25. Oktober 2011

Verwendung von Trojaner-Software durch bayerische Behörden

Wie erfolgte jeweils die Installation der Trojaner-Software, in den Fällen in denen diese durch bayerische Behörden auf Computer, Tablet-PCs oder Smartphones Dritter installiert wurde und in wie vielen Fällen und bei welcher Gelegenheit erfolgte dies je durch Remote-Installation oder manueller Installation auf den Zielrechnern?

Antwort des Staatsministeriums des Inneren:

Aufgrund der aktuellen Diskussion zur infrage stehenden Thematik der Quellen-TKÜ wird die Anfrage zum Plenum in der Form ausgelegt, dass hier Maßnahmen der dem Bayerischen Staatsministerium des Innern nachgeordneten Behörden (Polizei und Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz) sowie Anordnungen und Beschlüsse von Stellen der Bayerischen Justiz betroffen sind. Der Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen ist nach dortiger Mitteilung von der Fragestellung nicht betroffen. In Abstimmung mit dem Bayerischen
Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird mitgeteilt:
Nach Auskunft des Bayerischen Landeskriminalamtes erfolgte die Installation der Quellen-TKÜ-Software für die bayerischen polizeilichen Ermittlungsdienststellen und Staatsanwaltschaften seit der statistischen Erfassung der Maßnahmen im Jahr 2009 in acht Fällen im Wege der Remote-Installation sowie in 14 Fällen mittels manueller Installation. Bei einem bereits 2008 durchgeführten Verfahren in Amtshilfe für die Bundespolizei wurde die Software manuell installiert. Eine bereits 2007 vor Einführung der strafprozessualen Berichtspflichten durch-
geführte Maßnahme zur Überwachung kryptierter Telekommunikation durch das Bayerische Landeskriminalamt erfolgte im Wege des Remote-Zugriffs, eine weitere Maßnahme kann aktuell aufgrund einer Löschanordnung der zuständigen Staatsanwaltschaft anhand des Aktenbestandes des Bayerischen Landeskriminalamtes nicht mehr nachvollzogen werden.
Aus polizeitaktischen Gründen und mit Verweis auf teilweise noch laufende Strafverfahren ist eine Aussage zu den Einbringungs-Szenarien derzeit nicht möglich.
Über Maßnahmen im Bereich des Verfassungsschutzes und die näheren Umstände hierzu wird nur im Parlamentarischen Kontrollgremium berichtet.

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Anbei habe ich Ihnen meine Anfrage zum Plenum und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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