17. Mai 2016

Weitsicht statt Tunnelblick: Unser Konzept „S-Bahn München 2030“

Die Metropolregion München ist die wirtschaftlich am stärksten prosperierende Region Deutschlands. Der Ballungsraum um die Landeshauptstadt wächst und wächst. Eine ausreichende Infrastruktur des öffentlichen Nahverkehrs ist im Hinblick auf die Ökologie und die ökonomische Entwicklung notwendig. Wir Grünen wollen Mobilität nachhaltig gestalten, die Umwelt entlasten und den Verkehr von der Straße auf die öffentlichen Verkehrsmittel verlagern.

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8. Juli 2015

Sofortiger Ausstieg aus dem Projekt 2. S-Bahn Tunnel München, Alternativen sofort angehen!

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Ausstieg aus dem Projekt 2. S-Bahn Tunnel München zu beschließen und die Alternativen für den 2.S-Bahn-Tunnel in München wie das 13-Punkte-Sofortprogramm der Staatsregierung, den Ausbau der Strecke S 4 West, der Strecke Johanneskirchen – Daglfing, des Südrings, des Ostbahnhofs und der Verlängerung der U 5 nach Pasing zügig anzugehen.

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8. Juli 2014

Infrastrukturbedarf S 4 zwischen München-Pasing und Eichenau

Staatsminister Joachim Herrmann hat am 13. Mai 2014 anlässlich eines Ortstermins an der S 4 von Fürstenfeldbruck nach München auf die Notwendigkeit des Baus eines dritten Gleises zwischen Eichenau und Pasing hingewiesen. Außerdem sei auf Initiative des
Freistaates zusammen mit der DB, dem MVV und Fachgutachtern eine erneute Prüfung des Infrastrukturbedarfs durchgeführt worden, wobei Fahrplanangebotskonzepte, Infrastrukturstudien und Simulationen der Betriebsabläufe miteinbezogen wurden.

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4. Dezember 2012

Gesamtkosten 2. S-Bahn-Tunnel München im GVFG-Bundesprogramm

Warum behauptet das StMWIVT in seiner Antwort auf die Anfrage zum Plenum der Frau Abgeordneten Margarete Bause vom 18.10.2012 zu unterschiedlichen Gesamtkosten für den 2. S-Bahn-Tunnel in München im GVFG-Bundesprogramm, dass es bei der jährlichen Fortschreibung des GVFG-Bundesprogramms Festlegungen des Bundes gäbe, die Gesamtkosten eines Projekts mit dem Realwert zu beziffern, obwohl der Bund keine solchen Festlegungen getroffen hat (siehe Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer vom 7. November auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/11282)), warum meldet der Freistaat nicht, wie die anderen Bundesländer i.d.R. verfahren, den derzeit aktuellen Kostenstand (Nominalpreise) zum GVFG-Bundesprogramm an, sondern den Realpreise (Bezugsjahr 2006) und welche Folgen hat dies für die Finanzierung des Projektes, wenn zu niedrige Bundesfinanzhilfen beantragt werden?

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