29. November 2016

Bessere Kontrolle der Pflegequalität und nicht der Dokumentation!

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Form und das System der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsprüfungen in der Pflege durch die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) und durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) reformiert werden und der „Pflege-TÜV“ durch eine Beurteilung ersetzt wird, die den Anforderungen der Menschen gerecht wird.

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15. September 2016

Patientenorientierte Gesundheitsversorgung – egal wo du in Bayern lebst

Die drohende Unterversorgung in manchen Regionen des Freistaats ist seit längerem Thema gesundheitspolitischer Debatten. Im Fokus steht häufig nur der Mangel an Landärztinnen und Landärzten. Ohne die Frage notwendiger Strukturreformen zu erörtern, werden vornehmlich Diskussionen über die Verteilung finanzieller Ressourcen geführt. Dabei gerät aus dem Blick, dass es nicht nur um mehr Geld oder mehr Ärztinnen und Ärzte geht. Vor dem Hintergrund der demographischen Veränderungen sollte vielmehr die Frage im Zentrum stehen, welche Anforderungen ein an den Patientinnen und Patienten orientiertes Versorgungssystem künftig zu erfüllen hat. Hier sind neben den Ärztinnen und Ärzten auch alle anderen Gesundheitsberufe wie beispielsweise Pflegekräfte, Psycho- und PhysiotherapeutInnen, LogopädInnen sowie Hebammen gefragt. Wir müssen gemeinsam neue Wege gehen.

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14. September 2016

Gleiche Chancen – Egal wo du in Bayern lebst

Der Staat fördert und sichert gleichwertige Lebensbedingungen und Arbeitsverhältnisse in ganz Bayern, in Stadt und Land. So steht es in der Bayerischen Verfassung. Wir sagen dazu: Wir wollen gleiche Chancen, egal wo du in Bayern lebst. Damit dieser berechtigte Anspruch für alle gilt, brauchen wir eine andere Politik für den ländlichen Raum. Denn dieses Recht steht auf tönernen Füßen – in vielen Gemeinden und für eine wachsende Zahl von Bürgerinnen und Bürgern. Wer in kleineren Orten abseits der Ballungszentren lebt, hat im Alltag hohe Hürden vor sich. Wir Grüne sind der Meinung, dass die Wahl des Lebensortes nicht durch weit entfernte Schulen, schlechte Busverbindungen, fehlende Ärzte und Geschäfte bestimmt werden sollte. Wir wollen den Menschen auf dem Land ihr Leben durch bessere Angebote erleichtern. Nur wenn das gelingt, werden sich wieder mehr Bürgerinnen und Bürger entscheiden, auf dem Land zu bleiben oder dort hinzuziehen.

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29. Oktober 2015

Gesetz zur Ermöglichung gleicher Chancen und zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
(Bayerisches Chancengleichheitsgesetz)

Das Ziel des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes vom 24. Mai 1996, eine paritätische Beteiligung von Frauen und Männern am gesellschaftlichen und beruflichen Leben in Bayern zu ermöglichen, ist bis heute nicht erfüllt. Das Gesetz hat sich als zahnloser Tiger erwiesen, das auf allen Ebenen immer wieder unterlaufen wird. Darüber hinaus verlangt eine moderne Gleichstellungspolitik, nicht nur die gravierenden Benachteiligungen für Frauen abzubauen, sondern auch zur Kenntnis zu nehmen, dass Männer in einigen gesellschaftlichen und beruflichen Bereichen unterrepräsentiert sind. Der vorliegende Gesetzentwurf ersetzt das u.E. mangelhafte bisherige Gesetz und verwirklicht damit eine moderne Idee der paritätischen Beteiligung beider Geschlechter am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben.

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31. März 2014

Investitionsaufwendungen bei bedarfsgerechten Pflegediensten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege

Die Einstellung der staatlichen Investitionskostenförderung hat über die Umlage der Einrichtungsträger zu höheren Pflegesätzen für die Pflegebedürftigen sowie zu höheren Belastungen und Sozialhilfeausgaben (Hilfe zur Pflege) bei den Kommunen geführt. In den bayerischen Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten ist zudem in den letzten zehn Jahren als Folge der gestrichenen staatlichen Förderung ein erheblicher Modernisierungs- und Sanierungsstau entstanden. Der Freistaat muss deshalb umgehend die Förderung von betriebsnotwendigen Investitionskosten bei ambulanten Pflegediensten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege wieder aufnehmen.

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Zuwendungen für den Ausbau von Pflegestützpunkten in Bayern

Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz vom 1. Juli 2008 verpflichtet den Freistaat zur zügigen Einrichtung von Pflegestützpunkten in Bayern. Doch trotz der sofortigen Vollziehbarkeit der Allgemeinverfügung des Freistaats wurden bisher erst acht Pflegestützpunkte eingerichtet. Die geplante flächendeckende Errichtung von Pflegestützpunkten scheiterte bisher vor allem an Konflikten über die Finanzierung der Stützpunkte. Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen aus dem SGB XI und zur Umsetzung der Allgemeinverfügung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in Bayern muss sich der Freistaat an den Sach- und Personalkosten der Pflegestützpunkte beteiligen.

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19. März 2014

Altenpflege in Bayern zukunftssicher machen VIII Pflegestützpunkte in Bayern flächendeckend ausbauen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, umgehend ein Konzept für einen flächen- und bedarfsdeckenden Ausbau der Pflegestützpunkte in Bayern vorzulegen.
Die Vorgaben der unter sofortige Vollziehbarkeit gestellten „Allgemeinverfügung zur Errichtung von Pflegestützpunkten in Bayern“ vom 22. Oktober 2009 für einen bayernweiten Ausbau sind dabei zügig umzusetzen. Um vorhandene Umsetzungsblockaden aufzuheben, ist sicherzustellen, dass sich der Freistaat gemeinsam mit den Kommunen und den Pflegekassen an der Finanzierung der Pflegestützpunkte beteiligt.

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