9. Dezember 2014

Amphibienschutz am Sudelfeld

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die GRÜNEN, vom 10.11.2014, mit den Antworten der Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz, Ulrike Scharf, vom 09.12.2014 (kursiv dargestellt)

Im April 2014 wurden bei der Leerung des Speicherbeckens an der Kandahar (oberhalb „Bödele“) in Garmisch-Partenkirchen unter Verletzung des § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG große Mengen Amphibienlaich im angrenzenden Wald entsorgt.
In Pumpenschächten („Schneischächten“) rund um dieses Speicherbecken werden regelmäßig große Mengen an Amphibien, Säugetieren und Insekten gefunden, die in diese Schächte fallen und diese aus eigener Kraft nicht mehr verlassen können und in den Schächten zugrunde gehen.
Vor der Inbetriebnahme der Beschneiungsanlagen am Sudelfeld muss geklärt sein, dass solche Ereignisse am Sudelfeld ausgeschlossen sind. Das Speicherbecken wird bereits befüllt, ab dem 15.11.2014 soll am Sudelfeld beschneit werden.

Ich frage hiermit die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. a) Welchen Inhalt hat das amphibienverträgliche Räumkonzept, das nach Nebenbestimmung 4.3.9 des Bescheids des Landratsamts Miesbach vom 08.04.2014 im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde zu entwickeln ist und vor der Inbetriebnahme vorzuliegen hat (bitte das Konzept vorlegen)?
zu 1. a) Das endgültig abgestimmte Räumkonzept liegt der unteren Naturschutzbehörde noch nicht vor. Es existiert dazu eine vorgezogene Stellungnahme des Planers. Hiernach ist auf Basis der gewonnenen Erfahrungen bei vergleichbaren Speicherbecken in Bayern und Österreich davon auszugehen, dass mangels erhöhten Nährstoffeintrags in den Speicherteich eine Räumung in ca. 10 bis 15 Jahren erfolgen wird. Die Reinigungs- und Wartungsarbeiten werden zu einem von der ökologischen Bauaufsicht festgesetzten Zeitpunkt durchgeführt. Dies soll grundsätzlich außerhalb der Amphibien-Laichzeit geschehen. Sollten diese Arbeiten aus fachlichen Gründen während der Laichzeit stattfinden müssen, so wird der Laich unter ökologischer Bauaufsicht innerhalb des Speichersees vorsichtig geborgen und in die Flachwasserzone bzw. in das benachbarte Biotop verbracht.

1. b) Wann wurde dieses amphibienverträgliche Räumkonzept durch die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Miesbach freigegeben?
zu 1. b) Das abgestimmte detaillierte Räumkonzept muss laut Bescheid vor der endgültigen Inbetriebnahme und der Endabnahme durch die untere Naturschutzbehörde vorliegen. Derzeit ist lediglich eine Teilinbetriebnahme erfolgt.

1. c) Durch wen wird das Konzept „konsequent umgesetzt“ (Nebenbestimmung 4.3.9)?
zu 1. c) Für die Pflege des Speicherbeckens mit Umfeld ist die Bergbahn Sudelfeld GmbH & Co KG verantwortlich. Beratung und Kontrolle erfolgen durch die ökologische Bauaufsicht bzw. die untere Naturschutzbehörde.

2. a) Ist das Amphibienausgleichsbiotop bereits angelegt?
zu 2. a) Die Baumaßnahmen sind insgesamt noch nicht abgeschlossen.

2. b) Wenn nein, warum nicht?
zu 2. b) In Abstimmung zwischen der ökologischen Bauleitung und der unteren Naturschutzbehörde sollen Gestaltungsmaßnahmen mit ausreichendem Zeitfenster bei geeigneten Witterungsbedingungen im Frühjahr/Frühsommer 2015 fertig gestellt werden.

2. c) Wer ist für dessen Kontrolle und Pflege verantwortlich?
zu 2. c) Für die Pflege des Speicherbeckens mit Umfeld und Amphibienausgleichsbiotop ist die Bergbahn Sudelfeld GmbH & Co KG verantwortlich. Beratung und Kontrolle erfolgen durch die ökologische Bauaufsicht bzw. die untere Naturschutzbehörde.

3. a) Wie wird gewährleistet, dass außer Amphibien auch andere Tierarten (Reptilien wie Ringelnattern, Insekten wie Libellen, Säugetiere etc.) keine Beeinträchtigung durch den Betrieb erfahren?
zu 3. a) Durch eine entsprechende Gestaltung der Uferzonen wird sichergestellt, dass auch andere Tierarten keine Beeinträchtigung durch den Betrieb erfahren. Bescheidsgemäß bleiben die Flachwasserzonen bei einer Absenkung des Stauspiegels mit Wasser bedeckt, wodurch keine negativen Auswirkungen auf Lebewesen in dieser Flachwasserzone entstehen. Im Übrigen entstehen für diese Tiere die Lebensräume erst durch den Speicherbeckenbau. Relevante Populationen werden sich darüber hinaus erst nach einiger Zeit etablieren.

3. b) Welche Sicherheitsvorkehrungen für Fische und Fischnährtiere wurden/werden während der Bauzeit getroffen?
zu 3. b) Das Speicherbecken wurde in einem Bereich errichtet, in dem vorher kein fließendes oder stehendes Gewässer vorhanden war. Im Bereich der Wasserfassung am Auerbach wurden Vorkehrungen durch die ökologische Bauaufsicht getroffen. Alle Maßnahmen bei der Wasserfassung wurden zudem bescheidsgemäß in enger Abstimmung mit den Fischereiberechtigten umgesetzt.

4. a) Wie viele Pumpenschächte sind am Sudelfeld bereits installiert oder werden installiert?
zu 4. a) Am Sudelfeld wurde lediglich ein Pumpschacht installiert (an der Wasserentnahmestelle am Auerbach). Darüber hinaus wurden rund 100 Zapfstellen, sog. „Schneischächte“, sowie rund 200 Lanzenschächte am Sudelfeld installiert.

4. b) Welcher Art sind diese Pumpenschächte und welche Art der Abdeckung haben diese Pumpenschächte (bitte einzeln aufführen)?
zu 4. b) Der Pumpschacht am Auerbach wurde dicht abgedeckt. Somit ist sichergestellt, dass keine Tiere hineinfallen können. Beim Normalbetrieb wird der Wasserspiegel nicht so weit abgesenkt, dass der Pumpschacht freiliegt. Die Zapfstellen („Schneischächte“) wie auch die Lanzenschächte sind an der Einstiegsöffnung ganzjährig mit einer Riffelblechabdeckung verschlossen, so dass keine Tiere hineinfallen können.

4. c) Ist bei allen Pumpenschächten gewährleistet, dass Amphibien, Reptilien, Säugetiere und Insekten nicht hineingeraten können?
zu 4. c) Ja, dies ist durch die Abdeckungen gewährleistet. Hierauf wird seitens der ökologischen Bauaufsicht und bei der Schlussabnahme durch die untere Naturschutzbehörde geachtet.

5. a) Ist ein periodisches Ablassen und/oder Reinigen des Speicherbeckens vorgesehen?
zu 5. a): Es ist eine Nutzung des Speicherbeckens für die Beschneiung vorgesehen. Dadurch ergibt sich in der Folge eine Wasserspiegelabsenkung im Frühwinter ab dem 15.11. Beim Normalbetrieb wird der Wasserspiegel nicht so weit abgesenkt, dass das Entnahmebauwerk freiliegt. Eine regelmäßige, d.h. jährliche Reinigung ist nicht erforderlich und daher auch nicht vorgesehen. Mit einer Räumung des Speicherteichs ist zum ersten Mal in ca. 10 – 15 Jahren zu rechnen.

5. b) Falls ja, in welchem Monat sollen diese Maßnahmen erfolgen?
zu 5. b) Die Reinigung erfolgt grundsätzlich nicht zur Amphibien-Laichzeit, denn da wird der Speicherteich bereits wieder über das Schmelz- und Niederschlagswasser befüllt sein. Eine Räumung wird daher zeitlich zum Ende eines Winters erfolgen.

5. c) In welchen Monaten dürfen diese Maßnahmen nicht erfolgen?
zu 5. c) Die Maßnahmen dürfen nicht in den Frühjahrsmonaten und im Frühsommer erfolgen, bevor die Kaulquappen ihre Metamorphose abgeschlossen haben.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.