20. Februar 2009

Haushaltsplan 2009/2010; hier: Förderung von Energiesparberatung und Energiespartechnik für einkommensschwache Haushalte (Kap. 13 31 neuer Tit.)

Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2009/2010 werden folgende Änderungen vorgenommen:
In Kap. 13 31 wird ein neuer Tit. „Förderung von Energiesparberatung und Energiespartechnik für einkommensschwache Haushalte“ eingerichtet und für 2009 und 2010 mit jeweils 3 Mio. Euro ausgestattet.

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