Werbung pro Olympia in der Münchner S-Bahn
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 12.11.2013, mit den Antworten des Staatsministers des Inneren, Joachim Herrmann, vom 03.01.2014 (kursiv dargestellt)
Im Vorfeld des Bürgerentscheids zur Bewerbung Münchens um die Olympischen Winterspiele 2022 hat es in den S-Bahnen in München Werbedurchsagen mit der Aufforderung am 10. November mit „Ja“ zu stimmen gegeben. Damit hat ein öffentliches Unternehmen Partei ergriffen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Inwieweit hat die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) oder die Staatsregierung Einfluss darauf genommen, dass solche Durchsagen, die eindeutig politisch Partei ergreifen, erfolgen?
zu 1.: Weder die BEG noch die Staatsregierung hat Einfluss darauf genommen, dass derartige Durchsagen erfolgen. Dies war eine rein unternehmerische Entscheidung der
DB Regio Bayern. Die DB Regio Bayern hat bereits die Bewerbung Münchens für die
Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 durch zahlreiche Aktionen unterstützt.
2. Inwieweit sind der Staatsregierung Beschwerden über die Werbedurchsagen bekannt?
zu 2.: Bei der BEG sind keine Beschwerden zu diesem Thema eingegangen. Der Staatsregierung sind Reaktionen durch die Presse sowie von Fahrgastverbänden bekannt. Dabei wurde v.a. der verwendete Text kritisiert, den die DB Regio daraufhin umgehend änderte. Auf einen Aufruf an die Fahrgäste zur Unterstützung beim Bürgerentscheid hat die DB Regio nach der Textänderung verzichtet.
3. Wie beurteilt die Staatsregierung diese Werbedurchsagen in der S-Bahn, nachdem auf Bahnhöfen der Deutschen Bahn politische Veranstaltungen und Werbung eher unerwünscht sind und öffentliche Unternehmen sich aus demokratietheoretischer Sicht vor demokratischen Wahlen und Abstimmungen neutral verhalten sollten?
zu 3.: Aus Sicht der Staatsregierung sind zusätzliche Durchsagen im Zug zur Fahrgastinformation
lediglich im Störungsfalle oder bei Baustellen notwendig. Die BEG initiiert und fördert zu diesem Zweck Projekte zur stetigen Verbesserung der Fahrgastinformation.
4. Inwieweit ist der Staatsregierung bekannt, dass in von der BEG bestellten Zügen des Schienenpersonennahverkehrs Werbedurchsagen, die nicht den Bahnbetrieb betreffen, laufen bzw. gelaufen sind?
zu 4.: Der Staatsregierung sind keine weiteren Fälle bekannt.
5. Inwieweit sind im Verkehrsdurchführungsvertrag II mit der Deutschen Bahn, der die S-Bahn München enthält, Werbedurchsagen geregelt?
zu 5.: Im VDV II gibt es umfangreiche Regelungen über Durchsagen im Störungsfall
bei Betriebsstörungen sowie bei Baustellen. Ziel ist es hierbei, die Fahrgäste schnell und umfassend über Änderungen im Betriebsablauf und deren Folgen zu informieren.
Werbedurchsagen sind nicht explizit vertraglich geregelt.
6. Inwieweit sieht die Staatsregierung in zukünftig abzuschließenden Verträgen zwischen BEG und Eisenbahnverkehrsunternehmen Regelungsbedarf hinsichtlich Werbedurchsagen?
Zu 6.: Bereits heute wird in allen Verträgen, die im Rahmen von Ausschreibungen
vergeben wurden, ein Passus aufgenommen, wonach alle Werbemaßnahmen im Zug vorab mit der BEG abgestimmt werden müssen. Diese Regelung sieht die Staatsregierung
als ausreichend steuerndes Instrument an.
Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.
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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.