18. Juli 2013

Beteiligung von Staatsminister Martin Zeil an riskanten Derivatgeschäften mit bayerischen Kommunen

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 17.06.2013, mit den Antworten des Staatsministers für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Martin Zeil, vom 18.07.2013 (kursiv dargestellt)

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 14.06.2013 war Martin Zeil als Bankmitarbeiter an Zinsgeschäften beteiligt, bei denen auch bayerische Kommunen viel Geld verloren – z.B. die Stadt Landsberg am Lech etwa sechs Millionen Euro. Die Stadt Landsberg hat das Bankhaus Hauck & Aufhäuser, bei dem Staatsminister Martin Zeil als Geschäftsführer einer mit dem riskanten Derivatgeschäft befassten Tochtergesellschaft angestellt war, verklagt, da sie sich unzureichend informiert fühlte und Geschäfte trotz mangelnder behördlicher Genehmigungen abgeschlossen wurden.
In der weiteren Presseberichterstattung der letzten Tage kam es zu Ungereimtheiten bezüglichen den Aussagen und des Vorgehens von Herrn Staatsminister Zeil.
Alle folgenden Fragestellungen beziehen sich auf die aktuelle Legislaturperiode und damit die Amtszeit des Staatsministers Martin Zeil.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gestatten Sie mir zu der Schriftlichen Anfrage zunächst folgende grundsätzliche Vorbemerkungen:
Bei der Geschäftsverbindung zwischen der Stadt Landsberg und dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser handelt es sich um Vorgänge, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Staatsregierung liegen. Es ist ausschließlich Sache der ordentlichen Gerichte, diese Vorgänge zu beurteilen, soweit sie Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen sind. Im Übrigen ist durchaus zweifelhaft, ob alle unter Ziff. 1 – 6 gestellten Fragen von der Reichweite des sich aus Art. 13 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung ergebenden parlamentarischen Fragerechts gedeckt sind. Dessen ungeachtet, beantworte ich die Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Wann und von wem ist Staatsminister Zeil erstmals von der Klage der Stadt Landsberg gegen das Bankhaus Hauck & Aufhäuser informiert worden?
zu 1.: Die Klage der Stadt Landsberg gegen das Bankhaus Hauck & Aufhäuser ist spätestens seit Februar 2012 öffentlich bekannt (vgl. Augsburger Allgemeine, Landsberger Zeitung vom 02.02.2012).

2. Gab es Gespräche zwischen Mitgliedern der Staatsregierung und der Kanzlei des Bankhauses Hauck & Aufhäuser die Klage der Stadt Landsberg am Lech betreffend?
a) Falls ja, wer hat wann um diese Gespräche gebeten?
b) Falls ja, welche Personen haben an diesen Gesprächen teilgenommen?
3. Gab es Gespräche zwischen Mitgliedern der Staatsregierung und Mitarbeiter*innen des Bankhauses Hauck & Aufhäuser die Klage der Stadt Landsberg betreffend?
a) Falls ja, wer hat wann um diese Gespräche gebeten?
b) Falls ja, welche Personen haben an diesen Gesprächen teilgenommen?
zu 2. und 3.: Ich wurde am Morgen des 13.06.2013 durch einen Anruf darüber informiert,  dass mein Name in einer öffentlichen Sitzung des Landsberger Stadtrates am Abend des 12.06.2013 gefallen sei. Ich wurde dabei nur über das Thema unterrichtet, nicht jedoch, in welchem Zusammenhang mein Name genau erwähnt wurde. Um diesen Zusammenhang zu eruieren und um für etwaige Presseanfragen gewappnet zu sein, haben ich und einige meiner engsten Mitarbeiter – nachdem wir von der Nennung meines Namens erfahren haben – einige Telefonate geführt. Der einzige und ausschließliche Zweck dieser Telefonate war es, exakt zu eruieren, in welchem Kontext mein Name gefallen ist, und um was es in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates überhaupt konkret ging. Adressaten dieser Gespräche waren auch Vertreter des Bankhauses Hauck & Aufhäuser, nicht jedoch Vertreter der durch die Bank beauftragten Kanzlei.  Über den Inhalt dieser Telefonate, die alle ausschließlich zum Ziel hatten, nur diese Informationen zu beschaffen, gebe ich keinerlei Auskunft. Dies gilt auch grundsätzlich: Als Jurist wie auch als Staatsminister und stellvertretender Ministerpräsident gebe ich prinzipiell keine Auskunft zu Inhalten von Telefonaten.
Der Unterschied von öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen ist mir als langjährigem Kommunalpolitiker bekannt.
Im Kontext mit der Klage der Stadt Landsberg hat es nach meiner Kenntnis keine Gespräche anderer Mitglieder der Staatsregierung gegeben – weder mit der Kanzlei noch mit Mitarbeitern des Bankhauses Hauck & Aufhäuser.

4. Wurde die Pressemeldung des Staatsministers vom Freitag, den 14.06.2013, in korrigierter Form erneut verschickt?
a) Falls ja, wann und an wen?
b) Falls nein, warum nicht?
zu 4.: Nein, weil es an diesem Presse-Statement nichts zu korrigieren gab.

5. Ab wann war Staatsminister Zeil bekannt, dass ihn die Stadt Landsberg als Zeuge benennt?
zu 5.: Ab dem späten Abend des 13.06.2013, nachdem die Landsberger Zeitung bereits eine diesbezügliche Auskunft erhalten hatte. Bis dahin hatte es keine der Prozessparteien für erforderlich gehalten, mich hiervon zu unterrichten. Die an diesem Tag – in Unkenntnis der tatsächlichen Zeugenbenennung – gegebene Auskunft gegenüber der Landsberger Zeitung wurde daher am nächsten Tag von der Pressestelle des Wirtschaftsministeriums entsprechend korrigiert.

6. Zu welchem Zweck und wann hat Staatsminister Zeil ein Landsberger Stadtratsmitglied angerufen? Ging es in diesem Gespräch auch um den Ablauf einer nichtöffentlichen Stadtratssitzung?
zu 6.: Siehe Antwort zu den Fragen 2 und 3.

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.