27. September 2012

Handeln gegen Rechtsextremismus – Aktionsprogramm für Bayern 11: Rechtsextreme Konzerte unterbinden – Straftaten konsequent ahnden

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Rahmen eines Aktionsprogramms für Bayern „Handeln gegen Rechtsextremismus“ Maßnahmen zu ergreifen, mit denen rechtsextreme Musikveranstaltungen konsequenter als bisher erfasst, kontrolliert oder bei eventuellen Straftaten unterbunden bzw. abgebrochen werden.

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Handeln gegen Rechtsextremismus – Aktionsprogramm für Bayern 10: Rechtsextreme Aktivitäten in Bayern konsequent bekämpfen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, ihre bisherigen Maßnahmen gegen Rechtsextremismus zur „Präventionsarbeit“, „Überwachungs- und Kontrolldruck auf die rechtsextreme Szene“, „Konsequente Strafverfolgung“ (in Teil B des Handlungskonzepts) sowie „Intensivierung der repressiven und präventiven Maßnahmen“ (Bericht der Staatsregierung vom 26.07.12 zur Umsetzung des „Bayerischen Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus“, S. 22) im Hinblick auf deren Wirksamkeit zu überprüfen und als Teil eines Aktionsprogramms für Bayern „Handeln gegen Rechtsextremismus“ weiterzuentwickeln.

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Handeln gegen Rechtsextremismus – Aktionsprogramm für Bayern 8: Stärkung der Demokratieerziehung

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, in der Kultusministerkonferenz (KMK) für eine gemeinsame Bund-Länder-Initiative zur Stärkung der Demokratieerziehung einzutreten.
Dabei sollen u.a.
– ein Konzept für eine flächendeckende Lehrerfortbildung,
– der flächendeckende Ausbau und die dauerhafte Verankerung des Netzwerks „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ und
– die Verankerung des Themas „Rechtsextremismus heute“ in den Lehrplänen der Länder
verabredet werden.

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Handeln gegen Rechtsextremismus – Aktionsprogramm für Bayern 5: Versammlungs­recht nutzen – Öffentliche Auseinandersetzung fördern

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die öffentliche Auseinandersetzung mit rechtsextremen Aktivitäten mit allen rechtsstaatlich gebotenen und zulässigen Mitteln zu fördern, die Versammlungsfreiheit zu schützen und auszubauen sowie innerhalb ihrer Möglichkeiten jedes demokratische bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen, das Rechtsextremen den öffentlichen Raum mit demokratischen Mitteln streitig macht.

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Handeln gegen Rechtsextremismus – Aktionsprogramm für Bayern 4: Opfer- und Elternberatung, Mobile Beratungsteams aufbauen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, damit auch in Bayern wie in anderen Bundesländern zivilgesellschaftliche Akteure in größerem Umfang Mobile Beratungsteams und Anlaufstellen für Opfer- und Elternberatung aufbauen können.

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Handeln gegen Rechtsextremismus – Aktionsprogramm für Bayern 3: Förderprogramm Zivilgesellschaftliche Initiativen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, zivilgesellschaftliche Initiativen und bürgerschaftliches Engagement gegen Rechtsextremismus deutlich stärker als bisher zu fördern. In einem neu aufgelegten Förder- und Aktionsprogramm gegen Rechtsextremismus soll die Staatsregierung u.a. …

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Handeln gegen Rechtsextremismus – Aktionsprogramm für Bayern 2: Landeskoordinierungsstelle ausbauen – Zivilgesellschaft stärken

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Landeskoordinierungsstelle (LKS) beim Bayerischen Jugendring stärker als bisher finanziell zu unterstützen, eine bedarfsgerechte personelle Ausstattung sowohl der Zentrale wie der regionalen Beratungsstellen zu ermöglichen, ihr zusätzliche Mittel für präventive Arbeit, Forschung, Recherche etc. zur Verfügung zu stellen und ihre Arbeit langfristig zu sichern.

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