Vertragsnaturschutzprogramm 2014 – 2020: Anlage von Wiesenbrachestreifen
Unser Antrag vom 20.03.2014
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Vertragsnaturschutzprogramm 2014 – 2020 die Maßnahme Anlage von Wiesenbrachestreifen aufzunehmen.
Begründung:
Die intensive Nutzung des Grünlands führt dazu, dass kaum noch Wiesenkräuter zur Blüte kommen und viele wiesenbewohnende Arten durch die gleichzeitig erfolgende Mahd keinen Rückzugsraum mehr finden. Dem Rückgang der wiesenbrütenden Vogelarten, aber auch von Feldhase, vielen Schmetterlingsarten, Bienen und Hummeln kann so entgegengewirkt werden. Die Brachestreifen sollten mindestens 2,5 m breit sein und möglichst nicht gedüngt werden. Die Brachestreifen sollen jährlich oder alle zwei Jahre rotieren. Ein Mindestabstand von 50 m zu bewaldeten Flächen oder anderen Störfaktoren wie Straßen ist erforderlich.
Erfahrungen zu Wiesenbrachestreifen liegen aus dem Blauflächenprojekt in Oberösterreich vor.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 04.06.2014 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.