Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Aufklärung des Drogenfunds beim Chef der Kemptener Drogenfahndung

Unser Antrag vom 24.02.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, unverzüglich im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport über ihre Erkenntnisse zu diesem Sachverhalt zu berichten.

Dabei ist insbesondere auf die folgenden Fragen einzugehen:

1. Welcher Sachverhalt und welcher Vorwurf liegen dem Haftbefehl gegen den Leiter der Kemptener Drogenfahndung zugrunde?

1.2  Seit wann wird gegen den Leiter der Kemptener Drogenfahndung ermittelt?

1.3  Sind in diesem Zusammenhang gegen weitere Personen, insbesondere Polizeibeamte, Ermittlungen aufgenommen worden?

2. Seit wann sind das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und das Staatsministerium der Justiz, insbesondere die jeweilige Spitze des Hauses, über die Ermittlungen gegen den Leiter der Kemptener Drogenfahndung informiert?

3. Welche Bedeutung hat das Allgäu als Aktions- und Rückzugsraum für die Mafia in Bayern?

4. Ist es zutreffend, dass im vergangenen September eine groß angelegte Drogenrazzia im Raum Kempten weitgehend erfolglos durchgeführt worden ist?

4.1  Wie viel Personal wurde bei Vorbereitung und Durchführung der Durchsuchungen eingesetzt und wie viele Objekte und Personen wurden durchsucht?

4.2  Besteht der Verdacht, dass die Verdächtigen vor den bevorstehenden Durchsuchungen gewarnt worden sind?

5. Wenn ja, führte dieser Verdacht zu Ermittlungen, z.B. wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen, und seit wann sind das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und das Staatsministerium der Justiz, insbesondere die jeweilige Spitze des Hauses, über diesen Verdacht und ggf. diese Ermittlungen informiert?

6. Ist es zutreffend, dass zwei renommierte Beamte der Kriminalpolizei für zentrale Aufgaben (KPiZ) in Neu-Ulm vom Polizeipräsidium Schwaben Süd/West im vergangenen Jahr von ihren Ermittlungen in der Allgäuer Drogenszene abgezogen worden sind?

6.1. Wenn ja, warum und auf wessen Veranlassung?

6.2. Wurde in diesem Zusammenhang gegen die beiden Beamten straf- und dienstrechtlich ermittelt, wenn ja, wegen welcher Tatbestände und mit welchem Ergebnis?

7. Inwieweit stehen nach den Erkenntnissen der Staatsregierung die Aufnahme der Ermittlungen gegen diese beiden Drogenfahnder im Zusammenhang mit den nun aufgetauchten Vorwürfen gegen den Leiter der Kemptener Drogenfahndung?

Begründung:

Medienberichten zufolge (z.B. Augsburger Allgemeine vom 22./23. Februar 2014: „Allgäuer Chef-Drogenfahnder wegen Kokainbesitzes verhaftet“) wurden beim Leiter der Kemptener Drogenfahndung 1,5 Kilo Kokain gefunden. Er soll sich seit einer Woche in Untersuchungshaft befinden.

Angeblich soll bei früheren Razzien gegen Beschuldigte aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität auffällig wenig Belastungsmaterial gefunden worden sein, was den Verdacht nahe legt, dass hier möglicherweise Informationen durchgestochen worden sein könnten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob beim Ministerium Frühwarnmechanismen versagt haben.

Die Aufklärung dieses Vorgangs muss schnell, transparent und gründlich erfolgen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 07.05.2014 einstimmig angenommen.

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