FW: Zerlegungssteuermaßstab für Photovoltaikanlagen
Meine Rede im Plenum am Donnerstag, dem 26. November 2009, zum Dringlichkeitsantrag der FW-Fraktion
Ludwig Hartmann (GRÜNE):
Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen!
Die Debatte zwischen SPD und CSU war beispielhaft, wie das Thema Energieversorgung hier diskutiert wird. Alle Kolleginnen und Kollegen, die ihre Arbeit im Stimmkreis ernst nehmen und vor Ort präsent sind, wissen, wie heftig meist die Debatten um Freiflächen für Photovoltaikanlagen geführt werden. Es gibt Gemeinden, die ganz vorne dabei sind und die die Projekte umsetzen möchten. Dann gibt es immer wieder eine Bürgerinitiative, die das verhindern möchte. Es wird immer eine Abwägung zwischen Naturschutz und Energiewende geben. Kurz zusammengefasst kann man sagen: Energiewende tut weh. Fast überall dort, wo Neues entsteht, gibt es Widerstand, und man muss sehen, ob das umgesetzt werden kann. Das Ziel der Energiewende steht in diesem Hohen Hause außer Zweifel. Die einen Parteien möchten sie schneller, die anderen langsamer. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten wir den Kommunen, die sich mit der Problematik ernsthaft auseinandersetzen und Flächen ausweisen, ein weiteres Mittel an die Hand geben, zum Beispiel die Gewerbesteuer. Seit gut einem Jahr wird die Aufteilung der Gewerbesteuer für die Windkraftanlagen umgesetzt. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum das bei der Photovoltaik nicht so sein sollte.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Nun zu den Einwänden des Herrn Kollegen Graf von und zu Lerchenfeld: Ich bin gerne zu einer Diskussion bereit und darüber nachzudenken – er ist leider nicht mehr im Haus – mit welchem Schlüssel wir den Kommunen die Gewerbesteuer für die energieerzeugenden Anlagen ob Biomasse, Geothermie, Windkraft oder Photovoltaik zugestehen, die die Anlagen auf ihrer Flur stehen haben und Beeinträchtigungen wie Abgase und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in Kauf nehmen müssen. Lediglich zu sagen, die Forderung gehe nicht weit genug, und den ersten Schritt zu bremsen, ist schade, weil auch die CSU das Ziel hat, einen bestimmten Anteil an erneuerbaren Energien zu erreichen. Einen solchen Antrag zu bremsen, obwohl im Bundestag im Herbst 2008 die Änderung des Gewerbesteuergesetzes mit der CSU und der SPD beschlossen wurde, und dies für die Photovoltaik nicht zuzugestehen, ist nicht verständlich.
(Beifall bei den GRÜNEN)
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Der Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler wurde in namentlicher Abstimmung mit 67:90 Stimmen abgelehnt. Das detaillierte Ergebnis entnehmen sie bitte dem beigefügten Protokollauszug, in dem Sie auch den gesamten Diskussionsverlauf nachlesen können.
Hier geht es zu einem Videomitschnitt meines Redebeitrags.
Über diesen Link können Sie sich die gesamte Diskussion als Videostream anschauen.