013 in Aussicht gestellt (Antwort auf Frage 1. a).

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Ludwig Hartmann vom
 25. Februar betreffend „Erneute Nachfragen zum Liquidationsabschluss der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH“ wird wie folgt beantwortet:

1. a) Ist die für einen Liquidationsabschluss nötige Liquidationsbesteuerung durch die Finanzbehörden inzwischen erfolgt?
zu 1. a): Die Liquidationsschlussbilanz und die Liquidationssteuererklärung wurden zum Stichtag 31. August 2014 aufgestellt und beim Finanzamt eingereicht. Ein endgültiger Liquidationssteuerbescheid liegt noch nicht vor.

1. b) Falls ja, welche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde mit der Prüfung der Liquidationsschlussbilanz beauftragt?
c) Falls nein, wann ist mit einem Abschluss der Liquidationsbesteuerung zu rechnen?
zu 1. b) und 1. c): Mit der Prüfung der Liquidationsschlussbilanz wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG beauftragt. Nach dem Vorliegen des Liquidationssteuerbescheids wird das Testat erteilt werden.

2. a) Falls 1. a) positiv beantwortet worden sein sollte: Welche konkreten Ergebnisse der externen Prüfung der Liquidationsschlussbilanz liegen vor?
zu 2. a):
 Für die Liquidationsschlussbilanz wird voraussichtlich ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden.

2. b) Falls 1. a) positiv beantwortet worden sein sollte: Welche konkreten Ergebnisse der Liquidationsbesteuerung durch die Finanzbehörden liegen vor?
zu 2. b): 
Der Liquidationssteuerbescheid liegt noch nicht vor.

2. c) Falls 1. a) negativ beantwortet worden sein sollte: Warum benötigen die Finanzbehörden über ein Jahr mehr Zeit, als die Staatsregierung noch im Dezember 2013 annahm? Wir bitten um detaillierte Auskunft über reale bzw. – falls diese nicht bekannt sein sollten – mögliche Ursachen für die Dauer des Verfahrens.
zu 2. c): Die Liquidationsschlussbilanz und die Liquidationssteuererklärung wurden nicht wie ursprünglich geplant zum 31. März 2014, sondern aus steuerlichen Gründen (Erhalt des Vorsteuerabzugs für weitere Eingangsrechnungen) erst zum 31. August 2014 erstellt.

3. a) Mit welcher Bearbeitungszeit rechnet die Bayerische Staatsregierung bei der Prüfung der Liquidationsschlussbilanz durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft?
zu 3. a):
 Siehe Antwort zur Frage 1. c.

3. b) Wie viele Wochen nach Abschluss der Prüfung der Liquidationsschlussbilanz durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird die Gesellschafterversammlung der Bewerbungsgesellschaft zusammentreten, um die Liquidationsschlussbilanz festzustellen?
zu 3. b):
 Nach Eingang des Prüfungsberichts wird dieser unverzüglich der Gesellschafterversammlung zur Feststellung vorgelegt werden.

3. c) Wie viele Wochen nach Feststellung der Liquidationsschlussbilanz durch die Gesellschafterversammlung der Bewerbungsgesellschaft wird die Liquidationsschlussbilanz veröffentlicht?
zu 3. c):
 Die Liquidationsschlussbilanz wird innerhalb der gesetzlichen Frist offengelegt werden. Diese beträgt nach § 325 HGB ein Jahr nach dem Bilanzstichtag, in diesem Fall bis zum 31.08.2015.

4. a) Wie lange betrüge demnach die Zeit von der Liquidationseröffnung bis zur Veröffentlichung der Liquidationsabschlussbilanz?
zu 4. a):
 Der Zeitraum würde ca. vier Jahre betragen. Der Liquidationszeitraum ist maßgeblich durch die Überlegungen zu einer Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2022 begründet. Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH wäre im Falle einer erneuten Bewerbung gegebenenfalls als neue Bewerbungsgesellschaft verwendet worden.

4. b) Welche Fälle sind der Staatsregierung bekannt, bei denen ein Liquidationsverfahren eines ähnlich langen Zeitraums bedurfte?
zu 4. b): Seit 2010 wurde unter anderem die Münchner Gesellschaft für Kabelkommunikation mbH liquidiert. Der Liquidationszeitraum betrug rund viereinhalb Jahre.

4. c) Was waren in diesen Fällen die Gründe für die Länge dieses Zeitraums?
zu 4. c): Grund war, dass noch – zum Teil streitige – offene Ansprüche und Forderungen durchgesetzt bzw. erfüllt oder auf andere Rechtsträger übertragen werden mussten.

5. a) Ist der Staatsregierung mittlerweile bekannt, weshalb der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) seine Prüfung über den Jahresabschluss zum 31.08.2012 hinaus ausgedehnt hat?
b) Ist der Staatsregierung mittlerweile bekannt, weshalb laut Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 24.10.2012 zahlreiche Unterlagen und Stellungnahmen seitens des ORH im Zuge seiner Überprüfung im November und Dezember 2011 angefordert wurden?
zu 5. a) und 5. b):
 Die Gründe hierfür sind der Staatsregierung nicht bekannt.

5. c) Welche Geschäftsjahre der Bewerbungsgesellschaft wurden geprüft?
zu 5. c):
 Der ORH hat Unterlagen für die Geschäftsjahre 2008 – 2013 angefordert.

6. a) Hat der ORH seine Prüfung mittlerweile abgeschlossen?
b) Falls nein, wann ist mit einem Abschluss der Prüfungen zu rechnen?
c) Falls ja, welches Ergebnis hatte die Prüfung? Wir bitten um detailgenaueste Beantwortung.
zu 6. a) bis 6. c):
 Der ORH hat gegenüber dem Liquidator der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH angekündigt, demnächst die Prüfung abschließen zu wollen. Ein Bericht über die Prüfung liegt noch nicht vor.

7. a) Sind der Staatsregierung bereits Anregungen oder Forderungen des ORH aus dem Prüfverfahren bekannt?
b) Falls ja, um welche konkreten Anregungen und Forderungen handelt es sich hierbei?
c) Falls ja, welche Konsequenzen haben die Bayerische Staatsregierung, bzw. die Gesellschafter der Bewerbungsgesellschaft daraus gezogen?
zu 7. a) bis 7. c):
 Der Staatsregierung sind bisher keine Anregungen oder Forderungen des ORH aus dem Prüfverfahren bekannt.

8. a) Wie hoch war das Defizit der Bewerbungsgesellschaft 2018 GmbH?
b) Jeweils welcher Betrag dieses Defizits wurde durch die Landeshauptstadt München, den Freistaat Bayern, die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen und den Landkreis Berchtesgadener Land getragen?
zu Fragen 8. a) und 8. b):
 Der nicht durch private Mittel gedeckte Finanzierungsbedarf der Bewerbungsgesellschaft wird erst nach Abschluss der Liquidation feststehen.

8. c) Welcher Anteil am Gesamtbudget der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH konnte nur durch öffentliche Darlehen, Zuschüsse oder ähnliche Transferzahlungen finanziert werden?
zu 8. c):
 Öffentliche Darlehen bzw. erhaltene Zuschüsse wurden nicht bestimmten Teilen, sondern stets dem gesamten Bewerbungsbudget zugeordnet. Des Weiteren siehe Antwort zur Frage 8. a).

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Im Zuge der geplanten Bewerbung von Berlin oder Hamburg für Olympia 2024 oder 2028 wird die Olympiabewerbung München 2018 gerne als Vorzeigeprojekt angepriesen. Fakten zur möglichen Bewerbung einer weiteren deutschen Großstadt und Hintergründe über die zweifelhafte Vorbildfunktion der Bewerbungsgesellschaft München 2018 liefert der Beitrag „Spiele mit dem Bürger“ aus der WDR-Sendung „sport inside“ vom 02.03.2015, der hier zum Abruf zur Verfügung steht.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.