10. Mai 2016

Einsatzkräfte in der Schleierfahndung

Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Ludwig Hartmann (GRÜ) am 10.05.2016

Wie hat sich die Anzahl der zur Schleierfahndung eingesetzten Polizeikräfte sowie deren Gesamteinsatzstunden in den letzten zwölf Monaten entwickelt (bitte monatsweise aufschlüsseln)?

Staatsminister Joachim Herrmann antwortet:

Bayern hat 1995 als erstes Bundesland die verdachtsunabhängigen Personenkontrollen im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) eingeführt. Die Schleierfahndung in Bayern setzt auf zwei sogenannte Fahndungsschleier.
Im ersten Fahndungsschleier bestehen bei vier Polizeipräsidien sechs Polizeiinspektionen Fahndung (PIF) und vier Polizeistationen Fahndung (PStF) mit einer Sollstärke von insgesamt 473.
Neben den oben aufgeführten zehn Fahndungsdienststellen bestehen (bei drei Präsidien) im ersten Fahndungsschleier bei insgesamt sechs Polizeiinspektionen eigene Fahndungsgruppen.
Im zweiten Fahndungsschleier bestehen (bei neun Polizeipräsidien) bei insgesamt 22 Dienststellen (Polizeiinspektion, Verkehrspolizeiinspektion, Abschnitte beim Polizeipräsidium München) eigene Fahndungsgruppen.
Zudem wurde die Bayerische Bereitschaftspolizei im Zusammenhang mit der Einsatzbewältigung anlässlich des Flüchtlingsstroms im Jahr 2015 täglich phasenweise und lageangepasst mit jeweils zwei bis vier Einsatzzügen im Rahmen der Unterstützung der Schleierfahndung in den Polizeipräsidien Oberbayern Süd und Niederbayern eingesetzt. Aktuell liegt diese Unterstützungsleistung der Bayerischen Bereitschaftspolizei bei je einem Einsatzzug.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Gesamtzahl der tatsächlich eingesetzten Polizeikräfte täglichen Schwankungen unterliegt.
Die Erhebung der Anzahl der tatsächlich zur Schleierfahndung eingesetzten Polizeikräfte sowie deren Gesamteinsatzstunden in den letzten zwölf Monaten wäre daher bei bayernweit insgesamt 38 Dienststellen mit Fahndungskomponente (im ersten und zweiten Fahndungsschleier) nur mit erheblichem Aufwand und durch eine umfangreiche Abfrage bei den Präsidien der Bayerischen Landespolizei darstellbar und ist in der Kürze der Zeit nicht leistbar.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass neben diesen spezialisierten Einheiten darüber hinaus alle Polizeibeamten/-innen der Bayerischen Polizei auf Durchgangsstraßen und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs, wie Flughäfen oder Bahnhöfen, Schleierfahndungskontrollen durchführen können.