21. Oktober 2008

Jugendschutz bei Veranstaltungen der Heimattreuen Deutschen Jugend e.V. (HDJ)

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. beim Bundesinnenministerium auf ein bundesweites Verbot der HDJ hinzuwirken,
2. solange noch kein Verbot der HDJ besteht, die Regierungen der Bezirke sowie die kommunalen Behörden über Ziele und Auftreten der HDJ aufzuklären und sie anzuweisen, bei Veranstaltungen der HDJ in Bayern die Bestimmungen des Jugendschutzes, insbesondere § 8 JSchG, konsequent
anzuwenden.

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