Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung durch die Staatsministerien
1. a) Welche Staatsministerien waren für die Beschaffung von Persönlicher
Schutzausrüstung (PSA) zuständig (bitte auch den jeweiligen Zeitrahmen angeben)?
Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Beschaffung von PSA zu Zwecken der Pandemiebekämpfung, also zur Versorgung von klinischen und sonstigen Bedarfsträgern und sonstigen Bevölkerungsgruppen sowie für das ab Mitte 2020 eingerichtete Bayerische Pandemiezentrallager (PZB) bezieht. Diese Zuständigkeit wurde im März 2020 durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) übernommen. In wenigen Fällen erfolgten Beschaffungen auch durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi). Diese waren jedoch quantitativ von untergeordneter Relevanz, ebenso Beschaffungen von PSA durch andere Staatsministerien, die im Wesentlichen zur Deckung des jeweiligen Eigenbedarfs dienten.