20. Juni 2011

Berater der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH XII

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen vom 12.05.2011 mit Antwort des Staatsminster Dr. Marcel Huber vom 20.06.2011 (kursiv dargestellt)

Betreffend die Antworten des Staatsministers Siegfried Schneider vom 03.03.2011 auf meine Schriftliche Anfrage vom 20.01.2011 bezüglich der aktuellen Finanzsituation der Bewerbungsgesellschaft um die Olympischen Winterspiele 2018, stellen sich mir folgende Nachfragen zur Antwort der Staatskanzlei auf meine damalige Frage 1.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:

1. In welchem Zeitraum wurden die Leistungen von Heller & Partner benötigt? Welchen Nutzen sah bzw. sieht die Staatsregierung in der Verpflichtung? Hat die Staatsregierung als Gesellschafter der Bewerbungsgesellschaft der Auftragsvergabe an Heller & Partner zugestimmt?
Zu Frage 1:
Die Agentur Heller & Partner wurde von der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH mit Leistungen im Bereich Kommunikation im Zeitraum 01.10.2010 bis 15.07.2011 beauftragt. Die nationale Kommunikation der Olympiabewerbung ist ein entscheidender Faktor einer erfolgreichen Bewerbungskampagne. Die Bayerische Staatsregierung hat der Beauftragung in der Gesellschafterversammlung zugestimmt.

2. Welche konkreten Aufgabengebiete leiten sich aus der Bezeichnung „International Communication“ ab? Bei welchen konkreten Projekten, Veranstaltungen, Treffen, etc. waren Vertreter von Heller & Partner beteiligt? Welche konkreten Aufgaben übernahmen die Vertreter von Heller & Partner bei diesen Projekten, Veranstaltungen, Treffen, etc.?
Zu Frage 2:
Planung und Durchführung von Kommunikations- und Marketingaktivitäten, Wissensmanagement, Basis-Tools, Unterstützung der täglichen Kommunikationsarbeit, Unterstützung des Marketings. In diesen Aufgabengebieten werden alle laufenden Aufgaben übernommen und erledigt. Vgl. auch Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage „Berater der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH IX“. 

3. Auf welche Weise kann und konnte Heller & Partner aus Sicht der Staatsregierung auf eine positive Entscheidung des IOC am 06.07.2011 hinwirken?
Zu Frage 3:
Vgl. Antworten zu Fragen 1 und 2. 

4. Erhält Heller & Partner bei Zuschlag für die Winterspiele 2018 in München ein Erfolgshonorar? Falls ja, wie hoch ist diese Summe? Auf welche Summe beläuft sich das Honorar von Heller & Partner insgesamt?
Zu Frage 4:
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 der Schriftlichen Anfrage „Berater der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH I“ von MdL Hartmann verwiesen (vgl. Schreiben des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei vom 09.05.2011).

5. Für welche vorangegangenen Bewerbungen um Olympische Spiele hat Heller & Partner bereits gearbeitet? Welche Erfolge kann Heller & Partner bezüglich dieser Mitarbeit vorweisen?
Zu Frage 5:
Hierüber liegen der Bayerischen Staatskanzlei keine Informationen vor.

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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