6. April 2011

Zusätzliche Arbeitsplätze durch Olympia 2018?

Laut SZ-Online vom 02.03.2011 gehen die Agentur für Arbeit München, der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (BHG) sowie die Olympia-Bewerbungsgesellschaft davon aus, dass in der Region ein Jobboom zu erwarten sei, falls München den Zuschlag für die Olympischen Winterspiele 2018 erhalten sollte.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:

Die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann beantworte ich im Einvernehmen mit den Staatsministerien für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen sowie für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr  und Technologie wie folgt:

1. Mit wie vielen zusätzlichen Arbeitsplätzen bei einer erfolgreichen Bewerbung wird gerechnet? Wie verteilen sich diese auf die unterschiedlichen Branchen?

Zu 1.: Die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Winterspiele 2018 in München, Garmisch-Partenkirchen und Königssee hätte umfangreiche Impulse für die bayerische Wirtschaft zur Folge. Wie Erfahrungen bei ähnlichen Sportgroßveranstaltungen wie den Fußballweltmeisterschaften 2006 zeigen, ist eine Belebung des Arbeitsmarktes zu erwarten. Die IHK für München und Oberbayern geht davon aus, dass die wirtschaftlichen Effekte bei einer Vergabe der Winterspiele 2018 nach München nachhaltiger sein werden, als anlässlich der Fußball-WM 2006 in Deutschland, bei der nach einer IHK-Studie im Jahr 2006 rund 12.300 zusätzliche Arbeitsplätze in München sowie weitere 8.300 Arbeitsplätze in den übrigen bayerischen Kommunen prognostiziert wurden. Nach der Studie „Kosten und Nutzen Olympischer Winterspiele in Deutschland. Eine Analyse von München 2018“ von Prof. Holger Preuß erzielen Olympische Spiele als ein singuläres Großereignis einen zeitpunktbezogenen regional starken ökonomischen Impuls: Die Austragung Olympischer und Paralympischer Winterspiele 2018 in Bayern hätte nach den Prognosen von Prof. Preuß im Zeitraum 2010 bis 2028 einen Wohlfahrtsgewinn (diskontierter Nettonutzen) zwischen 1,734 Mrd. € und 3,402 Mrd. € zur Folge. Entsprechende Impulse für den Arbeitsmarkt sind zu erwarten. Detaillierte Zahlen sind von einer von der Bundesagentur für Arbeit beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Auftrag gegebenen Untersuchung zu den Beschäftigungswirkungen Olympischer und Paralympischer Winterspiele 2018 im Freistaat Bayern zu erwarten. Die Studie soll im Frühjahr 2011 vorliegen. 

2. Bei wie vielen der zusätzlichen Arbeitsplätze handelt es sich um zusätzliche dauerhafte Arbeitsplätze? Wie viele davon sind Vollzeit-,- Teilzeit- bzw. Minijobs?

Zu 2.: Vgl. Antwort zu Frage 1, letzter Absatz.

3. Mit wie vielen zusätzlichen Gästeankünften und Übernachtungen an den drei Austragungsorten wird im Rahmen von Olympia gerechnet?

Zu 3.: Nach Angaben der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH ist für die Dauer der Olympischen und Paralympischen Winterspiele mit einer Vollauslastung der vom Deutschen Tourismusverband bestätigten 58.900 Zimmer zu rechnen. Für über 23.000 Gästezimmer sind für die Dauer der Olympischen Spiele bereits Optionsverträge geschlossen worden. Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH rechnet allein mit über 555.000 Übernachtungen von Offiziellen während der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018. Bezüglich des Übernachtungsverhaltens der Besucher Olympischer und Paralympischer Winterspiele geht die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH unter der Annahme einer 100 %igen Ausbuchung der Veranstaltung davon aus, dass bis zu 1,385 Mio. Übernachtungen durch Besucher während der Olympischen Winterspiele 2018 erfolgen. Für den Zeitraum der Paralympischen Winterspiele wird mit weiteren bis zu 222.000 Übernachtungen von Besuchern gerechnet.
Während der zum Teil bereits Jahre vor der Austragung der Winterspiele beginnenden Infrastrukturarbeiten ist ebenfalls mit einem erhöhten Übernachtungsaufkommen zu rechnen. 

4. Wie viele zusätzliche Beschäftigte werden im Bereich der Gastronomie und Hotelerie benötigt? Wie viele offene Stellen und wie viele Arbeitslose gab es 2010 im diesem Bereich?

Zu 4.: Vgl. Antwort zu Frage 1, letzter Absatz. Nach Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahresdurchschnitt 2010 im Hotel- und Gaststättenbereich 3.290 gemeldete freie Arbeitsstellen und 17.854 Arbeitslose.

5. Ist das Gastgewerbe zurzeit in der Lage seinen Arbeitskräftebedarf zu decken? Wenn nein, wo sollen zusätzliche Arbeitskräfte angeworben werden?

Zu 5.: Nach einem Positionspapier des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern e.V. (Stand November 2010) ist in Hotellerie und Gastronomie derzeit noch kein akuter Fachkräftemangel zu verzeichnen. Der Arbeitskräftebedarf könne noch grundsätzlich weitgehend gedeckt werden. Wohl aber würden in einigen Regionen, für bestimmte Qualifikationen und zu bestimmten Zeiten (saisonal) zunehmend Schwierigkeiten bestehen, auf dem Arbeitsmarkt geeignete und motivierte Bewerber zu finden.
Insbesondere in der Saison würden Arbeitskräfte für den Service- und Küchenbereich gesucht. Grundsätzliche Erleichterungen bei der Gewinnung von Fachpersonal sind mit der vollständigen Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die zum 01.05.2004 der EU beigetretenen neuen Mitgliedstaaten ab 01.05.2011 zu erwarten. Damit bestehen ab diesem Zeitpunkt für alle Arbeitnehmer aus diesen Staaten keinerlei Beschäftigungsbarrieren in Deutschland mehr. Für Bulgarien und Rumänien hingegen läuft die Beschränkung noch bis vorerst 31.12.2011 (und kann nochmals bis 31.12.2013 verlängert werden). In diesem Zusammenhang ist ferner von Bedeutung, dass für Unionsbürger aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn die Arbeitserlaubnispflicht für eine Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer unter anderem im Hotel- und Gaststättengewerbe bereits ab 01.01.2011 entfallen ist. Seit diesem Zeitpunkt wird das Saisonverfahren (Arbeitsgenehmigungsverfahren) nur noch für bulgarische, rumänische und kroatische Arbeitnehmer durchgeführt. Einer zusätzlichen Anwerbung von (ausländischen) Arbeitskräften bedarf es deshalb nicht. 

 

6.  Um welche Stellen handelt es sich bei den von der Bewerbungsgesellschaft bezifferten 4000 Beschäftigten allein im Organisationskomitee? Welche Kosten sind für diese Stellen zu erwarten und wie werden diese finanziert?

Zu 6.:
Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH hat für das bei erfolgreicher Olympiabewerbung zu errichtende Organisationskomitee (OCOG) die Beschäftigung von 1.250 festangestellten Personen sowie von ca. 15.500 sog. Volunteers im Jahr 2018 angenommen. Die von der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH genannten 4.000 Beschäftigten setzen sich aus festangestellten Mitarbeitern des OCOG sowie weiteren, zeitlich begrenzt im Veranstaltungsservice tätigen Arbeitskräften zusammen. 

 

7.  Wird davon ausgegangen, dass der prognostizierte zusätzliche Arbeitskräftebedarf in Folge einer etwaigen Vergabe der Olympischen Winterspiele nach Bayern durch einheimische Beschäftigte gedeckt werden kann?

Zu 7.:
In Anbetracht des langen Prognosezeitraums sind zuverlässige Aussagen hierzu derzeit noch nicht möglich. Grundsätzliches Ziel im Hinblick auf die Deckung von Arbeitskräftebedarf ist die Aktivierung aller inländischen Arbeitskräftepotenziale. Gleichwohl ist es vorstellbar, dass (vorübergehende oder auch dauerhafte) Arbeitskräftebedarfsspitzen infolge einer etwaigen Vergabe der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 nach Bayern nicht vollständig durch einheimische Arbeitskräftepotenziale gedeckt werden können.

 

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

Anbei habe ich Ihnen meine schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatskanzlei als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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