25. April 2013

Zeitgemäße Radverkehrsführung im Straßenraum in Bayern

Der Landtag wolle beschließen:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und der Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit führen zeitnah eine gemeinsame Expertenanhörung zum Thema „Zeitgemäße Radverkehrsführung im Straßenraum des Freistaats Bayern“ durch.
Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Frage gelegt werden, wie der Radverkehr im Straßenraum einer modernen Gesellschaft am besten geführt werden sollte. Dies vor allem unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Als sachverständige Experten sollen dabei Vertreter aus dem Innen- und Verkehrsministerium, des ADFC sowie Städtebauplaner hinzugezogen werden, um aus der Praxis berichten zu können.

Begründung:
Bayern hat sich zum Ziel gesetzt, das Radland Nr. 1 in der Bundesrepublik Deutschland zu werden. Die bisherige Radverkehrs-politik gilt es daher zeitgemäß und zukunftsgerichtet fortzuentwickeln.
Die Förderung des Radverkehrs ist eine Antwort auf steigende Ölpreise, auf Parkplatz- und Raumnot, die Erfordernisse des Klimaschutzes und auf den Bewegungsmangel. Radfahren ist flexible Mobilität und schont zugleich das Portemonnaie der Bürgerinnen und Bürger.
In vielen Städten hat die Anzahl der Radfahrenden deutlich zugenommen. Daraus ergeben sich Nutzungskonkurrenzen der unterschiedlichen und insgesamt steigenden Radverkehrsteilnehmer. Viele bestehende Radwege sind für dieses Radverkehrsaufkommen, für höhere Geschwindigkeiten und die E-Mobility des Rad-verkehrs nicht ausgelegt und stellen insgesamt, aber besonders an Kreuzungen und Einmündungen, eine Gefahrenquelle dar.
Die zunehmende Geschwindigkeitsdifferenz, die sich in einem Spektrum von 10 bis 30 km/h bewegt, stellt eine Gefahrenquelle dar, zudem kommen viele Radfahrende deutlich langsamer voran, als sie möchten.
Zudem existiert aber auch das Phänomen, dass viele eher langsame Radverkehrsteilnehmer Angst davor haben, die Fahrbahn zu nutzen und illegal auf dem Gehsteig radeln, wenn kein Radweg vorhanden ist. Hohe Kfz-Geschwindigkeiten und geringe Abstände beim Überholen sind eine häufige Ursache dafür.
Verschärft wird die Problematik durch die Radwegebenutzungspflicht, die noch für zu viele Radwege in Bayern angeordnet ist, weil die örtlichen Behörden sich scheuen, die geltende Rechtslage nachzuvollziehen. Deswegen muss überprüft werden, wo die Zu-ordnung des Radverkehrs zum Gehsteig noch sinnvoll ist und wo es eventuell geeigneter wäre, den Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen – gegebenenfalls auf Radfahr- oder Schutzstreifen. In diesem Zusammenhang muss ebenso der künftige Umgang mit der Radwegebenutzungspflicht eruiert werden.
Grundsätzlich müssen die Ansprüche der Radfahrer an eine moderne Radverkehrsführung und die damit in Verbindung stehenden Lösungsansätze ermittelt werden.