Immobilienerwerb durch die Signa-Gruppe in Bayern
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.05.2021 mit Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr durch Ministerin Kerstin Schreyer vom 04.06.2021
In den letzten Jahren kam es in Bayern und in ganz Deutschland zu spektakulären Immobilienkäufen einst staatlich genutzter Immobilien durch die Signa-Gruppe um den Großinvestor : die Alte Akademie in München, das Hamburger Alsterhaus oder das Berliner KaDeWe. Die entscheidenden Gebote lagen dabei laut Medienberichten meist nur marginal über dem unterlegenen Gebot des Zweitplatzierten. Zudem scheint der ehemalige bayerische Staatsminister der Justiz Alfred Sauter (CSU) dabei des Öfteren die Interessen der Signa-Gruppe vertreten zu haben. Gerade in der Münchner Innenstadt ist die Signa-Gruppe mit Beteiligungen bei Karstadt Oberpollinger, den Kaufhof-Filialen am Marienplatz und am Stachus, bei Sportscheck, beim Karstadt am Hauptbahnhof, bei Kaut Bullinger und der Alten Akademie beteiligt.
1. a) Welche und wie viele staatliche Immobilien und Grundstücke wurden in den vergangenen 15 Jahren an die Signa-Gruppe bzw. weitere Unternehmungen von verkauft oder per Erbpacht vergeben?
Es wurde eine staatliche Immobilie im Wege eines Erbbaurechts an die Signa-Gruppe vergeben. Es handelt sich hierbei um das Grundstück Neuhauser Str. 8 und 10 in München, die sog. Alte Akademie. An dem Anwesen bestand nach Auszug des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung kein Staatsbedarf mehr. Nach einem ab Ende August 2012 erfolgten Bieterverfahren wurde mit Zustimmung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags vom 10.12.2013 der ALTE AKADEMIE KG, Alte Akademie Immobilen GmbH & Co. KG am 17.12.2013 ein Erbbaurecht mit einer Laufzeit von 65 Jahren bestellt. Die Gesellschaft gehört zur Signa-Gruppe.
b) Zu jeweils welchem Preis pro qm und Gesamtkaufpreis?
Die Bestellung des Erbbaurechtes erfolgte gegen Entrichtung eines kapitalisierten Betrages, welcher als Einmalzahlung zu leisten war (damit keine laufende Erbbauzinszahlung und keine Aufteilung auf qm). Angaben zur Höhe des Erbbauzinses bzw. des Einmalbetrags fallen unter die von der Immobilien Freistaat Bayern gegenüber allen Vertragspartnern u.a. beim Abschluss von Verträgen im Gespräch stets zusagte Vertraulichkeit. Zur Beantwortung der Frage 1b wird daher auf die Vorlage des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat an den Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags vom 05.12.2013 und die Behandlung der Angelegenheit im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags am 10.12.2013 in nicht-öffentlicher Sitzung verwiesen. Den Abgeordneten steht es frei, im Ausschussbüro vertrauliche Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen.
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