4. Juni 2014

Debatte über den Netzausbau versachlichen – Energiewende und Versorgungssicherheit nicht durch populistische Energiepolitik gefährden

Der Umbau unserer Energieversorgung zu 100 Prozent Erneuerbare Energien im Sinne des Klimaschutzes und der Ausstieg aus der Atomkraft ist vorrangiges Ziel. Die hohe Qualität der Versorgungssicherheit bei Strom ist eine wichtige Grundlage für die Lebensqualität der Menschen und für das erfolgreiche Wirken der bayerischen Wirtschaft. Dies darf nicht durch eine populistische Energiepolitik gefährdet werden.
Das System der Überprüfung der Stromnetzausbauplanung durch regelmäßige Netzentwicklungspläne und deren turnusmäßige Verankerung im Bundesbedarfsplangesetz ist sinnvoll und soll weitergeführt werden.

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7. Mai 2014

Transatlantisches Freihandelsabkommen darf Umwelt- und Verbraucherschutzstandards der Europäischen Union nicht aufweichen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich über den Bundesrat auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass
– die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen ausgesetzt und mit einem transparenten Verfahren unter Einbindung der Öffentlichkeit neu gestartet werden, 

– durch das geplante Freihandelsabkommen die europäischen Sozial-, Arbeitsrechts-, Verbraucher- schutz-, Naturschutz- und Umweltschutzstandards sowie die eigenständigen Normen des Wettbewerbs- und Unternehmensrechts der EU und ihrer Mitgliedsländer nicht abgeschwächt werden und dass keine Produkte auf den Markt kommen, die den geltenden Verbraucherschutzstandards nicht entsprechen, 

– die demokratischen Selbstbestimmungsrechte der Parlamente in Europa durch ein Freihandelsabkommen nicht eingeschränkt werden und somit auch in Zukunft alle Rechtsnormen und Standards souverän festgelegt werden können, 

– der geplante Streitbeilegungsmechanismus, über den private Investoren Nationalstaaten direkt auf Schadensersatz verklagen können, nicht eingeführt wird. 


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Bleiberecht für lange hier lebende Migrantinnen und Migranten

Die Staatsregierung wird dazu aufgefordert, sich bei der kommenden Innenministerkonferenz und im Bundesrat für ein Bleiberecht für besonders lange hier lebende ausreisepflichtige Migrantinnen und Migranten einzusetzen. Eine neue Bleiberechtsregelung soll gewährleisten, dass ausreisepflichtige Familien mit Kindern oder Jugendlichen ab einer Aufenthaltsdauer von vier Jahren und Einzelpersonen ab einer Aufenthaltsdauer von sechs Jahren ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht ermöglicht wird.

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28. November 2013

Bericht zur Transatlantic Trade und Investment Partnership (TTIP)

Die Staatsregierung wird aufgefordert in den Ausschüssen für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie und Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen zu berichten, wie das geplante Handels- und Investitionsabkommen der EU mit den USA beurteilt wird, welche Auswirkungen für Bayern erwartet werden, wie sich der Freistaat Bayern bei den Verhandlungen in Brüssel einzubringen gedenkt und welche Möglichkeiten gesehen werden, die Verhandlungen transparent zu gestalten.

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30. Oktober 2013

Flüchtlinge menschenwürdig behandeln – Bargeld statt Essenspakete

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, zukünftig vollständig auf die Versorgung von Asylbewerbern und geduldeten Flüchtlingen mit Essenspaketen zu verzichten. Stattdessen wird der Bedarf an Nahrungsmitteln künftig durch eine Geldleistung abgedeckt. Hierzu werden die Bezirksregierungen von der Staatsregierung angewiesen, künftig den in § 3 Asylbewerberleistungsgesetz normierten Bedarf an Ernährung unabhängig vom Status des Asylbewerbers als Geldleistung zu erbringen.

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20. Februar 2013

Landesentwicklungsprogramm: Tourismus

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 5 wie folgt zu ändern:
1. Es wird folgender neuer Punkt 5.4 „Tourismus“ eingefügt:
5.4 Tourismus
(Z) Die langfristige Sicherstellung und der Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft sollen bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit einem eigenständigen Gewicht berücksichtigt werden. Es sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Bayern am Wachstum der Tourismusbranche angemessen Anteil hat. Dabei soll vorrangig eine zunehmende Verbesserung der Qualität und Umweltverträglichkeit der Tourismusangebote angestrebt werden. Auf eine flexible Angebotsstruktur soll hingewirkt werden.

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Landesentwicklungsprogramm: Einzelhandel

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 5 wie folgt zu ändern:
1. Der Punkt 5.3. erhält als neue Überschrift „Einzelhandel“ anstatt „Einzelhandelsgroßprojekte“.
2. Es wird folgender neuer Punkt 5.3.1 eingefügt:
5.3.1 Wohnortnahe Versorgung
(Z) Die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung mit Einzelhandelseinrichtungen, insbesondere solchen zur Deckung des kurzfristigen, täglichen Bedarfs mit Lebensmitteln, ist sicherzustellen.
(Z) Die Erreichbarkeit der Einzelhandelseinrichtungen fußläufig bzw. mit öffentlichen Verkehrsmitteln muss eine besondere Bedeutung haben.
3. Die bisherigen Punkte 5.3.1 bis 5.3.5 werden zu den Punkten 5.3.2 bis 5.3.6
4. Im neuen Punkt 5.3.2 wird in Satz 2 die Zahl „1.200 m²“ durch die Zahl „800m²“ ersetzt.

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Landesentwicklungsprogramm: Ziviler Luftverkehr

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 4 wie folgt zu ändern:
1. Unter Punkt 4.5 „Ziviler Luftverkehr“ wird als Ziel neu eingefügt:
(Z) Die Entwicklung der Flugverkehrsinfrastruktur für den zivilen Luftverkehr im Freistaat orientiert sich an einem Flughafenkonzept.
2. Die bisherigen Ziele und Grundsätze werden aufgehoben.

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