Berater der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH XV
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen vom 12.05.2011 mit den Antworten des Leiters der Staatskanzlei, Dr. Marcel Huber, vom 20.06.2011 (kursiv dargestellt)
Betreffend die Antworten des Staatsministers Siegfried Schneider vom 03.03.2011 auf meine Schriftliche Anfrage vom 20.01.2011 bezüglich der aktuellen Finanzsituation der Bewerbungsgesellschaft um die Olympischen Winterspiele 2018, stellen sich mir folgende Nachfragen zur Antwort der Staatskanzlei auf meine damalige Frage 1.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:
1. In welchem Zeitraum wurden die Leistungen der Abold GmbH benötigt? Welchen Nutzen sah bzw. sieht die Staatsregierung in der Verpflichtung? Hat die Staatsregierung als Gesellschafter der Bewerbungsgesellschaft der Auftragsvergabe an die Abold GmbH zugestimmt?
Zu Frage 1:
Die Abold GmbH wurde von der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH mit Leistungen in den Bereichen Vorbereitung, Durchführung und Begleitung des Besuchs der IOC-Evaluierungskommission im Zeitraum 02.11.2010 bis 06.03.2011 beauftragt. Eine professionelle Vorbereitung, Durchführung und Begleitung des Besuchs der IOC-Evaluierungskommission ist ein entscheidender Faktor einer erfolgreichen Bewerbungskampagne. Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung zur Auftragsvergabe war nicht erforderlich.
2. Welche konkreten Aufgabengebiete leiten sich aus der Bezeichnung „Vorbereitung Evaluierungskommission“ ab? Bei welchen konkreten Projekten, Veranstaltungen, Treffen, etc. war die Abold GmbH beteiligt? Welche konkreten Aufgaben übernahm die Abold GmbH bei diesen Projekten, Veranstaltungen, Treffen, etc.?
Zu Frage 2:
Erarbeitung, Plausibilisierung, Abstimmung und Begleitung des Programms der IOC-Evaluierungskommission. Die Abold GmbH war bei allen vorbereitenden Sitzungen, Abstimmungsrunden sowie während des Besuchs der Kommission einschl. der vorbereitenden Generalprobe mit Planungs- und Durchführungsmaßnahmen sowie Controlling der Abläufe beteiligt.
3. Auf welche Weise kann und konnte die Abold GmbH aus Sicht der Staatsregierung auf eine positive Entscheidung des IOC am 06.07.2011 hinwirken?
Zu Frage 3:
Vgl. Antworten zu Fragen 1 und 2.
4. Erhält die Abold GmbH bei Zuschlag für die Winterspiele 2018 in München ein Erfolgshonorar? Falls ja, wie hoch ist diese Summe? Auf welche Summe beläuft sich das Honorar der Abold GmbH insgesamt?
Zu Frage 4:
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 der Schriftlichen Anfrage „Berater der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH I“ von MdL Hartmann verwiesen (vgl. Schreiben des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei vom 09.05.2011).
(Diese lautete: Ziel der Fragestellung ist die Bekanntgabe von vertraglich geregelten Einzelheiten zwischen der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH und einem einzelnen Beratungsunternehmen bzw. einer Einzelperson.
Damit sind die Grundrechte der Unternehmer aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) sowie aus Art. 14 Abs. 1 GG betroffen. Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, dass eine Preisgabe individueller Geschäftsdaten nur dann zulässig ist, wenn eine Abwägung mit dem parlamentarischen Fragerecht ein überwiegendes öffentliches Interesse ergibt. Hierzu bedarf es konkreter Anhaltspunkte. Grundsätzlich ist eine Offenlegung und Aufschlüsselung der Gesamtkosten einzelner Beraterverträge wegen des betrieblichen Datenschutzes und der schutzwürdigen Interessen des Auftragnehmers nicht zulässig. Die Staatsregierung schließt sich insoweit der Rechtsauffassung der Bundesregierung an, die sich dazu wiederholt geäußert hat:
– „Die Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Institute lässt eine Nennung der Auftragsvolumina der Institute im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage wegen der Publizität des Verfahrens nicht zu“ (BT-Drs. 14/9613 v. 27.6.2002).
– „Im Übrigen sind Auskünfte zum Beraterhonorar einzelner Firmen im Rahmen der Kleinen Anfrage aus rechtlichen Gründen nicht zulässig“ (Antwort der Bundesregierung vom 4.2.2004 auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, BT-Drs. 15/2458).
– Die Auftragsvolumina dürfen nicht in Bezug auf einzelne Anbieter bekannt gegeben werden (Antwort der Bundesregierung vom 5.3.2004 auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, BT-Drs. 15/2637, insbes. zu den Fragen Nr. 31, 38 und 40).)
5. Für welche vorangegangenen Bewerbungen um Olympische Spiele hat die Abold GmbH bereits gearbeitet? Welche Erfolge kann die Abold GmbH bezüglich dieser Mitarbeit vorweisen?
Zu Frage 5:
Hierzu liegen der Bayerischen Staatskanzlei keine Informationen vor.
Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.
Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.