19. April 2016

Bayerischer Alpenraum: Politik am Scheideweg

Bei der Entwicklung des bayerischen Alpenraums steht die Politik am Scheideweg. Der eine Weg – der von CSU-Wirtschaftsministerin Aigner – führt durch die Erschließung aller Gipfel mit Seilbahnen und sinnlosen Investitionen zu Massentourismus und Raubbau an der empfindlichen Alpenflora und -fauna. Gleiches gilt für weitere Straßenerschließungspläne: Es werden Millionen vergeudet und Natur wird zerstört.

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9. März 2016

Keine Ausnahmegenehmigung für Skischaukel am Riedberger Horn!

„Keine Ausnahmegenehmigung für Skischaukel am Riedberger Horn!“ Der tourismuspolitische Sprecher Ulli Leiner und der Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, Ludwig Hartmann, warnen vor Tricksereien des CSU-Finanzministers bei der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die beantragte Liftverbindung zwischen Balderschwang und Grasgehren (Allgäu). Diese Maßnahme würde klar gegen die Alpenschutzkonvention – Schutzzone C – verstoßen und einer rechtlichen Überprüfung keinesfalls standhalten.

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11. Februar 2016

Naive Förderung: Zehn Millionen Euro für Skilifte und Schneekanonen

Die Durchschnittstemperaturen steigen, die Gletscher schmelzen, im bayerischen Alpenraum gibt es immer weniger Frost- und Schneetage. Dennoch hat die CSU-Regierung im vergangenen Jahr rund zehn Millionen Euro Fördermittel für Skilifte und Schneekanonen in die Luft geblasen, wie eine Anfrage der Landtags-Grünen aufzeigt. „Während die Bundesregierung für zwei Drittel der Skigebiete keine Zukunft mehr sieht, führt die CSU mit immensem Aufwand und zulasten unserer Umwelt einen aussichtslosen Kampf gegen die Folgen der Erdüberhitzung“, so Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann. „Diese Millionen sind vergeudet – und fehlen zur überfälligen Entwicklung zukunftsfähiger, naturverträglicher Tourismuskonzepte für den Alpenraum.“

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10. Februar 2016

Zielabweichungsverfahren Liftverbindung Balderschwang/Grasgehren

Das Projekt Liftverbindung Balderschwang/Grasgehren durchschneidet die Schutzzone C des bayerischen Alpenplans. Der 1972 eingeführte Alpenplan wurde als vorbeugendes Konzept zur Verhinderung von Übererschließung überweigend touristisch genutzter Verkehrseinrichtungen (Bergbahnen), zur Sicherung des Naturraumes und zur Sicherung des Gebietes für die Erholung aufgestellt. In der am strengsten geschützten Zone C sind Seilbahnprojekte deshalb unzulässig. Über ein Zielabweichungsverfahren zum Landesentwicklungsprogramm soll dieser Schutz nun aufgehoben werden.

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