Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung durch die Staatsministerien
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann, Maximilian Deisenhofer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.03.2021 Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege durch Minister Klaus Holetschek vom 29.07.2021
1. a) Welche Staatsministerien waren für die Beschaffung von Persönlicher
Schutzausrüstung (PSA) zuständig (bitte auch den jeweiligen Zeitrahmen angeben)?
Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Beschaffung von PSA zu Zwecken der Pandemiebekämpfung, also zur Versorgung von klinischen und sonstigen Bedarfsträgern und sonstigen Bevölkerungsgruppen sowie für das ab Mitte 2020 eingerichtete Bayerische Pandemiezentrallager (PZB) bezieht. Diese Zuständigkeit wurde im März 2020 durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) übernommen. In wenigen Fällen erfolgten Beschaffungen auch durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi). Diese waren jedoch quantitativ von untergeordneter Relevanz, ebenso Beschaffungen von PSA durch andere Staatsministerien, die im Wesentlichen zur Deckung des jeweiligen Eigenbedarfs dienten.
b) Welche Versuche haben diese Staatsministerien unternommen, um aktiv PSA zu akquirieren (z. B. über das Bayerische Infektionsschutzgesetz)?
c) Nach jeweils welchen Vergabeverfahren erfolgten die Einkäufe von PSA?
Es wird davon ausgegangen, dass sich die Fragen auf die Beschaffung von PSA zu Zwecken der Pandemiebekämpfung beziehen. Entsprechend der zu Frage 1 a dargestellten Zuständigkeit werden die Fragen bezogen auf das Beschaffungswesen des StMGP und des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) beantwortet. Das pandemiebezogene Beschaffungswesen von StMGP und LGL für PSA im ersten Halbjahr 2020 wird ausführlich im beigefügten Bericht (siehe Anlage 1) dargestellt.
Dieser Bericht wurde am 4. Mai 2021 im Ausschuss für Gesundheit und Pflege des Landtags vorgestellt, an die anwesenden Ausschussmitglieder verteilt und im Nachgang an die Vorsitzenden dieses sowie des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen übermittelt. Eine Beschaffung auf anderen als den im Bericht dargestellten Wegen war aufgrund der im Bericht dargestellten krisenbehafteten Rahmen- bzw. Marktbedingungen während der ersten Pandemiewelle nicht möglich. Ab dem zweiten Halbjahr 2020 normalisierten sich die Marktbedingungen im Bereich der PSA und die Durchführung von Vergabeverfahren wurde unter gleichzeitiger Beteiligung mehrerer Bieter wieder möglich. Dabei kamen sowohl das Offene Verfahren als auch das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (unter Einholung von Angeboten mehrerer Bieter) zur Anwendung.
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