Zusammenlegung von Schuldner- und Insolvenzberatung endlich umsetzen
Unser Dringlichkeitsantrag vom 10.02.2015
Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Landtagsbeschluss vom 9. November 2011 (Drs. 16/10234) endlich umzusetzen und die Zuständigkeit für die Schuldner- und Insolvenzberatung in Bayern unter dem Dach der Kommunen zusammenzuführen.
Die bisherige staatliche Aufgabe der Förderung der Insolvenzberatung wird in den übertragenen Wirkungskreis der Landkreise und kreisfreien Städte delegiert. Die durch die Übertragung der Insolvenzberatung für die Kommunen neu entstehenden Kosten werden unter Anerkennung der Konnexität vom Freistaat Bayern in vollem Umfang erstattet. Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag in Absprache mit dem Bayerischen Städtetag, dem Bayerischen Landkreistag und dem Fachausschuss Schuldnerberatung der LAG Ö/F ein Konzept für die konkrete Ausgestaltung der beschlossenen Zusammenführung und die Neuordnung der Förderung von Schuldner- und Insolvenzberatung vorzulegen.
Über die Umsetzung des Beschlusses ist dem Landtag bis zum Ende des zweiten Quartals 2015 mündlich und schriftlich zu berichten.
Begründung:
Der Landtag hat mit Beschluss vom 9. November 2011 (Drs. 16/10234) die Staatsregierung aufgefordert, zu prüfen und dem Landtag darüber zu berichten, ob und wie eine Zusammenführung von Schuldner- und Insolvenzberatung aus einer Hand bewerkstelligt werden kann. In einem Brief der damals zuständigen Staatsministerin Christine Haderthauer vom 30. August 2011 an die Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit, Brigitte Meyer, wurde in Aussicht gestellt, noch im Herbst 2011 ein mit den Trägerverbänden der Insolvenzberatungsstellen und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmtes Konzept zur angestrebten Zusammenführung von Schuldner- und Insolvenzberatung vorzulegen. Die mit der Zusammenführung verbundene Delegation der Förderung von Insolvenzberatungsstellen auf die Kommunen, sollte laut Auskunft von Staatsministerin Haderthauer schon zum 1. Januar 2013 Inkrafttreten.
Am 30. Januar 2015 hat das zuständige Staatsministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Integration nun endlich einen abschließenden Bericht zu dem oben aufgeführten Auftrag des Landtags vorgelegt. Darin wird die vom Landtag geforderte Zusammenführung von Schuldner- und Insolvenzberatung für sachlich sinnvoll und rechtlich möglich gehalten. Es wird eine Delegation der Aufgabe der Insolvenzberatung in den übertragenen Wirkungskreis der Landkreise und kreisfreien Städte vorgeschlagen. Unter Anerkennung der Konnexität soll den Kommunen der Aufwand für die Übertragung der Aufgaben der Insolvenzberatung vom Freistaat Bayern erstattet werden. Der Bayerische Landkreistag, der Bayerische Städtetag und der Fachausschuss Schuldnerberatung begrüßen grundsätzlich die Delegation der Insolvenzberatung auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Voraussetzung ist allerdings die Sicherstellung einer auskömmlichen staatlichen Finanzierung.
Aus fachlicher Sicht ist eine Zusammenführung von Schuldner- und Insolvenzberatung dringend geboten, da sich in der Praxis der Beratungsstellen die Aufgaben kaum trennen lassen und die Übergänge in der konkreten Arbeit fließend sind. Die Zusammenführung von Schuldner- und Insolvenzberatung schafft Synergieeffekte und setzt Verwaltungskapazitäten frei. Durch die Vereinbarung von Qualitätsstandards zwischen Staat, Kommunen und Wohlfahrtsverbänden können vorhandene Standards gesichert und die Effizienz der Beratung gesteigert werden.
Um nicht weitere wertvolle Zeit zu verlieren, muss die Staatsregierung umgehend konkrete Verhandlungen über die beschlossene Zusammenführung von Schuldner- und Insolvenzberatung mit den zuständigen kommunalen Spitzenverbänden und der verbandlichen Vertretung der freien und gemeinnützigen Träger der Insolvenzberatung aufnehmen. Dabei muss eine bayernweite flächen- und bedarfsdeckende Versorgung mit Insolvenzberatungsstellen gewährleistet werden.
Angesichts neuer gesetzlicher Aufgaben, wie der gerichtlichen Vertretung im Insolvenzverfahren und stetig wachsender Fallzahlen, muss eine ausreichende Finanzierung der Aufgaben der Insolvenzberatung durch den Freistaat sichergestellt werden. Die Neuordnung der Schuldner- und Insolvenzberatung muss mit der Vereinbarung eines neuen Finanzierungsmodells einhergehen. Die bisher auf Fallpauschalen basierende staatliche Förderung wird auf eine Förderung in Form eines nach Einwohnerzahl gestaffelten Sockelbetrags umgestellt. Förderfähig sind dabei nur staatlich anerkannte Insolvenzberatungsstellen in gemeinnütziger oder kommunaler Trägerschaft. Der Freistaat Bayern erkennt die Delegation der Förderung der Insolvenzberatung an die Kommunen als konnexitätsrelevant an. Die durch die Aufgabenübertragung neu entstehenden Kosten werden den Kommunen in vollem Umfang erstattet.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 10.06.2015 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.