20. April 2021

Verkauf von Staatswaldflächen für ein geplantes Gewerbegebiet in Teublitz

Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zum Plenum am 20.04.2021

Hiermit frage ich die Bayerische Staatsregierung, ob die Staatswaldfläche, die für das geplante Gewerbegebiet an der Autobahnausfahrt Teublitz vorgesehen ist, bereits von den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) durch eine Stellungnahme bzgl. Qualität bzw. Wertigkeit des Grundstücks bewertet wurde, wie sich der aktuelle Verhandlungsstand der Staatsregierung bzw. BaySF mit der Stadt Teublitz darstellt und wann der Bayerische Landtag über einen Verkauf des Grundstücks entscheidet bzw. die Weitergabe des Grundstücks an die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) geplant ist?

Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:

Zur Frage „Stellungnahme der BaySF bzgl. Qualität bzw. Wertigkeit“:

Die BaySF sind an den erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht beteiligt. Das Verfahren erfolgt ausschließlich unter Mitwirkung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Schwandorf erfolgte eine Stellungnahme hinsichtlich der waldgesetzlichen Bestimmungen als Träger öffentlicher Belange. Im konkreten Fall führen die vorgelegten Planungen nach Einschätzung des AELF Schwandorf nicht dazu, dass waldrechtliche und im Planungsverfahren sinngemäß zu beachtende Versagungsgründe vorliegen würden. Dem Verlust an Waldfläche und -funktionen wirken zudem die i. W. naturschutzrechtlich veranlassten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen u. a. in Form von Aufforstungen im Umfang von 6,79 ha und Waldumbaumaßnahmen im Umfang von 4,42 ha entgegen. Hinsichtlich auch der anderen öffentlichen Belange (Naturschutz, Wasserrecht, etc.) weisen wir ergänzend auf die ausführliche Stellungnahme der Staatsregierung vom 23.02.2021 Az. EB.0995.18 zur Eingabe „Eingabe des Herrn Markus Piehler in 93142 Maxhütte-Haidhof vom 23.08.2020 betreffend „Einwände gegen den Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet an der Autobahnanschluss- Stelle Teublitz der A93““ hin.

Für die Ermittlung des finanziellen Wertes im Falle eines Verkaufs ist die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) zuständig. Eine solche Wertermittlung hat noch nicht stattgefunden. Die Wertermittlung erfolgt üblicherweise erst nach Freigabe der Flächen durch die nutzende Verwaltung, im vorliegenden Fall die BaySF. Die Freigabe der Flächen ist noch nicht erfolgt.

Zur Frage „Verhandlungsstand der Staatsregierung bzw. der BaySF mit der Stadt Teublitz“:

Zuständig für das Verkaufsverfahren und die Führung von Verkaufsverhandlungen ist, nach Freigabe der Flächen, die IMBY. Eine Freigabe ist noch nicht erfolgt.

Soweit die BaySF mit Planungs- oder Vorhabenträgern Gespräche führt, beziehen sich diese auf die betriebliche Entbehrlichkeit der Fläche und sonstige forstbetriebliche Aspekte der Flächeninanspruchnahme. In diesem Sinne hat die BaySF mit der Stadt Teublitz Gespräche geführt. Im Ergebnis wird bei der gegebenen Lage und Größe der Fläche eine solche betriebliche Entbehrlichkeit nicht verneint werden können.

Zur Frage „Weitergabe des Grundstücks an die IMBY“ und „Entscheidung des bayerischen Landtags über einen Verkauf“:

Aktuell ist eine weitere Eingabe vom 06.04.2021 betreffend „Keine Abgabe des betroffenen Staatsforstgebiets an die Stadt Teublitz“ anhängig. Im Hinblick auf die noch ausstehende Sachbehandlung dieser Eingabe im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden sowie die am 20.04.2021 anstehende Behandlung im Plenum ist eine Freigabe der betreffenden Flächen durch die BaySF an die IMBY noch nicht erfolgt.

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Hier geht es zu meiner Pressemitteilung vom 23.04.2021.