Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Bericht zur Reform des Unterbringungsgesetzes / Psychisch- Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)

Unser Antrag zum 21.11.2013

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration zum geplanten Vorgehen zur Novellierung des Unterbringungsgesetzes und zum Verfahrensstand zur Einführung eines Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes zu berichten.
Dabei ist insbesondere auf die Zukunft der ambulanten Krisenversorgung einzugehen.

Begründung:
Der Fall Mollath hat erhebliche Defizite in der bayerischen Unterbringungspraxis aufgezeigt. In der Fachwelt besteht seit langem ein breiter Konsens darüber, dass die Rechtslage in Bayern verändert und ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz eingeführt werden muss. Von der Staatsregierung wurden zuletzt lediglich Änderungen im Unterbringungsgesetz angekündigt.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 13.02.2014 einstimmig angenommen.

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