23. Mai 2019

Besondere Verantwortung von Staat und Gemeinden bei der Umsetzung des Artenschutzgesetzes

Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Rosi Steinberger, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Eva Lettenbauer, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Gisela Sengl, Patrick Friedl, Christian Hierneis, Dr. Markus Büchler, Paul Knoblach, Martin Stümpfig, Hans Urban, Christian Zwanziger und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Kreuzer, Prof. Dr. Bausback, König u. a., Streibl, Dr. Mehring, Prof. (Univ. Lima) Dr. Bauer u. a. und Fraktion für ein Zweites Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz)
hier: Besondere Verantwortung von Staat und Gemeinden (Drs. 18/1816)
Der Landtag wolle beschließen:
§ 1 (Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes) wird wie folgt geändert:
1. Es wird folgende Nr. 1 eingefügt:
„1. In Art. 1 wird Satz 5 durch folgende Sätze 5 bis 7 ersetzt:
„(5) Die Pflege von Grundflächen im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand soll die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigen und die Artenvielfalt bewahren. (6) Für den Naturschutz besonders wertvolle Grundflächen sollen in ihrer ökologischen Beschaffenheit und mit ihrer Artenvielfalt erhalten werden. (7) Bei der Überlassung von ökologisch besonders wertvollen Grundstücken an Dritte ist die Beachtung der Verpflichtung nach Satz 4 und 5 sicherzustellen.““
2. Die bisherigen Nrn. 1 bis 11 werden die Nrn. 2 bis 12.
Begründung:
Die öffentliche Hand hat eine Vorbildfunktion und soll deshalb ihre eigenen Flächen vorbildlich im Sinn der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege bewirtschaften. Dies schließt bei der Pflege Maßnahmen ein, die die Biodiversität erhalten und nicht schmälern.
Insbesondere bei ökologisch besonders wertvollen Flächen der öffentlichen Hand ist der Erhalt der Biodiversität und die Artenvielfalt sicherzustellen.

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Unser Antrag wurde leider in der Plenarsitzung vom 17.07.2019 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CSU und FW, sowie den Stimmen der AfD, bei Zustimmung von SPD und FDP, abgelehnt.

Weitere Informationen zum Behandlungsverlauf, Protokollauszüge, Abstimmungsverhalten, Videomitschnitte aus der Plenarsitzung und weitere zusammenhängenden Anträge finden Sie hier im Internetangebot des Bayerischen Landtags.