23. Mai 2016

Zeitgemäße Beantwortung Schriftlicher Anfragen

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 22.04.2016 mit den Antworten des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben, Marcel Huber, vom 23.05.2016 (kursiv gestellt

Das Instrument Schriftlicher Anfragen ist gerade für die Oppositionsfraktionen von zentraler Bedeutung und garantiert letztlich auch die Kontrolle der Staatsregierung durch das Parlament. Diese Art der parlamentarischen Initiativen wird aus meiner Sicht jedoch längst nicht mehr zeitgemäß behandelt. Durch langwierigen postalischen Schriftverkehr, wie auch durch dessen Ausfertigung, werden m.E. in den Staatsministerien wichtige Ressourcen vergeudet. Zudem scheint die Bearbeitungszeit Schriftlicher Anfragen konstant zu steigen. Lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit meiner Schriftlichen Anfragen im Jahr 2014 noch bei 31,75 Werktagen, so betrug sie 2015 schon 45,9 Werktage. Somit konnte nur noch in den seltensten Fällen die Beantwortung binnen der in § 72 BayLTGeschO geregelten 4-Wochen-Frist gewährleistet werden: Gerade einmal 4% meiner in der aktuellen Wahlperiode gestellten Schriftlichen Anfragen wurden von der Einreichung bis zum Eingang der Antworten in meinem Büro binnen 20 Werktagen beantwortet. Zudem wurden 71,4% meiner 2015 eingereichten Schriftlichen Anfragen zumindest einmal fristverlängert. Diese verlängerten Fristen konnten dann auch noch gerade einmal in drei Fällen eingehalten werden. Es mag im Einzelfall gute Gründe für eine Fristverlängerung geben, sie darf aus meiner Sicht aber nicht zur Regel werden und muss vor Ablauf der eigentlichen Bearbeitungsfrist beantragt werden. Vor diesem Hintergrund scheint es mir nur folgerichtig, die in den letzten Jahren unternommenen Anstrengungen des Landtagsamts hin zu einer effizienteren Bearbeitung durch Umstellung auf digitale Systeme, auch von Seiten der Bayerischen Staatsministerien aus zu unterstützen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann beantworte ich wie folgt:

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bayerische Staatsregierung:

1. a) Werden seitens der Bayerischen Staatsregierung Reformen bei der Bearbeitung von Schriftlichen Anfragen durch die jeweiligen Ministerien geplant?
 b) Falls ja, mit welchem Inhalt?
2. a) Wie steht die Bayerische Staatsregierung zu dem Vorschlag, die Sachbearbeiter*innen, die in den Bayerischen Staatsministerien für die Bearbeitung Schriftlicher Anfragen zuständig sind, an das jeweilige digitale Antragssystem der Fraktionen anzuschließen, um so einen möglichst schnellen und direkten Informationsfluss zu gewährleisten?
b) Wie viele Werktage schneller könnte die Beantwortung Schriftlicher Anfragen erfolgen, wenn auf eine postalische Zusendung des Landtagsamts an das zuständige Ministerium und zurück verzichtet werden könnte?
c) Wie viele Werktage werden im Schnitt pro gestellter Schriftlicher Anfrage durch postalischen Briefverkehr, bzw. durch dessen Vorbereitung beansprucht?
3. Hält die Bayerische Staatsregierung das bisherige Verfahren bei der Beantwortung Schriftlicher Anfragen für effizient?
4. a) Warum muss das Landtagsamt die Genehmigung zur Weiterleitung der digitalen Beantwortung von Schriftlichen Anfragen vorab an den*die Fragesteller*in durch die jeweiligen Ministerien einholen, obwohl sich die Antworten durch nichts von der postalischen zugesendeten Version unterscheiden?
b) Zu wie vielen Werktagen Verzögerung bei der Beantwortung von Schriftlichen Anfragen kommt es aufgrund dieser Rückfragen?

Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Staatsregierung ist sich der hohen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts für die Arbeit der einzelnen Abgeordneten und das demokratische und rechtsstaatliche Miteinander der Verfassungsorgane bewusst.
Die Staatsregierung legt höchste Priorität auf eine sorgfältige, genaue und zeitnahe Beantwortung parlamentarischer Anfragen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben trotz der erheblichen Herausforderungen durch den kontinuierlichen Anstieg der Zahl und des Umfangs parlamentarischer Anfragen.
Der Vergleich zwischen der 14. und der laufenden 17. Legislaturperiode zeigt, hochgerechnet auf das Ende der laufenden Legislatur, eine Steigerung um mehr als 600 Prozent. Zudem ist bei schriftlichen Anfragen eine zunehmende Tendenz zu immer umfangreicheren Anfragen erkennbar, die immer häufiger sehr aufwändige Recherchen über mehrere Ressorts hinweg und bis in die unteren Verwaltungsebenen hinein erfordern. Das konterkariert oftmals die eigenen Vorgaben des Landtags zur Gestaltung Schriftlicher Anfragen insbes. in § 71 der Geschäftsordnung des Landtags. Umgekehrt steigt auch die Zahl von Anfragen, die öffentlich frei verfügbare und durch einfache Internetrecherchen abrufbare Informationen abfragen oder die nicht den Zuständigkeitsbereich der Staatsregierung betreffen.
Die Beantwortung solcher Fragen gehört aus Sicht der Staatsregierung grundsätzlich nicht zu den Kernaufgaben der Staatsregierung, sondern zu denen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten bzw. Fraktionen. Auch könnte eine informelle Anfrage bei den Landtagsbeauftragten von Staatskanzlei und Ressorts das Informationsbegehren der Abgeordneten für alle Beteiligten häufig effizienter erfüllen als die Wahl des formalisierten Instruments der parlamentarischen Anfrage.
Die Staatsregierung begrüßt deshalb nachdrücklich, dass die steigende Belastung der Staatsregierung durch parlamentarische Anfragen auch in den Reihen des Landtags verstärkt thematisiert, anerkannt und nach Lösungen gesucht wird, so beispielsweise in der Sitzung des Ältestenrats am 05.04.2016. Die Staatsregierung unterstützt ausdrücklich alle Bemühungen seitens des Landtags und seiner Mitglieder, Verbesserungen beispielsweise durch effizientere Verwaltungsabläufe innerhalb des Landtags oder im notwendigen Austausch zwischen Landtag und Staatsregierung zu erzielen. Der Freistaat Bayern ist mit seiner E-Government-Strategie „Montgelas 3.0“, die staatliche und kommunale E-Government-Leistungen gebündelt und „auf einen Klick“ zur Verfügung stellt, Vorreiter bei der Digitalisierung von Verwaltungsabläufen. In Staatskanzlei und Ressorts ist die elektronische Aktenführung bereits seit einigen Jahren etabliert und wird stetig aus- gebaut (vgl. dazu LT-Drs. 17/2562). Es liegt daher nahe, die Zusammenarbeit zwischen Landtag und Staatsregierung ebenfalls stärker zu digitalisieren und dadurch Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten. Die Staatsregierung bietet gerne an, auf entsprechende Initiative des zuvörderst zu- ständigen Landtagsamts bestehende Strukturen und Abläufe beispielsweise in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zu evaluieren, mit dem Ziel, konkrete Verbesserungen für alle Beteiligten zu vereinbaren.

5. a) Zählt aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung die Fristverlängerung bis zum Datum des Antwortschreibens des betreffenden Staatsministeriums oder bis zum schriftlichen oder digitalen Eingang bei dem/den anfragenden Mitglied/ern des Landtags?
b) Ab wann beginnt laut Einschätzung der Staatsregierung die 4-Wochenfrist zur Beantwortung von Schriftlichen Anfragen?
c) Ab wann endet laut Einschätzung der Staatsregierung die 4-Wochenfrist zur Beantwortung von Schriftlichen Anfragen?
6. a) Welche Bemühungen seitens der jeweiligen Staatsministerien gibt es, die in § 72 BayLTGeschO geregelte 4-Wochen-Frist zukünftig wieder einzuhalten?
b) Welche Faktoren stehen einer Einhaltung bislang entgegen?
c) Welche Priorität räumt die Bayerische Staatsregierung der fristgerechten Beantwortung Schriftlicher Anfragen ein?

Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Frist zur Beantwortung Schriftlicher Anfragen ist in der Bayerischen Verfassung nicht geregelt. Die Geschäftsordnung des Landtags enthält zwar differenzierte Regelungen für Interpellationen, Schriftliche Anfragen und Anfragen zum Plenum. Diese können die Staatsregierung als reines Binnenrecht des Landtags aber nicht binden. Eine Beantwortung Schriftlicher Anfragen ist verfassungsrechtlich dann als fristgerecht anzusehen, wenn sie dem Zweck des parlamentarischen Fragerechts unter Berücksichtigung konkurrierender Aufgaben der Regierung und ihrer personell-organisatorischen Möglichkeiten gerecht wird. Dabei kommen der Staatsregierung Einschätzungsspielräume zu (vgl. hierzu jüngst NdsStGH, DÖV 2016, 394 = DVBl 2016, 371 = NVwZ 2016, 608).
Dessen ungeachtet ist die Staatsregierung unter dem Gesichtspunkt der gegenseitigen Rücksichtnahme der Verfassungsorgane intensiv bestrebt, die in der Geschäftsordnung des Landtags vorgesehene Frist einzuhalten. Soweit dies nicht möglich ist, werden die Ursachen der Fragestellerin oder dem Fragesteller genannt, beispielsweise in Schreiben zur Beantragung von Fristverlängerungen beim Landtagsamt oder nach individueller Rücksprache mit den jeweiligen Fragestellern. Mögliche Gründe für eine längere Beantwortungsfrist können beispielsweise darin liegen, dass sich die Schriftliche Anfrage an mehr als ein Ressort wendet, der nachgeordnete Bereich oder Externe abgefragt oder Daten wegen nicht vorhandener Statistiken erhoben werden müssen oder lange Zeiträume abgefragt werden.
Nach den Regelungen in der Geschäftsordnung des Landtags werden die Schriftlichen Anfragen von der Präsidentin der Staatsregierung zugeleitet. Ist die Antwort nicht binnen vier Wochen beim Landtag eingegangen, hat der Fragesteller verschiedene Reaktionsmöglichkeiten.
Für Fristverlängerungen gilt aus Sicht der Staatsregierung analog der Eingang beim Landtag.

7. a) Wie viele Stellen standen in jedem der letzten fünf Jahre in den jeweiligen Ministerien für die Beantwortung Schriftlicher Anfragen zur Verfügung?

Aufgrund des fachlichen Bezugs und der gebotenen Genauigkeit und Sorgfalt bei der Beantwortung (siehe dazu Antwort zu Fragen 1 bis 4) hat die Bearbeitung Schriftlicher Anfragen zwingend durch die betroffenen Fachreferate in Staatskanzlei und Ressorts zu erfolgen. Diese übernehmen auch eine gegebenenfalls erforderliche Koordinierung mit nachgeordneten Dienststellen oder mitbetroffenen Ressorts. Aufgrund des fachlichen Bezugs scheidet die Einrichtung einer zentralen Einheit oder klar zuordenbarer Dienstposten zur Beantwortung Schriftlicher Anfrage aus.
Übersichten über die zeitliche Belastung der Staatsverwaltung bei der Beantwortung Schriftlicher Anfragen liegen nicht vor.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.