12. November 2014

Bearbeitungsdauer Grüner Schreiben durch die Bayerischen Staatsministerien

Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann zum Plenum vom 12.11.2014

 

Wie viele (noch) nicht beantwortete, von der Grünen Landtagsfraktion bzw. Abgeordneten der Fraktion, an bayerische Staatsministerien gerichtete Schreiben liegen – inklusive von der Landtagspräsidentin weitergeleiteter Briefe – in den Staatsministerien derzeit vor, wie viele Tage bzw. Wochen beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszahl von Schreiben seitens Grüner Angeordneter/ der Grünen Fraktion und viele Tage bzw. Wochen beträgt die Bearbeitungszeit von Abgeordneten-/Fraktionsbriefen aller im Landtag vertretenen Fraktionen im Durchschnitt?

 

Staatsminister Joachim Herrmann antwortete:

Statistiken zur Zahl und Bearbeitungsdauer der Eingaben von Abgeordneten bzw. Fraktionen werden nicht geführt. Entsprechend § 15 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) werden Eingänge so schnell wie möglich bearbeitet. Die Angemessenheit von Bearbeitungsfristen bemisst sich dabei grundsätzlich nach den Umständen des jeweiligen Falls, etwa der Art, des Umfangs und der Schwierigkeit des Sachverhalts. Komplexe Anfragen, die z.B. ressortübergreifende Erhebungen und Abstimmungen erforderlich machen, werden mehr Zeit in Anspruch nehmen als einfach gelagerte Routineangelegenheiten. Pauschale Aussagen zur Dauer der Beantwortungsfrist sind daher nicht möglich.

Beamte unterliegen dem parteipolitischen Neutralitätsgebot (Art. 96 Bayerische Verfassung, § 33 Beamtenstatusgesetz). Daher gibt es hinsichtlich der Bearbeitungszeit und –intensität von Anfragen der Abgeordneten und Fraktionen per se keine Priorisierung. Selbstverständlich werden aber parlamentarische Initiativen wie Schriftliche Anfragen (§ 71 GeschOLT), Anfragen zum Plenum (§ 74 GeschOLT) und Interpellationen (§§ 67 ff GeschOLT) bevorzugt behandelt und jeweils angestrebt, diese im Rahmen der Möglichkeiten fristgerecht und umfassend zu beantworten.