Ludwig
Hartmann
Vizepräsident des
Bayerischen Landtags

Politik
Thema Schneekanonen

Entwicklung und Finanzierung von Schneekanonen und Skiliften – Stand 2016

1. a) Wie viele Förderanträge im Rahmen des Seilbahnprogramms, des Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe (GRW) wurden seit 2009 bis heute gestellt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken; bitte konkrete Gebiete benennen)?
b) Wie hoch waren jeweils die Investitionssummen (aufgeschlüsselt nach Seilbahn/Liftanlagen, Beschneiungsanlagen und sonstige Investitionen, nach Fördersatz und Fördersumme)?
c) Wie viele dieser unter a) angeführten Förderanträge wurden in welcher Höhe genehmigt?
2. a) Wie viele der unter 1. a) genannten Anträge befinden sich noch in der Genehmigungsphase?

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Riedberger Horn: Wer mitverdient, kann nicht mitentscheiden

Die geschäftlichen Verflechtungen zwischen Obermaiselsteiner Lokalpolitikern und dem Liftinvestor am Riedberger Horn haben wir diese Woche mit einem Dringlichkeitsantrag zum Thema in der Plenarsitzung gemacht. Denn wer mitverdient, kann nicht mitentscheiden. Es muss Konsequenzen haben, wenn mehr als die Hälfte der mit der Entscheidung über die Skischaukel am Riedberger Horn befassten Gemeinderatsmitglieder aus Obermaiselstein gleichzeitig auch deren potentielle Betreiber sind. Die Alpenschutzzone ist kein Verschiebebahnhof und kein Spielball für die monetären Interessen einiger Lokalpolitiker.

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Unrechtmäßig und unanständig

„Unrechtmäßig und unanständig“ nennt der Fraktionschef der Landtags-Grünen, Ludwig Hartmann, das Verhalten des Obermaiselsteiner Bürgermeisters Peter Stehle und einiger seiner CSU-Gemeinderäte bei den Gemeinderatsentscheidungen über das umstrittene Liftprojekt am Riedberger Horn. „Ich fordere die Rechtsaufsicht des Landkreises Oberallgäu auf, die entsprechenden Beschlüsse für ungültig zu erklären. Die Gesetze lassen hier meines Erachtens keinerlei Spielraum.“

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Klärende Fragen zur Entwicklung und Finanzierung von Schneekanonen und Skiliften

In der Antwort der Staatsregierung vom 20.04.2016 auf meine Schriftliche Anfrage „Weitere Fragen zur Entwicklung und Finanzierung von Schneekanonen und Skiliften“ (Drs. 17/11170) wird unter der Antwort auf Frage 6 c seitens der Staatsregierung als Begründung für die Subvention von Skigebieten im Alpenraum ausgeführt: „Angesichts des demografischen Wandels, des Rechts auf Teilhabe behinderter Menschen und der familiengerechten Ausrichtung der Angebote soll der Natur- und Wintertourismus dabei generationengerecht und diskriminierungsfrei ermöglicht werden.“

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Kein Bruch der Alpenkonvention – Ruhezone am Riedberger Horn nicht antasten

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ die Alpenschutzzone C am Riedberger Horn zu erhalten und vom Versuch einer Abstufung im Landesentwicklungsprogramm abzusehen, 

─ die Alpenkonvention und ihre Protokolle, die einem Ausbau der Lifttrasse widersprechen, ernst zu nehmen und zu befolgen, 

─ das beantragte Zielabweichungsverfahren unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Vorgaben schnellstmöglich abzuschließen, 

─ im Jahr der deutschen Präsidentschaft der Alpenkonvention von einem Bruch dieser internationalen völkerrechtlichen Vereinbarung Abstand zu nehmen. 


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