10. Mai 2017

Nachfragen zum Vertragsstand zwischen den Bayerischen Staatsforsten und Ilim Timber Bavaria

Der Presseberichterstattung, beispielsweise dem Landsberger Tagblatt vom 03.03.2017, Seite 23, ist zu entnehmen, dass der Vertrag zwischen der Ilim Timber Bavaria GmbH und den Bayerischen Staatsforsten um drei Jahre verlängert wurde. In der Antwort auf unsere Schriftliche Anfrage vom 15.06.2015 auf Drs. 17/7857 am 04.08.2015 führt die Staatsregierung aus, dass der zum 30.06.2017 auslaufende Vertrag mit der Ilim Timber Bavaria GmbH die Option eines Neuvertrags zur Weiterlieferung im Anschluss an das Vertragsende für weitere drei Jahre und einer Menge von 300.000 Festmetern pro Jahr zu den jeweiligen Marktpreisen beinhaltet.

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26. Oktober 2016

Planungsziele des Landesentwicklungsprogramms

Unter „3.3 Vermeidung von Zersiedelung” der Anlage des Landesentwicklungsprogramms ist das Ziel “Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen“ festgeschrieben.
Hierauf Bezug nehmend fragen wir die Staatsregierung:
1. a) Wer, bzw. welche (behördliche) Instanz entscheidet über das Vorliegen einer oder mehrerer der genannten Ausnahmegründe und genehmigt vom Landesentwicklungsprogramm (LEP) abweichende Ausweisungen?

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19. September 2016

Invest in Bavaria

Wie haben sich die Zahlen neu angesiedelter Unternehmen, die durch „Invest in Bavaria“ betreut wurden, in den letzten 10 Jahren entwickelt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?
Wie verteilen sich die in den letzten 10 Jahren durch „Invest in Bavaria“ betreuten und erfolgten Ansiedlungen auf die – je nach Möglichkeit – fünf bzw. drei (unterstrichenen) Gebietskategorien des Landesentwicklungsprogramms (Verdichtungsraum, ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen, Raum mit besonderem Handlungsbedarf, allgemeiner ländlicher Raum, allgemeiner ländlicher Raum ohne Räume mit Verdichtungsansätzen und ohne RmbH)?

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9. Mai 2016

Qualität des Standort-Informations-Systems Bayern (SISBY)

In der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage „Flächenverbrauch und -nutzung in den bayerischen Landkreisen“ vom 23.02.2016 führt die Ministerin im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz aus, dass das in SISBY dargestellte Gewerbeflächenpotential für Bayern am 31.12.2015 11.036 ha betrug. Ferner: „Das Gewerbeflächenpotential ist im Verlauf der vergangenen 15 Jahre um 10,1% zurückgegangen“. In der Antwort der Staatsregierung auf die Interpellation meiner Fraktion auf Drucksache 14/7731 wird in der Antwort auf Frage 3.a jedoch Folgendes ausgeführt: „Das in SISBY ausgewiesene Angebot an verfügbaren Gewerbeflächen gibt für Bayern zum 20.11.2000 ca. 1.225 ha in Flächennutzungsplänen ausgewiesene Flächen an, davon ca. 995 ha mit Baurecht. Auf eine detaillierte Darstellung nach Regierungsbezirken wurde wegen der unterschiedlich hohen Beteiligung der Kommunen an SISBY verzichtet.“ Folglich dieser Daten hätte sich das Gewerbeflächenangebot in Bayern in den letzten 15 Jahren um ca. 1100% vergrößert, statt wie angegeben um 10,1% verringert.

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2. Mai 2016

Gewerbeanteil der Flächennutzungspläne in Bayern

Über den Bayernatlas des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat können die Umgriffe rechtskräftiger, in Aufstellung befindlicher und untergegangener Flächennutzungspläne in Bayern angezeigt werden. Leider liegen die Daten nicht flächendeckend vor. Um eine zielorientierte und an die jeweiligen Regionalstrukturen angepasste Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms bewerkstelligen zu können, ist eine detaillierte Kenntnis regionaler und lokaler Flächennutzung unabdingbar. Als Aufsichtsbehörde der untergeordneten Bau- und Planungsbehörden ist zudem das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr involviert.

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23. Februar 2016

Flächenverbrauch und -nutzung in den bayerischen Landkreisen

Seit 1960 hat sich Bayerns Siedlungsfläche um rund 85 Prozent erhöht. Zum Stichtag 31. Dezember 2013 waren knapp 818 900 Hektar mit Siedlungs- und Verkehrsfläche bedeckt, was einem Anteil von 11,6 Prozent an der Gesamtfläche Bayerns entspricht. Täglich werden in Bayern 18,1 ha Freifläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewandelt. Den Ergebnissen zum Stichtag 31.12.2014 lagen erstmals Daten des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) zu Grunde.

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17. August 2015

Umsetzung der Alpenkonvention in Bayern – Teil 9: Verkehr

9.1 a) Welche Maßnahmen zur Bekämpfung des Verkehrslärms hat die Staatsregierung in den letzten 10 Jahren in den bayerischen Alpen, rekurrierend auf Art. 3 Abs. 1 d) des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention, getroffen?
b) Wie viele Luft-Messstationen betreibt die Staatsregierung aktuell im Alpenraum?
c) An wie vielen Stationen werden Feinstaubgehalt (PM 10) sowie Stickoxidbelastung gemessen?
d) Wie oft und wo wurden im Jahr 2013 Grenzwerte überschritten?

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Umsetzung der Alpenkonvention in Bayern – Teil 5: Bergwald

5.1 Waldfläche, Waldaufbau und Waldzustand
a) Wie viele Rodungsgenehmigungen für welche Flächen wurden seit 2005 in den bayerischen Alpen erteilt? Welchen Anteil daran haben Rodungen für Skipisten in Schutzwäldern und in labilen Gebieten?
b) Wie haben sich in den letzten 20 Jahren Baumarten- und Altersklassenzusammensetzung des Bergwaldes allgemein und des Schutzwalds im Speziellen in den bayerischen Alpen verändert?

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Umsetzung der Alpenkonvention in Bayern – Teil 2: Nachhaltige Entwicklung und Raumplanung

2.1 Siedlungs- und Verkehrsflächen
a) Etwa 34 Prozent des nach dem Landesentwicklungsprogramm abgegrenzten Alpengebiets sind Stand 2005 Dauersiedlungsraum (verstanden als Siedlungs- und Verkehrsfläche, Landwirtschaftsfläche ohne Moor und Heide, Flächen anderer Nutzung ohne Unland). Wie hat sich die Flächennutzung – insbesondere der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen – in diesem potenziellen Dauersiedlungsraum in den letzten 20 Jahren entwickelt?
b) Wie viele Gewerbegebiete gibt es in den einzelnen Landkreisen des bayerischen Alpenraums? Wie viele Flächen wurden in den letzten 10 Jahren neu ausgewiesen (Summe und Größe der jeweiligen Fläche je Landkreis und Jahr)?

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Umsetzung der Alpenkonvention in Bayern – Teil 1: Allgemeine Fragen zur Alpenkonvention

Die Alpen sind einer der größten zusammenhängenden Naturräume Europas, mit hoher Vielfalt an Lebens- und Rückzugsräumen gefährdeter Pflanzen- und Tierarten. Gleichzeitig sind die Alpen als Lebens- und Wirtschaftsraum, Kultur- und Erholungsraum von vielen unterschiedlichen Nutzungsansprüchen geprägt. Verkehrserschließungen, Tourismusprojekte, das Abholzen der Bergwälder und Siedlungserweiterungen in Tälern sind angesichts des Klimawandels und der Bestimmungen der Alpenkonvention neu zu bewerten. In der Alpenkonvention und ihren Protokollen haben sich die acht Alpenländer zu gemeinsamen Erklärungen zusammengefunden, um eine nachhaltige Entwicklung des Alpenraums umzusetzen.
Eine Interpellation der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18. Oktober 2005 (Drs. 15/5263) führte zu einer umfassenden Situationsanalyse der für eine nachhaltige Entwicklung im bayerischen Alpenraum relevanten politischen Handlungsfelder. Da die Verabschiedung der Berchtesgadener Resolution, des Ausgangsdokuments der Alpenkonvention, nun knapp 25 Jahre zurückliegt, scheint eine weitere Auswertung der bisher in Bayern angestoßenen Maßnahmen und erzielten Resultate, aber auch der zukünftigen Herausforderungen nach Maßgabe der Konvention, sinnvoll zu sein.

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