20. Juni 2011

Berater der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH VIII

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 12.05.2011 mit den Antworten des Leiters der Staatskanzlei, Dr. Marcel Huber, vom 20.06.2011 (kursiv dargestellt)

Betreffend die Antworten des Staatsministers Siegfried Schneider vom 03.03.2011 auf meine Schriftliche Anfrage vom 20.01.2011 bezüglich der aktuellen Finanzsituation der Bewerbungsgesellschaft um die Olympischen Winterspiele 2018, stellen sich mir folgende Nachfragen zur Antwort der Staatskanzlei auf meine damalige Frage 1.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:

1. In welchem Zeitraum wurden die Leistungen von Emma Newberry benötigt? Welchen Nutzen sah bzw. sieht die Staatsregierung in ihrer Verpflichtung? Hat die Staatsregierung als Gesellschafter der Bewerbungsgesellschaft der Auftragsvergabe an Frau Newberry zugestimmt?
Zu Frage 1:
Frau Newberry wurde von der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH mit Leistungen im Bereich internationale Beziehungen tageweise im Zeitraum 01.12.2009 bis 30.04.2011 beauftragt. Internationale Beziehungen sind ein entscheidender Faktor einer erfolgreichen Bewerbungskampagne. Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung zur Auftragsvergabe war nicht erforderlich.   

2. Welche konkreten Aufgabengebiete leiten sich aus der Bezeichnung „International Relations“ ab? Bei welchen konkreten Projekten, Veranstaltungen, Treffen, etc. war Frau Newberry beteiligt? Welche konkreten Aufgaben übernahm Frau Newberry bei diesen Projekten, Veranstaltungen, Treffen, etc.?
Zu Frage 2:
Frau Newberry übernahm u.a. folgende Aufgaben: Internationale Kontaktpflege, Organisation und Struktur der internationale Beziehungen, Strategieberatung für den Bereich internationale Beziehungen, Beratung und Vorbereitung für Auftritte in Vancouver, Lausanne und Durban. Zu den Aufgabengebieten von „International Relations“ wird auf die Antwort zu Frage 3 der Schriftlichen Anfrage „Berater der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH IV“ von MdL Hartmann verwiesen (vgl. Schreiben des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei vom 09.05.2011).

3. Auf welche Weise kann und konnte Frau Newberry aus Sicht der Staatsregierung auf eine positive Entscheidung des IOC am 06.07.2011 hinwirken?
Zu Frage 3:
Vgl. Antworten zu Fragen 1 und 2. 

4. Erhält Frau Newberry bei Zuschlag für die Winterspiele 2018 in München ein Erfolgshonorar? Falls ja, wie hoch ist diese Summe? Auf welche Summe beläuft sich das Honorar von Frau Newberry insgesamt?
Zu Frage 4:
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 der Schriftlichen Anfrage „Berater der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH I“ von MdL Hartmann verwiesen (vgl. Schreiben des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei vom 09.05.2011). 

5. Für welche vorangegangenen Bewerbungen um Olympische Spiele hat Frau Newberry bereits gearbeitet? Welche Erfolge kann Frau Newberry bezüglich dieser Mitarbeit vorweisen?
Zu Frage 5:
Hierüber liegen der Bayerischen Staatskanzlei keine Informationen vor.  

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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