Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Politik
Thema Verbraucherschutz

Wasserversorger in Bayern

Wie viele kommunale Zweckverbände zur Wasserversorgung bzw. Wasserversorgungsunternehmen gibt es bayernweit nach derzeitigem Stand?
Wie entwickelte sich die Anzahl der Wasserversorger in Bayern in den letzten 25 Jahren?
Wie viele kommunale Zweckverbände zur Wasserversorgung wurden in den letzten zehn Jahren bayernweit aufgelöst (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?
Aus welchen Gründen gaben diese Kommunen ihre Wasserversorgung auf?

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Bayern-Ei: Voraussetzungen für Betriebszulassung sind nicht mehr gegeben

Es reicht. Die Skrupellosigkeit des Käfighaltungs-Unternehmers und die Unfähigkeit der CSU-Umweltministerin Scharf, diesen zu kontrollieren, gefährden erneut die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur in Bayern. Hier darf es kein „Weiter so“ geben. Ich sehe die Voraussetzungen für die Betriebszulassung hier nicht mehr gegeben. Der Standort muss sofort stillgelegt werden.

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Konsequenzen aus dem „Eier-Salmonellen-Skandal“

Die Staatsregierung wird aufgefordert, effektive Kontrollen von Tierhaltungsanlagen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher durchzusetzen.
Insbesondere:
– eine Intensivierung der Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden vor allem bei Großbetrieben,
– eine deutliche Aufstockung des Personals an den Lebensmittelüberwachungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte),
– eine Evaluierung der Zuständigkeiten der Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit des LGL,
– die Sicherstellung, dass Kontrollen tatsächlich ohne Anmeldung stattfinden,
– die Kommunikation, insbesondere das „Alarmsystem“ unter den beteiligten Behörden zu überprüfen und ggf. die Vernetzung zu verbessern;

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Glyphosat-Einsatz beenden!

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
– den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf staatlichen Flächen, insbesondere an den Einrichtungen des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, in der bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung und auf den Flächen, die den staatlichen Bauämtern unterstehen, zu beenden,
– den Verzicht auf glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel in die Richtlinien über die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen – öAUmwR) aufzunehmen,
– das im Rahmen der Verbraucherministerkonferenz von Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen vorgebrachte Anliegen zum Verbot des Einsatzes von Glyphosat durch Privatverbraucherinnen und -verbraucher zu unterstützen,
– sich auf Bundes- und Europaebene für ein Verbot des Wirkstoffs Glyphosat einzusetzen.

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Verbraucherschutz stärken

Der Doppelhaushalt 2013/2014 sieht eine Absenkung der Zuschüsse an die Verbraucherverbände im Jahr 2014 vor. Tatsächlich ist die Verbraucherschutzarbeit in Bayern seit vielen Jahren unterfinanziert. Viele Felder der Verbraucherschutzarbeit – insbesondere in den Bereichen individuelle Beratung und Aufklärungskampagnen – bleiben damit auf der Strecke. Dringend notwendig ist auch der Ausbau der Rechtsdurchsetzung. Das Rechtskostenbudget ist bei weitem nicht auseichend, um Verbraucherrechte auf dem Rechtsweg durchsetzen zu können.

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Honig vor Verunreinigung mit Genpollen schützen!

Der Landtag wolle beschließen:
 Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das Gentechnikgesetz und die Gentechnikpflanzenerzeugungsverordnung so überarbeitet werden, dass der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und der Imkerei gleichermaßen sichergestellt wird; 

─ das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) dahingehend zu ändern, dass Bienenschutz gewährleistende Abstände zu GVO-Pflanzen für alle nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) schützenswerte Gebiete (§ 23 bis § 32 BNat-SchG) erlassen werden;

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