20. Juni 2011

Berater der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH XVI

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen vom 12.05.2011 mit den Antworten des Leiters der Staatskanzlei, Dr. Marcel Huber, vom 20.06.2011 (kursiv dargestellt)

Betreffend die Antworten des Staatsministers Siegfried Schneider vom 03.03.2011 auf meine Schriftliche Anfrage vom 20.01.2011 bezüglich der aktuellen Finanzsituation der Bewerbungsgesellschaft um die Olympischen Winterspiele 2018, stellen sich mir folgende Nachfragen zur Antwort der Staatskanzlei auf meine damalige Frage 1.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:

1. In welchem Zeitraum wurden die Leistungen von der Deutschen Sporthochschule Köln/Ökoinstitut benötigt? Welchen Nutzen sah bzw. sieht die Staatsregierung in der Verpflichtung? Hat die Staatsregierung als Gesellschafter der Bewerbungsgesellschaft der Auftragsvergabe an die Deutsche Sporthochschule Köln/Ökoinstitut zugestimmt?
Zu Frage 1:
Die Arbeitsgemeinschaft Deutsche Sporthochschule Köln/Ökoinstitut wurde von der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH mit der Durchführung eines Umweltscreenings und Erarbeitung eines Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzepts im Zeitraum 22.06.2009 bis 06.03.2011 beauftragt. Ein fundiertes Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzept auf Basis eines detaillierten Umweltscreenings ist ein entscheidender Faktor einer erfolgreichen Bewerbungskampagne. Die Bayerische Staatsregierung hat der Beauftragung in der Gesellschafterversammlung zugestimmt.  

2. Welche konkreten Aufgabengebiete leiten sich aus der Bezeichnung „Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzept“ ab? Bei welchen konkreten Projekten, Veranstaltungen, Treffen, etc. war die Deutsche Sporthochschule Köln/Ökoinstitut beteiligt? Welche konkreten Aufgaben übernahm die Deutsche Sporthochschule Köln/Ökoinstitut bei diesen Projekten, Veranstaltungen, Treffen, etc.?
Zu Frage 2:
Erarbeitung des Umweltscreenings (Umweltauswirkungen aus der Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Winterspiele 2018), Erarbeitung, Konkretisierung und Abstimmung der Maßnahmen des Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzepts (Umweltleitprojekte) u.a. in regelmäßigen Sitzungen der Fachkommission Umwelt sowie Präsentation des Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzepts gegenüber der IOC-Evaluierungskommission.  

3. Auf welche Weise kann und konnte die Deutsche Sporthochschule Köln/Ökoinstitut aus Sicht der Staatsregierung auf eine positive Entscheidung des IOC am 06.07.2011 hinwirken?
Zu Frage 3:
Vgl. Antworten zu Fragen 1 und 2.

4. Erhält die Deutsche Sporthochschule Köln/Ökoinstitut bei Zuschlag für die Winterspiele 2018 in München ein Erfolgshonorar? Falls ja, wie hoch ist diese Summe? Auf welche Summe beläuft sich das Honorar von der Deutsche Sporthochschule Köln/Ökoinstitut insgesamt?
Zu Frage 4:
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 der Schriftlichen Anfrage „Berater der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH I“ von MdL Hartmann verwiesen (vgl. Schreiben des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei vom 09.05.2011). 

(Diese lautete: Ziel der Fragestellung ist die Bekanntgabe von vertraglich geregelten Einzelheiten zwischen der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH und einem einzelnen Beratungsunternehmen bzw. einer Einzelperson.
Damit sind die Grundrechte der Unternehmer aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) sowie aus Art. 14 Abs. 1 GG betroffen. Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, dass eine Preisgabe individueller Geschäftsdaten nur dann zulässig ist, wenn eine Abwägung mit dem parlamentarischen Fragerecht ein überwiegendes öffentliches Interesse ergibt. Hierzu bedarf es konkreter Anhaltspunkte. Grundsätzlich ist eine Offenlegung und Aufschlüsselung der Gesamtkosten einzelner Beraterverträge wegen des betrieblichen Datenschutzes und der schutzwürdigen Interessen des Auftragnehmers nicht zulässig. Die Staatsregierung schließt sich insoweit der Rechtsauffassung der Bundesregierung an, die sich dazu wiederholt geäußert hat:
–  „Die Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Institute lässt eine Nennung der Auftragsvolumina der Institute im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage wegen der Publizität des Verfahrens nicht zu“ (BT-Drs. 14/9613 v. 27.6.2002).
– „Im Übrigen sind Auskünfte zum Beraterhonorar einzelner Firmen im Rahmen der Kleinen Anfrage aus rechtlichen Gründen nicht zulässig“ (Antwort der Bundesregierung vom 4.2.2004 auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, BT-Drs. 15/2458).
– Die Auftragsvolumina dürfen nicht in Bezug auf einzelne Anbieter bekannt gegeben werden (Antwort der Bundesregierung vom 5.3.2004 auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, BT-Drs. 15/2637, insbes. zu den Fragen Nr. 31, 38 und 40).)

5. Für welche vorangegangenen Bewerbungen um Olympische Spiele hat die Deutsche Sporthochschule Köln/Ökoinstitut bereits gearbeitet? Welche Erfolge kann die Deutsche Sporthochschule Köln/Ökoinstitut bezüglich dieser Mitarbeit vorweisen?
Zu Frage 5:
Leipzig 2012, Chicago 2016
.

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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