7. Juli 2018

Wie man viel Steuergeld ausgibt und damit kein Problem löst

Der Vorwurf, wir Politiker*innen würden das Geld der Steuerzahler*innen verschwenden, gehört zu unserem Alltag. Obwohl ich in der Opposition bin, reagiere ich darauf vorsichtig. So manche vermeintliche Verschwendung entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als sinnvolle Investition. Aber manchmal haben die Kritiker*innen Recht.

weiterlesen >
22. Februar 2018

GBW-Recherchen: Namen der Käufer jetzt offenlegen!

CSU-Minister Söder hätte sich damals Gedanken machen sollen, wie er den sozialen Wohnungsbestand in öffentlicher Hand hält und so die Mieter vor einem explodierenden Mietpreismarkt schützt. Stattdessen war ihm offensichtlich jede Schandtat recht, um die Kohle für seinen unsozialen Wohnungsdeal mit der Patrizia zusammenzukratzen und damit eine von der CSU in Finanznöte gebrachte Bank zu retten. Was jetzt geschehen muss: Söder muss endlich die Namen aller Käufer offenlegen.

weiterlesen >
2. Februar 2018

Drei Viertel ist Gebrauchtware

Die CSU marschiert unbeirrt weiter auf dem Irrweg der Freiwilligkeit. Auf dem Appellohr waren Kommunen und Unternehmen aber schon bislang taub – und daran wird sich auch nichts ändern. Je später die von uns geforderte Höchstgrenze für den Flächenverbrauch kommt, desto mehr Natur und Kulturlandschaft wird großflächigen Gewerbegebieten und überdimensionierten Straßenprojekten zum Opfer fallen. Wir brauchen landesplanerische Leitplanken und verbindliche Regeln für den Umgang mit unserer bayerischen Heimat, damit auch unsere Kinder und Enkel diese noch genießen können.

weiterlesen >
8. Mai 2017

Nachlassimmobilien in Bayern – weitere Fragen

Im Nachgang zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom 17. Oktober 2016 betreffend „Nachlassimmobilien im Besitz des Freistaates Bayern“ (Drs. 17/14904) ergeben sich einige weitere Fragen:
1. a) Warum stehen bei der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) nur 15 der 3.009 (Stand: 15. März 2017) im Besitz des Freistaats befindlichen Nachlassimmobilien zum Verkauf?

weiterlesen >
8. Februar 2017

Innen- vor Außenentwicklung – Keine Aufweichung im Bauplanungsrecht

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat und auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass im Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt der neu vorgesehene § 13b im Baugesetzbuch (BauGB), der befristet bis 31. Dezember 2019 bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren ermöglichen soll, ersatzlos gestrichen wird

weiterlesen >