15. Juli 2015

Gesetzentwurf für ein Bayerisches Transparenzgesetz

Eine demokratische Gesellschaft lebt von mündigen und gut informierten Bürgerinnen und Bürgern. Das Informationsrecht gegenüber der Verwaltung, das unabhängig von einem subjektiven Anspruch für alle besteht, ist ein anerkanntes Bürgerrecht des 21. Jahrhunderts. Im Zuge der Digitalisierung schreitet diese Entwicklung weiter voran, so verfügen Bremen und Hamburg bereits über weitergehende Regelungen, sogenannte Transparenzgesetze, die die Verwaltung dazu verpflichten, bestimmte Informationen aktiv im Internet zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Gesetz wird das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen umfassend, das heißt ohne Darlegung eines Interesses und außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, gewährt und gleichzeitig werden die berechtigten öffentlichen Interessen und die Interessen privater Dritter, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geschützt.

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13. Februar 2014

Befragung von Asylbewerberinnen und -bewerbern in Deutschland

Die Staatsregierung wird aufgefordert im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport zu berichten:
1. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Befragungen von Asylbewerbern durch ausländische oder inländische Geheimdienste und Datenweitergaben an ausländische Geheimdienste in bayerischen Erstaufnahmelagern? 


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17. Januar 2014

„No Spy“ – und europäisches Anti-Spionageabkommen

Die Staatsregierung wird aufgefordert:
1. im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport über ihre Erkenntnisse zum aktuellen Verhandlungsstand in Bezug auf das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA geplante „No-Spy“-Abkommen sowie in Bezug auf das europäische Anti-Spionageabkommen zu berichten.
2. sich auf Bundesebene und bei den europäischen Institutionen dafür einzusetzen, dass Verhandlungen zu einem weitreichenden Abkommen aller EU-Mitgliedsstaaten mit den USA zum gegenseitigen Spionageverzicht aufgenommen werden.

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7. November 2013

Aufklärung NSA-Spähaffäre und Aufnahme von Edward Snowden in Deutschland

Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag stellt fest, dass die Praxis der wahllosen Überwachung und Speicherung von Telekommunikationsdaten und -inhalten der Bevölkerung durch US-amerikanische und andere Geheimdienste rechtswidrig ist. 

Die Staatsregierung wird aufgefordert
a) mit allen ihr verfügbaren Mitteln auf eine Beendigung dieser rechtswidrigen Vorgänge hinzuwirken; 

b) selbst keine anlasslose Massendatenspeicherung vorzunehmen; 

c) unverzüglich in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport sowie des Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zu berichten

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