23. Januar 2017

Keine Ausbildungs- und Arbeitsverbotsregelungen für Flüchtlinge in Bayern

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ die Regelungen des Bundesintegrationsgesetzes in Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, sowie Geduldeten wie in den anderen Bundesländern auch umzusetzen und keinen Sonderweg zu beschreiten, der Geflüchteten den Zugang zum Arbeitsmarkt verhindert; 

─ die Anweisung des Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr vom 19. Dezember 2016, die alle Geflüchteten in Bayern mit Ausnahme derer aus fünf bestimmten Herkunftsländern von Berufsausbildung und Arbeit ausschließen will, aufzuheben; 


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18. November 2016

Arbeit und Ausbildung für Flüchtlinge: Hürden und Verbote abbauen!

Die Situation ist absurd: Viele bayerische Unternehmen leiden unter Arbeitskräftemangel und möchten Flüchtlinge ausbilden und beschäftigen. Der bayerische CSU-Innenminister Herrmann aber verhindert dies mit Arbeits- und Ausbildungsverboten für weite Teile der Asylsuchenden. So werden bereits errungene schulische Erfolge von Flüchtlingen, die Leistungen ihrer Lehrkräfte und die Integrationsbereitschaft der ausbildungswilligen Unternehmen torpediert.

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10. November 2016

Ja zur Integration junger Geflüchteter in Ausbildung und Arbeitsmarkt, ja zur Ausbildungsbereitschaft der bayerischen Wirtschaft!

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ die zum 1. September 2016 erlassene Weisung des bayerischen Innenministeriums zum „Vollzug des Ausländerrechts; Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten“ zurückzunehmen; 

─ den Ermessensspielraum der regionalen Ausländerbehörden bei der Erteilung von Ausbildungserlaubnissen zur Umsetzung der von der bayerischen Wirtschaft geforderten und im Bundesintegrationsgesetz aufgenommenen 3-plus-2-Regelung (sicherer Aufenthaltstitel während der dreijährigen Ausbildung und zwei weiterer Praxisjahre) zugunsten der Ausbildung der jungen Geflüchteten auszuschöpfen; 


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26. Oktober 2016

Planungsziele des Landesentwicklungsprogramms

Unter „3.3 Vermeidung von Zersiedelung” der Anlage des Landesentwicklungsprogramms ist das Ziel “Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen“ festgeschrieben.
Hierauf Bezug nehmend fragen wir die Staatsregierung:
1. a) Wer, bzw. welche (behördliche) Instanz entscheidet über das Vorliegen einer oder mehrerer der genannten Ausnahmegründe und genehmigt vom Landesentwicklungsprogramm (LEP) abweichende Ausweisungen?

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13. Oktober 2016

Entgeltgleichheit muss für alle Frauen gelten

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für ein gutes und wirksames Gesetz zur Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen einzusetzen. Die im Koalitionsausschuss der Bundesregierung ausgehandelten Eckpunkte für einen Gesetzesentwurf für mehr Lohngerechtigkeit sind unzureichend und müssen nachgebessert werden. Da das Gesetz nur für Betriebe ab 200 Beschäftigten gelten soll, bleibt es für viele Frauen, die in kleineren Betrieben arbeiten, wirkungslos.

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