2. Februar 2016

Für Menschenrechte, gegen Kriegstreiberei

„Der falsche Mann zur falschen Zeit am falschen Ort.“ Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann hält die Russland-Reise des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer für überflüssig und diplomatisch gefährlich. „Putin sucht Verbündete für seine autoritäre Politik. Seehofer will seinen Geltungsdrang befriedigen und läuft Gefahr, sich zur Figur in Putins Spiel machen zu lassen“, so Ludwig Hartmann. „Den Schaden haben Bundeskanzlerin Merkel und die Außenpolitik Deutschlands.“

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15. Januar 2016

Positionspapier: Die Freiheit sicher machen

Angesichts der wachsenden Zahl islamistisch motivierter terroristischer und rechtsextremer Anschläge stehen wir vor der Herausforderung, unsere Freiheit sicher zu machen. Wir Grüne sind überzeugt, dass die Freiheit ein tragender Grundpfeiler unserer Gesellschaft und Werteordnung ist. Und wir sind überzeugt, dass unser Rechtsstaat stark und wehrhaft genug ist, um mit der Bedrohung fertig zu werden, ohne seine Grundlagen in Frage zu stellen. Für uns Grüne ist klar: Wir wollen großmögliche Sicherheit für die Menschen in Bayern. Wir brauchen dafür ein besonnenes und konsequentes Handeln ohne in Panik zu verfallen oder sich einschüchtern zu lassen. Die reale Gefahr von Anschlägen nehmen wir ernst. Auf die terroristischen, antisemitischen und rassistischen Angriffe auf unser liberales Wertefundament und auf unsere freien und demokratischen Gesellschaften müssen wir reagieren – klar und durchgreifend.

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13. Januar 2016

Positionspapier: „Nein heißt Nein!“ – Null Toleranz bei sexualisierter Gewalt

Die sexualisierten Übergriffe am Kölner Hauptbahnhof an Silvester erschüttern uns und sind nicht hinnehmbar. Sie zeigen eine neue Qualität, denn die Täter haben sich im öffentlichen Raum als gewaltbereite Gruppe gegen Frauen und Mädchen gewendet, gleichzeitig war die Polizei nicht in der Lage die Betroffenen vor den Angriffen zu schützen. Auch in anderen Städten hat es, wie beispielsweise in Nürnberg und Ansbach, in der Silvesternacht sexuelle Übergriffe auf Frauen gegeben, wenn auch zum Glück in wesentlich geringerem Umfang. Es darf nicht hingenommen werden, dass ein Klima der Bedrohung entsteht und Frauen Angst davor haben müssen, sich im öffentlichen Raum zu bewegen. Wir verurteilen diese gewalttätigen Attacken und sprechen den betroffenen Frauen unsere Solidarität aus. Sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein Angriff auf die Menschenwürde und muss gesellschaftlich geächtet und bekämpft werden. Frauen haben ein Recht auf Schutz vor sexuellen Übergriffen. Diesen Schutz zu gewährleisten ist Aufgabe des Staates.

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Unsere Resolution zur Integration: Dazugehören statt nur hier sein

Die Integration der vielen Menschen, die in den vergangenen Wochen, Monaten und Jahren bei uns Zuflucht vor Krieg, Vertreibung und Verfolgung gefunden haben und die gegenwärtig noch Zuflucht suchen, wird nicht nur in Bayern eine der entscheidenden politischen und gesellschaftlichen Herausforderung der nächsten Jahre sein. Je erfolgreicher wir diese Herausforderung meistern und je besser es uns gelingt, die damit verbundenen Chancen und Potenziale zu nutzen, umso positiver steht es auch um die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit unserer gemeinsamen Heimat. Dabei ist es wichtig sich bewusst zu machen, dass Deutschland (und Bayern) längst ein Einwanderungsland ist und dass unsere Lebenswelt durch Pluralität und Vielfalt gekennzeichnet ist. Integration ist daher keine vorübergehende Sonderaufgabe, die mit zeitlich befristeten Projekten gelöst werden kann. Vielmehr ist sie eine Daueraufgabe, die nachhaltig und strukturell angegangen werden muss.

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12. November 2015

Syrischen Flüchtlingen weiterhin den Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewähren, Familiennachzug nicht in Frage stellen, Asylverfahren beschleunigen und Anrainerstaaten um Syrien unterstützen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen,
─ dass Syrische Flüchtlinge weiterhin den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) erhalten, 

─ die bisherigen Regelungen zum Familiennachzug beizubehalten, 

─ beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für schnellere Verfahren ohne Aushöhlung der Rechtsgarantien für Flüchtlinge zu sorgen, 

─ die Anrainerstaaten bei der Flüchtlingsaufnahme- und versorgung der Flüchtlinge zu unterstützen, 

─ Menschen in Krisenregionen zu unterstützen, Fluchtursachen konsequent bekämpfen.

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11. November 2015

Bericht zur Rolle des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA) beim Einsatz des V-Manns Mario F.

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen über den Anlass und den Sachstand von strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der ehemaligen Vertrauensperson (VP) Mario F. (jetzt Mario W.) zu berichten und hierbei insbesondere auf folgende Fragen einzugehen:

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3. November 2015

Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit

In seinem Urteil vom 4. Februar 2009 erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Satzung der Stadt München zum Verbot der Verwendung von Grabsteinen aus Kinderarbeit mit der Begründung für unwirksam, dass es der Kommune an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer solchen Satzung fehle. Mit einer Änderung des Bayerischen Bestattungsgesetzes werden die Friedhofsträger zum Erlass von Satzungen ermächtigt, die festlegen, dass nur Grabsteine und Grabsteinfassungen verwendet werden dürfen, die aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hergestellt sind. Darüber hinaus werden Anforderungen an den zu erbringenden Nachweis für Grabsteine und Grabsteinfassungen geregelt.

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29. Oktober 2015

Gesetz zur Ermöglichung gleicher Chancen und zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
(Bayerisches Chancengleichheitsgesetz)

Das Ziel des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes vom 24. Mai 1996, eine paritätische Beteiligung von Frauen und Männern am gesellschaftlichen und beruflichen Leben in Bayern zu ermöglichen, ist bis heute nicht erfüllt. Das Gesetz hat sich als zahnloser Tiger erwiesen, das auf allen Ebenen immer wieder unterlaufen wird. Darüber hinaus verlangt eine moderne Gleichstellungspolitik, nicht nur die gravierenden Benachteiligungen für Frauen abzubauen, sondern auch zur Kenntnis zu nehmen, dass Männer in einigen gesellschaftlichen und beruflichen Bereichen unterrepräsentiert sind. Der vorliegende Gesetzentwurf ersetzt das u.E. mangelhafte bisherige Gesetz und verwirklicht damit eine moderne Idee der paritätischen Beteiligung beider Geschlechter am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben.

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20. Oktober 2015

Rechtsstaatliche Verfahren für Geflüchtete statt sogenannter Transitzonen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Plänen, sogenannte Transitzonen zu errichten, eine klare Absage zu erteilen und sich zu rechtsstaatlichen Asylverfahren zu bekennen. Grenzlager und Grenzsperren dürfen nicht dazu dienen, das Asylrecht der Flüchtlinge zu beschränken, indem mit eingeschränktem Rechtsschutz und verkürzter Prüfung der Asylgründe innerhalb weniger Tage über das Schicksal von Menschen entschieden wird. Geflüchtete dürfen auch nicht während des Verfahrens oder der Annahme eines negativen Ausgangs inhaftiert werden.

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15. Oktober 2015

Einführung einer Berichtspflicht bei Todesfällen von Gefangenen, Sicherungsverwahrten, Untersuchungsgefangenen und untergebrachten Personen in den Justizvollzugsanstalten, den Einrichtungen für Sicherungsverwahrung und den Maßregelvollzugseinrichtungen in Bayern

In Fällen, in denen Menschen, z.B. in Justizvollzugsanstalten oder in Maßregelvollzugseinrichtungen zu Tode kommen, stellt sich immer wieder die Frage, welche Konsequenzen aus solchen Todesfällen zu ziehen sind, so z.B. die Verbesserung der Suizidprophylaxe oder der Überwachung. Effektive Konsequenzen können aber erst gezogen werden, wenn ausreichende Informationen über die Todesfälle vorliegen.

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