9. Mai 2011

Berater der Bewebungsgesellschaft München GmbH I-IV

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
die Schriftlichen Anfragen des Abgeordneten Ludwig Hartmann beantworte ich wie folgt: 

Bezüglich der Antworten des Staatsministers Siegfried Schneider vom 03.03.2011 auf meine Schriftliche Anfrage vom 20.01.2011 bezüglich der aktuellen Finanzsituation der Bewerbungsgesellschaft um die Olympischen Winterspiele 2018, stellen sich mir folgende Nachfragen zur Antwort der Staatskanzlei auf meine damalige Frage 1.
Die Süddeutsche Zeitung berichtete in ihrer Münchner Ausgabe vom 28.03.2011 ausführlich über den Hintergrund des Beraters Michael Payne und seine, sogar in einem österreichischen Untersuchungsausschuss zur Bewerbung Salzburgs für die Olympischen Winterspiele 2014 behandelte, Rolle bei der Münchner Bewerbungsgesellschaft. Zuvor war Payne an der kommerziellen Ausrichtung des IOC seit Beginn der 80er maßgeblich beteiligt, wie er auch in seinem 2005 erschienenen Buch „Olympic Turnaround: How the Olympic Games Stepped Back from the Brink of Extinction to Become the World’s Best Known Brand – and a Multi Billion Dollar Global Franchise“ darlegt. Auch die Berater George Hirthler, Markus Kecht und Dieter Kühnle waren, bzw. sind laut dem genannten Pressebericht sowohl für die Bewerbung Salzburgs als auch für die Münchner Bewerbung tätig.

Berater der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH I

1. a) Welches Volumen benötigt ein Beratervertrag damit die Gesellschafterversammlung oder der Aufsichtsrat der München 2018 GmbH zustimmen muss?
b) Warum wurden die Leistungen von Herrn Michael Payne nur bis zum 31.10.2010 benötigt?
c) Welchen Nutzen sah man noch zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung in seiner Verpflichtung?
Zu Frage 1:
a) Auftragswert über 50.000 €
b) Es handelte sich um ein abgeschlossenes Projekt über einen Zeitraum von 3 Monaten, das planmäßig am 31. Oktober 2010 endete.
c) Vgl. Antwort zu Frage 2a).

2. a) Welche Tätigkeiten übte Michael Payne für die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH aus?
b) Ist der Staatsregierung bekannt, ob die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH eine erneute Verpflichtung von Herrn Payne plant?
c) Falls ja, für welche Dienstleistungen soll Herr Payne verpflichtet werden, die offensichtlich seit dem 31.10.2010 nicht mehr benötigt wurden?
Zu Frage 2:

a) Beratung der Geschäftsführung der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH in übergeordneten strategischen Fragen.
b) Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH plant auskunfts
gemäß nicht, einen weiteren Beratungsvertrag mit Herrn Payne abzuschließen.
c) Entfällt. 

3. a) Wie beurteilt die Staatsregierung als Gesellschafter der Bewerbungsgesellschaft München, die Tätigkeiten Herrn Paynes für die dreimal bei der Vergabe erfolglose Bewerbungsgesellschaft Salzburg?
b) Befürwortet die Staatsregierung rückblickend die Verpflichtung von Herrn Payne durch die Münchner Bewerbungsgesellschaft, auch wenn ihre Zustimmung zur Verpflichtung von Herrn Payne zum damaligen Zeitpunkt nicht notwendig gewesen sein sollte?
c) Würde die Staatsregierung, selbst wenn sie bei einer etwaigen Verpflichtung laut Vereinbarung innerhalb der Bewerbungsgesellschaft nicht gehört werden muss, auch eine erneute Verpflichtung von Herrn Payne befürworten?
Zu Frage 3:

a) Die Staatsregierung gibt keine Bewertungen zu Olympiabewerbungen anderer Länder ab. Unabhängig davon können aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren auf Vergabeentscheidungen des IOC aus dem Aus
gang eines Bewerbungsverfahrens keine Rückschlüsse auf Qualität, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit beigezogener externer Beratung gezogen werden.
b) Eine unmittelbare Bewertung der Tätigkeit von Herrn Payne ist der Staatsregierung aufgrund des Beratungsgegenstands (Beratung der Geschäftsführung) nicht möglich. Die Geschäftsführung der Be
werbungsgesellschaft München 2018 GmbH bewertet die Tätigkeit von Herrn Payne als sehr positiv und effektiv, seine Arbeit habe den gesamten Bewerbungsprozess bereichert, seine Erfahrung und sein Know how hätten sich bereits ausgezahlt.
c) Die Befürwortung weiterer Beauftragungen ist nicht abstrakt zu be
antworten, sondern wäre abhängig vom konkreten Beratungsbedarf, von Wirtschaftlichkeitserwägungen und finanziellen Rahmenbedingungen. 

4. Falls 3c) mit Ja beantwortet wird: Welche Qualitäten besitzt Herr Payne in den Augen der Staatsregierung, die ein weiteres Engagement für München 2018 für sinnvoll erscheinen lassen? Auf welche Weise kann und konnte Herr Payne aus Sicht der Staatsregierung auf eine positive Entscheidung des IOC am 06.07.2011 hinwirken? Falls 3c) mit Nein beantwortet wird: Aus welchen Gründen würde die Staatsregierung von einer weiteren Verpflichtung Herrn Paynes absehen?
Zu Frage 4:

Entfällt, vgl. Antwort zu Frage 3 c).

5. a) Erhält Herr Payne bei Zuschlag für die Winterspiele 2018 in München ein Erfolgshonorar?
b) Falls ja, wie hoch ist diese Summe?
c) Auf welche Summe beläuft sich das Honorar von Herrn Payne insgesamt?
Zu Frage 5:

Ziel der Fragestellung ist die Bekanntgabe von vertraglich geregelten Einzelheiten zwischen der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH und einem einzelnen Beratungsunternehmen bzw. einer Einzelperson. Damit sind die Grundrechte der Unternehmer aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) sowie aus Art. 14 Abs. 1 GG betroffen. Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundes
verfassungsgerichtes, dass eine Preisgabe individueller Geschäftsdaten nur dann zulässig ist, wenn eine Abwägung mit dem parlamentarischen Fragerecht ein überwiegendes öffentliches Interesse ergibt. Hierzu bedarf es konkreter Anhaltspunkte. Grundsätzlich ist eine Offenlegung und Aufschlüsselung der Gesamtkosten einzelner Beraterverträge wegen des betrieblichen Datenschutzes und der schutzwürdigen Interessen des Auftragnehmers nicht zulässig. Die Staatsregierung schließt sich insoweit der Rechtsauffassung der Bundesregierung an, die sich dazu wiederholt geäußert hat:
„Die Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Institute lässt eine Nennung der Auftragsvolumina der Institute im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage wegen der Publizität des Verfahrens nicht zu“ (BT-Drs. 14/9613 v. 27.6.2002).
„Im Übrigen sind Auskünfte zum Beraterhonorar einzelner Firmen im Rahmen der Kleinen Anfrage aus rechtlichen Gründen nicht zulässig“ (Antwort der Bundesregierung vom 4.2.2004 auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, BT-Drs.15/2458).
Die Auftragsvolumina dürfen nicht in Bezug auf einzelne Anbieter bekannt gegeben werden (Antwort der Bundesregierung vom 5.3.2004 auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, BT-Drs. 15/2637, insbes. zu den Fragen Nr. 31, 38 und 40).

6. a) Für welche vorangegangenen Bewerbungen um Olympische Spiele hat Herr Payne bereits gearbeitet?
b) Welche Erfolge kann Herr Payne bezüglich dieser Mitarbeit vorweisen?
c) Bei welchen konkreten Projekten, Veranstaltungen, Treffen, etc. im Rahmen der Bewerbung Münchens um die Olympischen Winterspiele 2018 war Herr Payne beteiligt?
Zu Frage 6:

a) London 2012, Salzburg 2014, Rio de Janeiro 2016.
b) Die Bewerbungen London 2012 und Rio de Janeiro 2016 haben den Zuschlag der IOC-Vollversammlung erhalten.
c) Nach Auskunft der Geschäftsführung der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH war Herr Payne mehrfach an internen Treffen im Rahmen des Projekts „Strategische Beratung“ beteiligt. 

7. a) Welche konkreten Aufgaben übernahm Herr Payne bei den in Frage 6c) erfragten Anlässen, Terminen, Projekten, etc.?
b) Wodurch ist Herr Payne für eben diese Aufgaben qualifiziert?
Zu Frage 7:

a) Vgl. Antworten zu Fragen 2 a) und 6 c).
b) Vgl. Antwort zu Fragen 6a) und Frage 8a).

8. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Verpflichtung Herrn Paynes durch die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH vor dem Hintergrund seiner langjährigen Marketingfunktion an höchster Stelle des IOC?
b) Sieht die Staatsregierung einen Konflikt zwischen Herrn Paynes erfolgreicher Arbeit für die kommerzielle Ausrichtung des IOC auf der einen und seinem Einsatz für die Bewerbung Münchens auf der anderen Seite?
c) Könnte es aus Sicht der Staatsregierung infolge der erfolgreichen Arbeit Herrn Paynes im Marketing des IOC zu Mehrkosten für die Bewerbungsgesellschaft, ihre Gesellschafter und damit auch den Steuerzahlern in Bayern kommen?
Zu Frage 8:

a) Kenntnisse über Entscheidungsprozesse und maßgebliche Einfluss
faktoren auf die Auswahl von Gastgeberstädten sind im Bewerbungsprozess von besonderem Wert für die strategische Positionierung einer Bewerbung.
b) Ein Konflikt ist für die Staatsregierung nicht erkennbar.
c) Hiefür sieht die Staatsregierung keine Anhaltspunkte. 

Berater der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH II

1. In welchem Zeitraum wurden die Leistungen von Herrn George Hirthler benötigt? Welchen Nutzen sah bzw. sieht die Staatsregierung in seiner Verpflichtung? Hat die Staatsregierung als Gesellschafter der Bewerbungsgesellschaft der Auftragsvergabe an Herrn Hirthler zugestimmt?
Zu Frage 1:

Herr Hirthler ist im Zeitraum 15. Oktober 2009 bis 15. Juli 2011 für die Be
werbungsgesellschaft München 2018 GmbH tätig. Er unterstützt die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH u.a. bei der Erstellung der Bewerbungsbücher und der internationalen Bewerbungsmaterialien sowie bei der Erarbeitung von Skripten für die zahlreichen internationalen Präsentationen. Die positive Bewertung von Bewerbungsunterlagen und Präsentationen der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH sind mit auf die Mitarbeit von Herrn Hirthler zurückzuführen. Die Staatsregierung hat der Beauftragung als Gesellschafter zugestimmt. 

2. Übt(e) George Hirthler für die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH außer den Planungen für das Bid Book weitere Tätigkeiten aus?
Bei welchen konkreten Projekten, Veranstaltungen, Treffen, etc. war Herr Hirthler beteiligt? Welche konkreten Aufgaben übernahm Herr Hirthler bei diesen Projekten, Veranstaltungen, Treffen, etc.?
Zu Frage 2:

Vgl. Antwort zu Frage 1. Herr Hirthler hat nach Mitteilung der Bewerbungs
gesellschaft München 2018 GmbH zudem an zahlreichen Redaktionssitzungen sowie Workshops zum Konzept und zur Positionierung der Bewerbung teilgenommen und Redetexte für alle internationalen Präsentationen sowie für Präsentationen gegenüber der IOC-Evaluierungskommission verfasst.  

3. a) Wie beurteilt die Staatsregierung als Gesellschafter der Bewerbungsgesellschaft München, die Tätigkeiten Herrn Hirthlers für die dreimal bei der Vergabe erfolglose Bewerbungsgesellschaft Salzburg?
b) Befürwortet die Staatsregierung rückblickend die Verpflichtung von Herrn Hirthler durch die Münchner Bewerbungsgesellschaft, auch wenn ihre Zustimmung zur Verpflichtung von Herrn Hirthler zum damaligen Zeitpunkt nicht notwendig gewesen sein sollte?
Zu Frage 3:

a) Vgl. Antwort zu Frage 3 a) der Schriftlichen Anfrage „Berater der Be
werbungsgesellschaft München 2018 GmbH I“.
b) Ja, vgl. auch Antwort zu Frage 1.

4. Auf welche Weise kann und konnte Herr Hirthler aus Sicht der Staatsregierung auf eine positive Entscheidung des IOC am 06.07.2011 hinwirken?
Zu Frage 4:

Vgl. Antwort zu Fragen 1 und 2. Überzeugende Bewerbungsdokumente und Auftritte bei internationalen Präsentationen sowie gegenüber der IOC-
Evaluierungskommission sind entscheidende Grundlagen für den Bewerbungserfolg. 

5. Erhält Herr Hirthler bei Zuschlag für die Winterspiele 2018 in München ein Erfolgshonorar? Falls ja, wie hoch ist diese Summe? Auf welche Summe beläuft sich das Honorar von Herrn Hirthler insgesamt?
Zu Frage 5:

Vgl. Antwort zu Frage 5 der Schriftlichen Anfrage „Berater der Be
werbungsgesellschaft München 2018 GmbH I“.

6. Für welche vorangegangenen Bewerbungen um Olympische Spiele hat Herr Hirthler bereits gearbeitet? Welche Erfolge kann Herr Hirthler bezüglich dieser Mitarbeit vorweisen?
Zu Frage 6:

Atlanta 1996, Istanbul 2000, Stockholm 2004, Klagenfurt 2006, Peking 2008, Vancouver 2010, New York City 2012, Salzburg 2014, Chicago 2016. Die Bewerbungen Atlanta 1996, Peking 2008 und Vancouver 2010 haben den Zuschlag der IOC-Vollversammlung erhalten. 

Berater der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH III

1. In welchem Zeitraum wurden die Leistungen von Herrn Markus Kecht benötigt? Welchen Nutzen sah bzw. sieht die Staatsregierung in seiner Verpflichtung? Hat die Staatsregierung als Gesellschafter der Bewerbungsgesellschaft der Auftragsvergabe an Herrn Kecht zugestimmt?
Zu Frage 1:

Die Agentur MaKe Communications (Eigentümer: Markus Kecht) ist Teil einer Bietergemeinschaft für von der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH ausgeschriebene Leistungen im Bereich „Intelligence and Media“. MaKe Communications erbringt für die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH Kommunikationsdienstleistungen im Zeitraum vom 15. Oktober 2009 bis 15. Juli 2011. MaKe Communications unterstützt die Olympiabewerbung bei der internationalen Kommunikation und Medien
beobachtung. Die Staatsregierung hat der Beauftragung als Gesellschafter zugestimmt. 

2. Welche Tätigkeiten übte Markus Kecht für die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH aus? Welche konkreten Aufgabengebiete leiten sich aus der Bezeichnung „International Communication“ ab? Bei welchen konkreten Projekten, Veranstaltungen, Treffen, etc. war Herr Kecht beteiligt?
Zu Frage 2:

Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH arbeitet nach Angaben der Geschäftsführung mit MaKe Communications tagtäglich eng zu
sammen, MaKe Communications beobachte täglich weltweit die Berichterstattung zum Thema Olympia und sorge damit für einen entscheidenden Wissensvorsprung der Entscheider der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH.

3. Wie beurteilt die Staatsregierung als Gesellschafter der Bewerbungsgesellschaft München, die Tätigkeiten Herrn Kechts für die dreimal bei der Vergabe erfolglose Bewerbungsgesellschaft Salzburg? Befürwortet die Staatsregierung rückblickend die Verpflichtung von Herrn Kecht durch die Münchner Bewerbungsgesellschaft, auch wenn ihre Zustimmung zur Verpflichtung von Herrn Kecht zum damaligen Zeitpunkt nicht notwendig gewesen sein sollte?
Zu Frage 3:

Eine direkte Beurteilung der Tägigkeit von MaKe Communications und deren Bedeutung für die Bewerbungsgesellschaft München 2018 ist der Staatsregierung nicht möglich. Nach Auskunft der Bewerbungsgesellschaft ist die Zusammenarbeit mit MaKe Communications sehr positiv und effektiv, vgl. auch Antwort zu Frage 2. Zur Frage der Bewertung der Tätigkeit von Herrn Kecht für die Be
werbungsgesellschaft Salzburg wird auf die Antwort zu Frage 3 a) der Schriftlichen Anfrage „Berater der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH I“ verwiesen. Im Übrigen wird auf die Zustimmung der Staatsregierung zur Beauftragung der Agentur MaKe Communications verwiesen (vgl. Antwort zu Frage 1).

4. Auf welche Weise kann und konnte Herr Kecht aus Sicht der Staatsregierung auf eine positive Entscheidung des IOC am 06.07.2011 hinwirken?
Zu Frage 4:

Vgl. Antworten zu Fragen 1 und 2. Eingehende internationale Medien
beobachtung und die Extraktion daraus resultierender Informationen für den Bewerbungsprozess sind wichtige Grundlagen für einen erfolgreichen Bewerbungsprozess. 

5. Erhält Herr Kecht bei Zuschlag für die Winterspiele 2018 in München ein Erfolgshonorar? Falls ja, wie hoch ist diese Summe? Auf welche Summe beläuft sich das Honorar von Herrn Kecht insgesamt?
Zu Frage 5:

Vgl. Antwort zu Frage 5 der Schriftlichen Anfrage „Berater der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH I“. 

6. Für welche vorangegangenen Bewerbungen um Olympische Spiele hat Herr Kecht bereits gearbeitet? Welche Erfolge kann Herr Kecht bezüglich dieser Mitarbeit vorweisen?
Zu Frage 6:

Beteiligte der Bietergemeinschaft, die für das Projekt „Intelligence and Media“ den Zuschlag erhielt, haben u.a. für Olympiabewerbungen der Städte Vancouver, Salzburg, London und Tokio gearbeitet. Die Be
werbungen Vancouver 2010 und London 2012 haben den Zuschlag der IOC-Vollversammlung erhalten. 

Berater der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH IV

1. In welchem Zeitraum wurden die Leistungen von Herrn Dieter Kühnle benötigt? Welchen Nutzen sah bzw. sieht die Staatsregierung in seiner Verpflichtung? Hat die Staatsregierung als Gesellschafter der Bewerbungsgesellschaft der Auftragsvergabe an Herrn Kühnle zugestimmt?
Zu Frage 1:

Herr Kühnle erbringt für die Bewerbungsgesellschaft 2018 GmbH Leistungen im Zeitraum 2. Mai 2010 bis 6. Juli 2011. Die Staatsregierung hat als Gesellschafter der Beauftragung zugestimmt. Herr Kühnle verfügt über ein breites Netzwerk innerhalb der olympischen Bewegung und berät die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH in der Kontaktaufnahme und –pflege mit IOC Mitgliedern, nationalen Olympischen Komitees und Internationalen Sportfachverbänden insbesondere auch aus Afrika und Ozeanien. Seine vertrauensvollen Beziehungen zu zahlreichen IOC-
Mitgliedern und bedeutenden internationalen Multiplikatoren sind für die Kontaktaufnahme der Führungsebene der Bewerbungsgesellschaft München 2018 mit IOC-Mitgliedern von großem Vorteil.

2. Welche Tätigkeiten übt(e) Dieter Kühnle für die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH aus? Welche konkreten Aufgabengebiete leiten sich aus der Bezeichnung „International Relations“ ab? Bei welchen konkreten Projekten, Veranstaltungen, Treffen, etc. war Herr Kühnle beteiligt?
Zu Frage 2:

Aufbau und Pflege von Kontakten innerhalb des IOC, Kontakte zu IOC-
Administration, nationalen Olympischen Komitees und internationalen Sportfachverbänden, Vereinbarung von Gesprächen von IOC-Mitgliedern sowie Begleitung bzw. Vor- und Nachbereitung dieser Gespräche, Beratung in der internationalen Kommunikation. 

3. Worin unterscheidet sich das Aufgabengebiet „International Relations“ vom Aufgabengebiet „International Communication“?
Zu Frage 3:

Kernaufgabe von International Relations sind Aufbau und Pflege des inter
nationalen Netzwerks, insbesondere der Kontakte zu den IOC-Mitgliedern und internationalen Multiplikatoren. Darüber hinaus plant der Bereich International Relations die internationalen Präsentationen. International Relations wendet die von International Communications erarbeiteten Argumente und Kommunikationsstrategien an und setzt diese ein. 

4. a) Wie beurteilt die Staatsregierung als Gesellschafter der Bewerbungsgesellschaft München, die Tätigkeiten Herrn Kühnle für die dreimal bei der Vergabe erfolglose Bewerbungsgesellschaft Salzburg?
b) Befürwortet die Staatsregierung rückblickend die Verpflichtung von Herrn Kühnle durch die Münchner Bewerbungsgesellschaft, auch wenn ihre Zustimmung zur Verpflichtung von Herrn Kühnle zum damaligen Zeitpunkt nicht notwendig gewesen sein sollte?
Zu Frage 4.

a) Vgl. Antwort zu Frage 3 der Schriftlichen Anfrage „Berater der Be
werbungsgesellschaft München 2018 GmbH I“.
b) Ja, vgl. auch Antwort zu Frage 1.

5. Auf welche Weise kann und konnte Herr Kühnle aus Sicht der Staatsregierung auf eine positive Entscheidung des IOC am 06.07.2011 hinwirken?
Zu Frage 5:

Vgl. Antworten zu Fragen 1 und 2.

6. Erhält Herr Kühnle bei Zuschlag für die Winterspiele 2018 in München ein Erfolgshonorar? Falls ja, wie hoch ist diese Summe? Auf welche Summe beläuft sich das Honorar von Herrn Kühnle insgesamt?
Zu Frage 6:

Vgl. Antwort zu Frage 5 der Schriftlichen Anfrage „Berater der Be
werbungsgesellschaft München 2018 GmbH I“.

7. Für welche vorangegangenen Bewerbungen um Olympische Spiele hat Herr Kühnle bereits gearbeitet? Welche Erfolge kann Herr Kühnle bezüglich dieser Mitarbeit vorweisen?
Zu Frage 7:

Herr Kühnle war für Salzburg 2014 tätig.  

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marcel Huber

Anbei habe ich Ihnen meine schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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