Bayern muss seiner Vorbildfunktion beim Schutz der Bergwelt gerecht werden
Ludwig Hartmann: Bürgervotum zum Riedberger Horn kann und darf internationale Alpenkonvention nicht außer Kraft setzen
Der Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, Ludwig Hartmann, warnt die CSU-Regierung nach dem lokalen Bürgerentscheid zum Liftprojekt am Riedberger Horn eindringlich vor einem Bruch der Alpenkonvention: „Das Votum von letztlich nur 560 Bürgerinnen und Bürgern, die teils eigene Interessen mit dem Liftprojekt verknüpfen, kann und darf nicht ein internationales Abkommen außer Kraft setzen!“
Die Landtags-Grünen verweisen auf Bayerns Vorbildfunktion beim Umwelt- und Landschaftsschutz im Alpenraum. „Wenn schon wir in Bayern und Deutschland auf internationales Recht pfeifen, dann können wir dessen Einhaltung auch nicht von unseren Partnern in Österreich, Italien oder der Schweiz einfordern“, warnt Ludwig Hartmann. „Was Seehofer und Söder hier vorhaben, droht den Alpenschutz in allen acht Anrainerstaaten aufzuweichen und letztlich außer Kraft zu setzen.“ Wenn sich die CSU-Regierung im Fall Riedberger Horn mit rechtlichen Kniffen über die Bestimmung des Bodenschutzprotokolls der Alpenkonvention hinwegsetzten, sei dies „ein Tabubruch mit schwer abzuschätzenden Folgen“, so Ludwig Hartmann. „Kein Quadratmeter unserer schönen Bergwelt wäre dann noch sicher vor touristischer oder anderweitiger Erschließung. Der Naturschutz hätte in den Alpen endgültig abgewirtschaftet!“